Forderung: Abfertigung neu auch für Beamte? / Neues bei „Vordienstzeiten“

Aufgrund der laufenden Angleichung im Zuge der Pensionsharmonisierung, welche mit einer Übergangsfrist eine Angleichung der Pensionssysteme bewirkt wurde auch die Frage der Abfertigung gestellt.

Derzeit erhalten Beamte keine Abfertigung, wenn sie in Pension bzw. Ruhestand treten. Nun sind einige Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit anhängig, die darin möglicherweise eine Diskriminierung sehen. 


Vordienstzeitenanrechnung Beamte:

Auf einer anderen rechtlichen Front, nämlich der Besoldungsreform (Vorrückungsstichtag) wurden einige Bestimmungen als „unionsrechtswidrig“ festgestellt. In weiteren Folge wird der Verwaltungsgerichtshof im Anlassfall entsprechend entscheiden…

C-650-21

zum Beispiel:

  • Es ist unionsrechtswidrig, dass nunmehr zwar die Vordienstzeiten zwischen dem 14. und 18. Lebsjahres neu ermittelt werden (im Rahem der Ermittlung desVergleichsstichtages), diese in den meisten Fällen zum größten Teil als „sonstige Zeiten“ qualifiziert (=4 Jahr zur Hälfte) und gleichzeitig wieder 4 Jahre zur Hälfte an sonstigen Zeiten in Abzug gebracht werden. Dies neutralisiert den Anspruch erneut.

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Es ist aufgrund der Entscheidung zu erwarten, dass die Post die rechtskräftigen Bescheide auch besoldungsrechtlich abarbeitet, jedoch derzeit keine neuen Bescheide ausstellen wird, bis die Vorgangsweise für die Zukunft (neues Gesetz?) feststeht.