Zuverdienstgrenze für Studierende wird erhöht

Viele junge Kolleginnen und Kollegen arbeiten bei uns, obwohl sie gleichzeitig auch noch studieren. Meistens als Samstagskräfte, aber durchaus auch unter der Woche sind die aktiv dabei.

Teilweise würden sie sogar mehr Stunden übernehmen und helfen die Mitbesorgungen reduzieren, was bis jetzt an der Zuverdienstgrenze scheiterte.
Daher ist es erfreulich, dass diese Grenze von € 10.000,– auf € 15.000,– pro Jahr angehoben wird, ohne das es Einbußen bei der Familienbeihilfe gibt.
(Damit Studierende auch durch die veränderten Studienbedingungen im Rahmen der Corona -Pandemie die Familienbeihilfe weiterhin erhalten, wird die Nachweispflicht über Schulbesuch oder Studienabsolvierung um weitere 6 Monate ausgesetzt (März 21), wie die Familienministerin mitteilte.)

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.