FCG NEWS: Sonderwochengeld

Lücke geschlossen: Sonderwochengeld wird eingeführt

Frauen, die während der Karenz schwanger werden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, hatten bis jetzt keinen Anspruch auf eine sozialrechtliche Leistung. Das wurde nun geändert und damit eine Gesetzeslücke geschlossen. Künftig wird es für diesen Fall ein Sonderwochengeld geben, das je acht Wochen vor und nach der Geburt des Kindes gebührt.

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