Früherer Dienstbeginn in Umsetzung (Email Kärnten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der FCG Vorsitzende in Kärnten hat uns mitgeteilt, dass die Forderung eines früheren Dienstbeginns in Umsetzung ist, wie das Email vom Personalchefs verrät.

Wir hoffen, dass der gestaffelte Dienst bald in ganz Österreich reduziert wird. 

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Von: NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>
Gesendet: Donnerstag, 26. November 2020 22:54
An: KRAMPF Adam <Adam.Krampf@post.at>
Cc: KATZENGRUBER Stefan <Stefan.Katzengruber@post.at>; HARGITAI Michael <Michael.Hargitai@post.at>; REIF Alois <alois.reif@post.at>; WEIß Herbert <herbert.weiss@post.at>; SCHAFFER Hermann <hermann.schaffer@post.at>; KLINK Brigitta <Brigitta.Klink@post.at>; SELLEMOND Belina <belina.sellemond@post.at>
Betreff: Versetzter/gestaffelter Dienstbeginn in den Zustellbasen im Bereich Kärnten – Zusatzregelung
Priorität: Hoch

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Die angeschlossene Dienstanweisung dient im Sinne des PBVG zur gefälligen Kenntnisnahme.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl Alois Reif
Leitung Personalmanagement Leitung Distribution

Klassifizierung: Intern
Von: NIGL Franz
Gesendet: Donnerstag, 26. November 2020 22:42
An: KATZENGRUBER Stefan <Stefan.Katzengruber@post.at>; HARGITAI Michael (Michael.Hargitai@post.at) <Michael.Hargitai@post.at>
Cc: Reif Alois <alois.reif@post.at>; WEIß Herbert <Herbert.Weiss@post.at>; SCHAFFER Hermann <Hermann.Schaffer@post.at>; ‚Brigitta Klink (Brigitta.Klink@post.at)‘ <Brigitta.Klink@post.at>; Sellemond, Belina (Belina.Sellemond@post.at) <Belina.Sellemond@post.at>
Betreff: Versetzter/gestaffelter Dienstbeginn in den Zustellbasen im Bereich Kärnten – Zusatzregelung
Priorität: Hoch

Sehr geehrter Herr Katzengruber!
Lieber Michael!

In Ergänzung zur angeschlossenen Dienstanweisung wird folgende befristete Zusatzregelung getroffen:

Bis zum 24. Dezember 2020 ist die für die Vorverlegung des Dienstbeginns für die Gruppe 2 in Abhängigkeit der Sendungsmengen nötige Unterstützungsleistung von Zusteller*innen im unbedingt erforderlichen Ausmaß anzuordnen. Diese Leistungen sind ausnahmsweise als „Mitbesorgungsstunden“ zu buchen und können damit monatlich sofort zur Abrechnung gebracht werden.

Ab 28. Dezember 2020 tritt diese ergänzende Regelung außer Kraft und es ist die Dienstanweisung vom 22. November 2020, 16:10 Uhr, wieder vollinhaltlich anzuwenden.

Mit dem Ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung und Information der Mitarbeiter*innen in den Zustellbasen in Kärnten über die getroffenen zusätzlichen Festlegungen.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl                                              Alois Reif
Leitung Personalmanagement          Leitung Distribution