Versetzter Dienstbeginn bleibt vorerst wegen Anordung des Amtsarztes
Information des Unternehmens:
Mit Bezug auf die im JF mit dem Vorstand diskutierte Lockerung von im Zusammenhang mit COVID-19 eingeführten Schutzmaßnahmen im Filialbereich „Verzicht auf das Tragen des NMS-Mundschutzes durch flächendeckenden Einsatz von Plexiglasschutzwänden“ und im Bereich Brieflogistik in den Zustelldienst „Beendigung des versetzen Dienstbeginns“ müssen wir dir leider mitteilen, dass dies aus den nachfolgend angeführten Gründen derzeit nicht in Erwägung gezogen werden kann:
Der Amtsarzt bzw. die Gesundheitsbehörde wird für die Wiederaufnahme des Betriebes an den beiden Logistik-Standorten in Hagenbrunn und Inzersdorf weitgehende Schutzmaßnahmen anordnen.
Für das Logistikzentrum Hagenbrunn laufen derzeit mit der Gesundheitsbehörde die diesbezüglichen Gespräche. Die in Diskussion stehenden zusätzlichen Schutzmaßnahmen reichen von
• einer wöchentlichen COVID-19-Testung aller am Standort eingesetzten Mitarbeiter_innen,
• die Bildung von fixen Kleingruppen, die im Team arbeiten müssen und mit anderen Teams nicht zusammenkommen sollen
bis zu
• Vorgaben für die Abwicklung von Pausen, Schichtwechsel, Shuttleservice etc.
Darüber hinaus hat die derzeitige öffentlich Diskussion dazu geführt, dass die in den Bundesländern angesiedelten Arbeitsinspektorate an uns herangetreten sind und von uns umfassende Informationen über die im Zusammenhang mit COVID-19 eingeführten Schutzmaßnahmen eingefordert haben. Diese Informationen wurden von uns allen Arbeitsinspektoraten in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsinspektorate haben die von uns gesetzten Schutzmaßnahmen positiv bewertet, haben nunmehr aber angekündigt, im Juni 2020 – nach Möglichkeit – alle bzw. möglichst viele Dienststellen der ÖPAG auf die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen zu überprüfen. Die Begehung der Unternehmenszentrale fand bereits statt. Das Arbeitsinspektorat Wien hat nunmehr die Begehung der Filialen und Zustellbasen in Wien beginnend ab 2. Juni 2020 als nächste Maßnahme angekündigt.
Auch die in den Bundesländern angesiedelten Arbeitsinspektorate haben derartige flächendeckende Begehungen angekündigt. Aus unserer Sicht dürften diese Begehungen seitens des zuständigen Ministeriums angeordnet worden sein.
Eine Lockerung der getroffenen Schutzmaßnahmen ist aus diesen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht geboten und wird daher auch nicht von uns vorgenommen werden.
Dafür haben wir aber die Führungskräfte im Bereich Vertrieb-Filialen, der Brieflogistik und in den Logistikzentren angewiesen, die Einhaltung der angeordneten Schutzmaßnahmen sicherzustellen, um allfällige Beanstandungen der Arbeitsinspektorate und behördliche zusätzlich angeordnete Schutzmaßnahmen zu vermeiden.
Dies ist auch notwendig, da die positive COVID-19-Entwicklung der letzten Wochen, eher zu einer Vernachlässigung der angeordneten Schutzmaßnahmen wie Halten von Distanz, Tragen des MNS-Mundschutzes, Einhalten der Hygienebestimmungen etc. geführt haben. Aus diesem Grund werden wir nunmehr die Mitarbeiter_innen wieder vermehrt auf die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen hinweisen.
Wir ersuchen um Verständnis zur getroffenen Entscheidung und Ersuchen um Unterstützung bei der Begehung der Arbeitsinspektorate in den Dienststellen der ÖPAG.
Selbstverständlich werden wir zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend der weiteren COVID-19-Entwicklung die verfügten Schutzmaßnahmen auf ihre weitere Notwendigkeit evaluieren.