Weihnachtsdienstregelung Distribution

Die Information, welche Sendungen am 24.12. zuzustellen sind, wurde bereits an die Dienststellen übermittelt.

Es wurde uns zugesichert, dass es auch eine Erleichterung beim versetzten Dienst geben wird. Der Dienstbeginn zwischen erster und zweiter Gruppe, soll laut Aussagen des Management bis maximal 60 Minuten oder weniger liegen. Eine diesbezügliche Dienstanweisung soll noch diese Woche ergehen.

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Regelungen zum Zeitkorridor am 24.12. und 31.12. 2020 

KV NEU:

Im Kollektivvertrag Teil 2 ist geregelt, dass die Normalarbeitszeit am 24.12. um 12 Uhr beendet ist. Das bedeutet, dass bei Dienstleistungen über 12 Uhr hinaus Überstunden zu zahlen sind.

Für Beamte und DO Ang.:

Da für diese Gruppe keine Sonderregelung in der Dienstordnung bzw. im BDG vorhanden ist, wurde betriebsintern eine Regelung wie im Vorjahr erlassen.

Diese lautet:

Für die MitarbeiterInnen im Brief-Zustelldienst, die dem Gleitzeitdurchrechnungsmodell „IST-Zeit in der Briefzustellung“ unterliegen (Code 8722) wird folgende ergänzende Regelung bezüglich Dienst am 24. und 31. Dezember 2020 getroffen:

Grundsätzlich ist dienstplanmäßig eine Arbeitsleistung von 8 Stunden (exklusive allfälliger Pausen) zu erbringen.

MitarbeiterInnen, die ihre Arbeitsleistung in weniger als 8 Stunden erbringen, werden die anfallenden „Minusstunden“ nicht im Zeitkorridor angerechnet, sofern die Tagesarbeitszeit zumindest 5 Stunden beträgt.

Für Rückfragen wenden sie sich bitte an ihre FCG Vertreter*in!
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.