Gerichtsurteil: Rückverrechnung Minusstunden unzulässig

In der seit 2013 gültigen BV „Ist Zeit“, war ein Passus enthalten, der dem Unternehmen die Rückverrechnung der Minusstunden bei Ausscheiden der Mitarbeiter:innen bzw. bei Pensionsantritt ermöglichte.

Nun liegt ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH 8 ObA 58/23xs) vor, dass diese Rückverrechnung für unzulässig ansieht.

Der OGH hat damit geklärt, dass die Rückverrechnung von Minusstunden, die aus der „zu schnellen Zustellung“ (im Vergleich mit den systemisierten Werten) resultieren, nicht zulässig ist.

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FCG Kommentar: 

Leider gibt es immer mehr Zustellbezirke die in der Normalarbeitszeit nicht zu schaffen sind, sodass bei Übermengen möglichst schnell Verstärker und gerechte Verschneidungen einzuleiten wären.