Schwerarbeiterregelung Österreich

Auch wenn manche den Schmuck der fremden Federn so sehr lieben, besteht die Schwerarbeiterregelung bereits seit I/ 2007 und somit seit über 14 Jahren.

Seit diesem Zeitpunkt (2007) fallen folgende Arbeitsbereiche in der Post in diese Regelung:

  • Paketzusteller/in
  • Koll im Schicht- oder Wechseldienst, wenn dabei auch Nachtdienst im Ausmaß von mindestens 6 Stunden zwischen 22 Uhr und 6 Uhr an mindestens 6 Arbeitstagen im Kalendermonat geleistet wird, sofern nicht in diese Arbeitszeit überwiegend Arbeitsbereitschaft fällt,
  • Briefzustellerinnen mit überwiegender Gehleistung

Schwerarbeit Liste

Wir fordern:
Aufgrund der hohen Paketmengen im Verbund sollte auch der „Verbundzusteller/in“ als Paketzusteller/in gewertet werden und diese Zeit als Schwerarbeitsmonate berechnet werden. Um das rechtlich abzusichern, müsste ein Grenzwert an Paketen festgelegt werden, der über eine Kalorienmessung berechnet werden könnte. 

Nur wenn das die Dienstbehörde der Post jeweils bestätigt ist eine Umsetzung realistisch. Zusätzlich werben wir auch in der Politik dafür, die Liste der „Schwerarbeit“ zu ergänzen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707666