Neue Unterstützungsansätze bei post.sozial

Bei der heutigen Präsidiumssitzung wurden folgenden Unterstützungsrichtlinien einstimmig neu beschlossen welche ab sofort gelten:

Verstorben im Aktivstand € 1.500,–
Zuschuss für aktive Postbedienstete für Begräbniskosten von direkten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt € 300,–
Zuschuss für pensionierte Postbedienstete für Begräbniskosten € 200,–
Zuschuss für Zahnkronen € 150,– und für Zahnimplantate € 200,–

Die Zuschusshöhe ist im Kalenderjahr mit der Ausnahme verstorben im Aktivstand bei einem Einkommen ab € 30.000,– mit € 1.000,– begrenzt. Bei einem Einkommen bis € 30.000,– jährlich liegt der Deckel bei € 1.500,–

 GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.