Maskenpause kommt per Gesetz

Mittlerweile haben sich Sozialpartner und Regierung darauf verständigt, dass nach 3 Stunden Arbeit mit Mund- Nasenschutz, zumindest eine 10 min Pause eingehalten werden muss. Diese Regelung wird in den Generalkollektivvertrag aufgenommen werden. Sobald die Regelung in Kraft gesetzt wird, werden wir wieder informieren.
Aus unserer Sicht reicht diese kurze Pause nicht aus, daher werden wir auch als zuständige Gewerkschaft (GPF) den Druck erhöhen müssen, um auf betrieblicher Ebene hier rasch zu einer besseren Lösung zu kommen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.