Teuerungsprämie vor Auszahlung

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

folgende Termine sind für die im Vorjahr ausgehandelte Teuerungsprämie von bis zu 150 Euro vorgesehen:

  • Mitarbeiter/innen des KV Neu: voraussichtlich in der „Zwischenauszahlung“ rund um den 10. Februar
  • Beamte/r: voraussichtliche Auszahlung spätestens 1. März
  • Für DO- Angestellte je nach Eintrittsdatum spätestens bis 15. März

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AUSZAHLUNG TEIL 2 DER TEUERUNGSPRÄMIE IM FEBER/MÄRZ

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

im Februar/ März wird nun der zweite Teil der Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Das sind bis zu 150 Euro bzw. bei der Teilzeitmitarbeiter*innen unter 20 Stunden bis zu 120 Euro.

(Aliquotierung nach dem Verhältnis der tatsächlich geleisteten Arbeitstage zu den Sollarbeitstage“ (ganzzahlig gerundet) im Zeitraum vom 1. November 2022 bis 15. Jänner 2023.)

  • Zum Zeitpunkt der Prämienauszahlung muss das Dienstverhältnis noch aktiv sein.

Danke an alle Kolleg*innen, welche die Unterschriftenaktion der FCG Personalvertretung unterstützt haben, bei der fast 10.000 Unterschriften an den Vorstand übergeben werden konnten!