Sonderbetreuungszeit wird mit Rechtsanspruch verlängert

Die Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern oder zu Pflegenden als Ergänzung zum Pflegeurlaub wird ausgeweitet und es gibt nun auch einen Rechtsanspruch darauf. Darauf hat sich die Bundesregierung mit den Sozialpartnern verständigt – ein entsprechender Initiativantrag wird heute in der Sondersitzung des Nationalrates eingebracht.

Mit der nun vereinbarten Neuregelung gibt es rückwirkend mit 1. November einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit – die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. Statt drei kann die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden, und sie gilt auch für Kinder in Quarantäne. Der Bund übernimmt ab sofort die volle Refundierung, das heißt, der Arbeitgeber bekommt die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt. Diese neue Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.
(orf)