Arbeitsrecht: Neun Regeln für Reisen ins Ausland

Urlaub in Corona-Zeiten: Das müssen ArbeitnehmerInnen wissen
Neun Regeln für Reisen ins Ausland

Gemeinsam mit der Regierung und den anderen Sozialpartnern hat der ÖGB  ein Handbuch 1erarbeitet, um die vielen offenen Fragen zum Thema „Urlaub 2020“ zu beantworten.

Handbuch COVID-19_Urlaub und Entgeltfortzahlung

Die wichtigsten Punkte:
Kann ich in ein europäisches Land fahren, um dort Urlaub zu machen?
Ja, das ist möglich. Derzeit kann man in 32 europäische Länder reisen, ohne bei der Rückkehr nach Österreich entweder in Heim-Isolation oder einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen. Die aktuelle Liste findest du immer HIER: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/
Was passiert, wenn ich nach meinem Urlaub im Ausland krank werde und es einen Infektionsverdacht gibt?
Wenn ich nach meiner Rückkehr Covid19-Symptome verspüre, die Gesundheitshotline 1450 anrufe und mir gesagt wird, ich solle das Haus nicht mehr verlassen, dann ist es ab diesem Zeitpunkt keine arbeitsrechtliche Frage mehr. Dann greift das Epidemiegesetz. Dann bekomme ich meinen Lohn oder mein Gehalt wie gewohnt weiter bezahlt. Und zwar so lange, bis mir die Behörden sagen, ich muss nicht mehr zu Hause bleiben.
Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde und nicht mehr rechtzeitig nach Österreich zurückkommen und meine Arbeit antreten kann?
Du bekommst dein Entgelt nur dann weiterbezahlt, wenn die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das heißt: Nur wenn du alle Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten hast, bekommst du weiter Geld. Du musst deinen Chef oder deine Chefin umgehend von deiner Erkrankung verständigen und – falls verlangt – ein ärztliches Attest vorlegen.
Du hast keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, wenn du erkrankst und z.B. vorher bei einer Party warst, wo keine Sicherheitsregeln eingehalten wurden oder du aus fremden Gefäßen getrunken hast oder gemeinsam mit jemand anderen einen Strohhalm benutzt hast.
Was passiert, wenn ich in einem Land mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 Urlaub mache und dort am Coronavirus erkranke?
Wenn du dort krank im Bett liegst bzw. von den Behörden Isolation verordnet bekommen hast und nicht rechtzeitig zu deiner Arbeit erscheinen kannst, hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Warum? Weil du mit deiner Reise in die betroffenen Länder die Dienstverhinderung grob fahrlässig verursacht hast. In diesen Ländern gilt eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6:  https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/

Was passiert, wenn ich mich im Ausland zwar nicht mit dem Corona-Virus, aber zum Beispiel mit einem grippalen Infekt anstecke und dann zu Hause krank werde?
Hier ist der Fall ganz klar: Die ArbeitnehmerInnen haben weiter Anspruch auf ihr Entgelt. 
Was passiert, wenn die Behörden verlangen, dass ich nach meiner Rückkehr nach Österreich in Heimquarantäne begeben muss?
Diese Regelung gilt derzeit für Länder wie z.B. Schweden, Portugal oder auch Großbritannien. Für die Zeit der Isolation bekommst du kein Entgelt. Das kannst du umgehen, indem du bei der Rückkehr nach Österreich einen Corona-Test machst.
Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich hinfahre bzw. kann er mir verbieten, zum Beispiel nach Spanien zu fliegen?
Nein. Es geht nicht, dass mein Chef oder meine Chefin mir verbietet, in gewisse Länder zu reisen. Ich muss meinem Arbeitgeber auch nicht im Vorfeld meiner Reise sagen, wohin ich fahre.
Kann mich mein Chef oder meine Chefin nach meiner Reise fragen, wo ich war?
Ja, das ist erlaubt. Wenn ich jetzt zum Beispiel in einem Land war, für das es eine Reisewarnung gibt, dann kann mich der Arbeitgeber sehr wohl auffordern, von zu Hause aus zu arbeiten, also ins Homeoffice zu gehen. Negative arbeitsrechtliche Konsequenzen darf es aber nicht haben.
Wenn ich Urlaub in Österreich mache und mich hier mit Corona anstecke, bekomme ich dann wie gewohnt meinen Lohn bzw. Gehalt weiterbezahlt?
Ja, weil auch hier gilt: Sobald ich mich bei den Behörden melde, gilt das Epidemiegesetz und ich habe Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

REISEBESCHRÄNKUNGEN

Wer aus diesen europäischen Ländern wieder nach Österreich zurückkommt, muss entweder einen negativen Coronatest vorlegen oder eine verpflichtende 14-tägige Heimquarantäne antreten:

Großbritannien, Schweden, Portugal, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Kosovo, Albanien, Republik Moldau, Weißrussland, Russland und Türkei. Auch bei der Einreise in diese Länder gilt teilweise noch die Quarantänepflicht.

Reisewarnungen gelten für 23 Staaten weltweit:

Ägypten, Bangladesch, Belarus, Brasilien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Russland, Schweden, Senegal, Südafrika, Türkei, Ukraine, USA, Vereinigtes Königreich

Quelle: ÖGB,