Unternehmensbeteilung gleich wie im Vorjahr 889,– Euro

Das Teilhaben am Unternehmenserfolg  für das Jahr 2019 liegt wie auch im Jahr 2018 bei  889,- Euro

Nach der Genehmigung in der Hauptversammlung welche am 16. April 2019 stattfinden sollte, wenn diese nicht auf Grund des Corona Virus verschoben wird , sollte es nach den Modalitäten des Vorjahres zur Auszahlung kommen.

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Österreichischen Post AG, die im Kalenderjahr 2019 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten. Teilbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag.
Liegen Ausschlussgründe vor, erfolgt keine Auszahlung. Beispielsweise
• bei einer Teilnahme an einem Prämiensystem (z.B. MbO-, Vertriebsprämie) für das Kalenderjahr 2019
• bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens

Für Rückfragen stehen dir die Mitarbeiter der FCG jederzeit gerne zur Verfügung, denn wir werden auch weiterhin

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.