Zugehörige zur gefährdeten Gruppe im Bezug auf SARS2/Covid19

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter brauchen Schutz.
Die Gesundheit und das Leben unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehört in den Vordergrund gestellt.

Immer wieder erreichen uns Anrufe von Kolleginnen und Kollegen, welche auf Grund einer bereits bestehenden Erkrankung oder gesundheitlichen Einschränkung zur Gruppe der gefährdeten Personen auf Grund von SARS2/Covid19 gehören, mit der Anfrage wie sie sich schützen können.

Damit wir als FCG auch zum Schutz dieser Gruppe beitragen können, hier eine Hilfestellung.
Es gibt 2 Punkte:

1. Menschen welche zu einer Risikogruppe zählen und an Vorerkrankungen leiden, können besonders schwer krank werden, wenn Sie mit dem Coronavirus angesteckt werden. Nehmen sie daher sofort mit ihrem behandelnden Arzt Kontakt auf, dieser kennt ihr Krankheitsbild und ihren Krankheitsverlauf,  in den meisten Fällen ist ein Besuch der Arztpraxis nicht notwendig. Der Arzt entscheidet ob Sie aktuell arbeitsfähig sind oder nicht. Dabei werden ihre Tätigkeit und ihr Gesundheitszustand berücksichtigt. Wenn der Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung ausstellt, müssen Sie diese unverzüglich dem Arbeitgeber übermitteln.  Auch diese Übermittlung an den Vorgesetzten kann per Mail erfolgen und benötigt keinen persönlichen Kontakt oder ein Verlassen ihres geschützten Umfeldes.

Zu den Risikogruppen zählen:
– ältere Menschen (65+)
– Menschen mit chronischen Erkrankungen
Als chronische Erkrankungen nach aktueller Evidenz gelten:
+ (chronische) Atemwegs- bzw. Lungenerkrankungen inkl. COPD
+ Diabetes
+ Herzkreislauferkrankungen
+ Krebserkrankungen
+ Bluthochdruck
+ Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen

2.  Auch wenn sie grundsätzlich arbeitsfähig sind kann ihr Arzt empfehlen, dass Sie bestimmte Arbeiten nicht tun sollen. Wenn sie ihrem Arbeitgeber mit einer ärztlichen Bestätigung melden, dass Sei eine Vorerkrankung haben, die ihr Risiko erhöht, muss er laut Arbeitnehmerschutzgesetz Rücksicht darauf nehmen. Sie müssen ihre Vorerkrankung aber nur melden, wenn Sie das wollen.

Beispiel: Der Arzt bestätigt, dass eine Vorerkrankung vorliegt weshalb auf Grund des Coronavirus eine Zustellung derzeit nicht ohne Risiko möglich ist.

So könnte eine ärztliche Bestätigung aussehen:

Uns ist es ein großes Anliegen die Gesundheit sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, verstärkt natürlich all jener die in dieser Zeit mehr schutzbedürftig sind, sollte es trotz der ärztlichen Bestätigungen zu Problemen kommen, stehen die MitarbeiterInnen der FCG gerne zur Verfügung, bei Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Helpline unter 0800210099 wenden. Auch in Krisenzeiten mit der FCG

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.