Homeoffice Gesetz soll Telearbeitsgesetz werden

Das Homeoffice-Gesetz, das seit 1. April 2021 die Heimarbeit gesetzlich regelt, soll auf ein Telearbeitsgesetz ausgeweitet werden. Der Gesetzesentwurf sieht nun auch das Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände – etwa bei Angehörigen, in Bibliotheken udgl. vor. Im Rahmen der Novelle würde auch der Unfallschutz erweitert werden, damit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch außerhalb ihres Wohnsitzes versichert sind.

Wie beim Homeoffice-Gesetz bedarf es auch bei der Gesetzesnovelle einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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Als FCG fordern wir auch Verbesserungen für Arbeitsplätze bei denen Homeoffice nicht möglich ist. Eine Erhöhung des Pendlerpauschlales bzw. des amtlichen Kilometergeldes ist daher dringend notwendig. Der diskutierte Vollzeitbonus von 1000 Euro soll nicht nur angekündigt, sondern auch umgesetzt werden.