Jugendvertrauensrates gesichert
ÖAAB & FCG Jugend haben Erhalt des Jugendvertauensrates gesichert
Wien (OTS) – Heute hat ÖVP-Klubobmann und ÖAAB-Vorsitzender August Wöginger nach intensiven Verhandlungen mit Thomas Rack von der FCG Jugend (Fraktion Christlicher Gewerkschafter/innen im ÖGB) verkündet, dass der Jugendvertrauensrat bestehen bleibt.
„Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Schnittstelle zwischen den im Betrieb beschäftigten Lehrlingen und der Betriebsleitung. Als ÖAAB-Obmann freut es mich besonders, dass man sich nun mit dem Koalitionspartner auf das Weiterbestehen verständigen konnte. Der Jugendvertrauensrat hat in Österreich seit Anfang der 70er Jahre Tradition und ist für die Lehrlinge in unserem Land seither zur bedeutenden Anlaufstelle geworden“, so ÖAAB-Bundesobmann August Wöginger.
Einen Jugendvertrauensrat gibt es in einem Betrieb, sobald fünf Jugendliche, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, beschäftigt sind.
Thomas Rack, Bundesvorsitzender der FCG Jugend, zeigt sich hocherfreut über die Ankündigung den Jugendvertrauensrat beizubehalten: „Die Bundesregierung hat die bestmögliche Entscheidung getroffen und im Interesse der jugendlichen Arbeitnehmer/innen gehandelt, das gilt sowohl für die Beibehaltung des Jugendvertrauensrates, als auch für die Senkung des Wahlalters bei Betriebsratswahlen.“
Denis Strieder, Generalsekretär der FCG Jugend, ergänzt: „Wir sind sehr glücklich über die Ankündigung den Jugendvertrauensrat beizubehalten, ÖAAB und FCG Jugend ist es gelungen, durch intensive Gespräche mit allen Beteiligten diesen wichtigen Schritt zu machen und ein klares Signal für die Jugend zu setzen.“
Der Jugendvertrauensrat nimmt an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teil und bringt Vorschläge in Fragen der beruflichen Weiterbildung und Berufsausbildung ein. „Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Jugendvertrauensrates entsprechen großteils jenen der Betriebsratsmitglieder. Damit ist der Jugendvertrauensrat in allen Belangen wichtiger Teil der Arbeitnehmervertretung“, so Wöginger.
Erfreut zeigt sich der ÖAAB-Bundesobmann auch, dass – wie im Regierungsprogramm angekündigt – das Wahlalter bei den Betriebsratswahlen nunmehr von 18 auf 16 Jahre abgesenkt wird. Wöginger: „Damit haben wir maßgebliche Schritte gesetzt, dass die Interessen der Jugendlichen in den Betrieben bestmöglich wahrgenommen werden können.“
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