Schichdienstzulage Erhöhung mit 1. August
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gem. der Betriebsvereinbarung Schichtdienst wird die Schichtdienstzulage alle 3 Jahre entsprechend den Gehaltserhöhungen angepasst. Aufgrund dieser Regelung ist eine Erhöhung um 6,76% als Mindestmaß anzunehmen.
Abgesehen davon, dass in den Verteilzentren der Schichtdienst immer mehr reduziert wird, haben bis zum heutigen Tag die neuen MitarbeiterInnen, welche dem KV Neu unterliegen, noch immer keine Schichtdienstzulage.
Da besteht noch massiv Handlungsbedarf!
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.