Was ist beim Krankenstand rechtens?

In den letzten Wochen haben uns zahlreiche Kolleginnen und Kollegen zum Thema Krankenstand kontaktiert. Wir wollen einen kurzen Überblick zu den aktuellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen beim Krankenstand geben:

1) Wie lang kann ich mir mit der Meldung eines Krankenstands im Unternehmen Zeit lassen?

„Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsverhinderung zu informieren.“

2)Muss man dem Dienstgeber in jedem Fall eine Krankenstandsbestätigung vorlegen?

„Grundsätzlich hat der Dienstgeber das Recht, eine Krankenstandsbestätigung zu verlangen – auch ab dem 1.Tag!“

3)Hat der Arbeitgeber ein Recht, zu erfahren, woran ich erkrankt bin?

„Nein – Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss zwar die Ursache stehen, der Gesetzgeber meint damit, aber lediglich die Angabe, ob eine normale Krankheit oder eine Berufskrankheit bzw. Freizeit- oder Arbeitsunfall vorliegt. Die Diagnose muss dem Arbeitgeber auf alle Fälle nicht mitgeteilt werden.“

4)Gibt es im Krankenstand einen Kündigungsschutz?

„Grundsätzlich nein- Eine Kündigung während des Krankenstands ist möglich, allerdings kann sich der Dienstgeber damit nicht die Entgeltfortzahlung ersparen. Der Dienstgeber muss dem Arbeitnehmer für die Zeit seiner Erkrankung bis zum Höchstmaß der Anspruchsdauer Entgelt bezahlen. Eine Kündigungsanfechtung des Arbeitnehmers bleibt natürlich immer vorbehalten.“

Für weitere Fragen und Auskünfte kontaktieren Sie unsere FCG Betriebsräte/Personalvertreter!