Urlaubsreisen in Zeiten von COVID-19 – Ergänzung der Regelung- Update mit 24. Aug


1. Hat ein/eine Mitarbeiter*in seinen/ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem der nachfolgend genannten Staaten und/oder reist er/sie aus einem der genannten Staaten nach Österreich ein und war er/sie in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat aufhältig als einem der nachfolgend genannten, so ist die Einreise OHNE Einschränkung möglich:

Ab heute den 24. August 2020, gilt folgende neue Tabelle:

Dies bedeutet, dass ab Montag auch bei der Einreise aus dem Festland Spanien und den Balearen ein ärztliches Zeugnis (PCR-Test) mit sich zu führen und bei der Grenzkontrolle vorzuweisen ist. Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt werden, ist eine 10-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten.

Ist eine Testung vor Ort im Ausland nicht möglich, hat der/die Mitarbeiter*in sich binnen 48 Stunden einem molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen. Bei durchgeführtem negativen Test kann die 10-tägige Quarantäne beendet und auch der Dienst aufgenommen werden.