FCG NEWS: Klage erfolgreich
Das jüngste Urteil wird der Forderung der FCG zur Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn weitere Dynamik verleihen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Fall nun festgestellt, dass obwohl es im Filialnetz geteilte Dienstabschnitte gibt, dem Beamten 30 min als Pause einzuräumen ist, wenn die Tagesdienstzeit insgesamt mehr als 6 Stunden beträgt. Das würde bedeuten 7,5 h Dienst am Kunden, 0,5 Stunden Pause zur Regeneration.
Da der betroffene Kollege mittlerweile im Ruhestand ist, werden ihm die Stunden dafür als Überstunden nach bezahlt werden. Die Post wird vermutlich noch das Rechtsmittel „außerordentliche Revision“ nutzen und damit die Rechtskraft des Urteils nach hinten verschieben können.
Unabhängig vom Urteil muss jetzt die Debatte zur Verbesserung der Arbeitssituation, der Reduzierung der Belastung und eine generelle Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn, ernsthaft geführt werden.
FCG- damit mehr Zeit zum Leben bleibt!