Regelung ab 4. Mai/ Covid 19 „Risikogruppen“
Risikogruppen Covid 19: Jetzt auch für die Post…
In den vergangenen Wochen hat eine Expertengruppe die besonderen Risikogruppen definiert und einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Am Mittwoch wurde im Zuge einer Pressekonferenz weitere Details zum besonderen Schutz dieser Gruppe vorgestellt.
Es ist ein Beschluss im Nationalrat notwendig, damit die Regelung mit 4. Mai 2020 in Kraft treten kann.
Eckpunkte der Regelung die ab 4 Mai auch für unserer Kolleginnen und Kollegen gelten wird:
• Die auf Basis der Kriterien der Expertengruppe erstellte Liste von Betroffenen umfasst österreichweit rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
• Der Dachverband der Sozialversicherungsträger muss die Beschäftigten bei individueller Zugehörigkeit zur Risikogruppe informieren
• Daraufhin beurteilen Ärzte die individuelle Situation der Betroffenen und stellen gegebenenfalls ein Risikoattest aus. Das Risikoattest kann auch ohne vorliegendem Informationsschreiben des Dachverbands ausgestellt werden.
• Wenn Arbeitnehmer ein Risikoattest vorlegen, können Vorgesetzte in den Betrieben gemeinsam im Einvernehmen mit betroffenen Beschäftigten geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen.
• Dafür gilt folgender Stufenplan:
-Es ist zu prüfen, ob es möglich ist, besondere Vorkehrungen am Arbeitsplatz im Betrieb umzusetzen.
-Dort, wo das nicht möglich ist, ist die Arbeit von zuhause zu erledigen.
-Wenn auch das nicht realisierbar ist, greift die völlige Freistellung von der Arbeitsleistung.
Im Falle der Notwendigkeit der vollständigen Freistellung werden dem Arbeitgeber die Lohnkosten zur Gänze (inkl. der Lohnnebenkosten) von der Sozialversicherung ersetzt werden
Die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die einer Risikogruppe angehören, kann bis 31.5.2020 andauern, eine Verlängerung ist möglich.
GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.