ÖGB Katastrophen- Fond


Werte Kolleg:innen!

Um rasch und unbürokratisch unseren Mitgliedern bei der aktuellen Unwettersituation Unterstützung bieten zu können, teilen wir euch folgendes mit:

Aufgrund der aktuellen Unwetterschäden wird bei den diesbezüglichen Anträgen auf Unterstützung aus dem „Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder“

ausnahmsweise vorerst bis September 2024 auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, etc. verzichtet.

Lediglich die Bestätigung der Gemeinde, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist, bleibt verpflichtend.

Die 6-Monate-Einreichfrist nach Eintritt des Schadens bleibt, so wie in den Richtlinien, aufrecht.

Ablauf:

Die geschädigten Mitglieder übermitteln wie bisher den Antrag auf Leistung aus dem „KAT-Fonds“ für ÖGB-Mitglieder an die betreuende Gewerkschaft,

Landesorganisation oder an das Regional- bzw. Bezirkssekretariat (siehe Beilage Antrag und Richtlinien).

In weiterer Folge sollen die von der Gewerkschaft, Landesorganisation oder Regional- bzw. Bezirkssekretariate geprüften und vollständigen Anträge, ohne dass es einer

weiteren Bearbeitung bedarf ( Überprüfung der Mitgliedschaft, Anschrift, Bestätigung Gemeinde, IBAN, etc.), per Mail an finanz@oegb.at bzw.an das Büro

des Bundesgeschäftsführer Thomas Hochmayr, z.Hd. Kollegin Martina Fitzka, übermittelt werden.

Formular ÖGB Katastrophen-Fonds + RL