Verbesserung der postsozial Leistungen

Der Antrag der FCG vom Vorjahr, dass die Richtsätze für die finanziellen Unterstützungen nach 15 Jahren endlich angepasst werden, soll nun bei der Präsidiumssitzung von post.sozial im Dezember endlich beschlossen werden.

Dies bedeutet dass Kolleg*innen bis zu einem Bruttoeinkommen von bis zu € 25.000,– ihre Unterstützung von 35% und bis zu einem Bruttoeinkommen von € 30.000,– 30% der Rechnungssumme auch zu 100% ausbezahlt bekommen.

Alle weiteren Einkommensbezieher erhalten lediglich 75% des Rechnungsbetrages ihres Zuschusssatzes.
D.h.
Einkommen jährlich (Grundgehalt brutto 14X) bis:

€ 35.000,– 75% von 25% der Rechnungssumme

€ 40.000,– 75% von 20% der Rechnungssumme

€ 45.000,– 75 % von 15% der Rechnungssumme

Neu:
€ 55.000,– 75% von 10% der Rechnungssumme

Anspruch auf die Leistungen von post.sozial hat grundsätzlich jeder Postmitarbeiter, der länger als 6 Monate im Unternehmen ist. Und die Rechnung darf nicht älter als 1 Jahr (Ausnahme Geburtengeld 3 Jahre) sein. Wieder eine Verbesserung für viele, viele Kolleg*innen.

Alles etwas kompliziert? Kein Problem wir helfen gerne. Rufe einfach deinen FCG Personalvertreter an, denn wir Christgewerkschafter*innen wollen auch 2021 mit euch,

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.