FCG fordert gesetzliche Regelung zum Schutz der Paketzusteller/innen ein

Das Paketgeschäft steht im starken Wettbewerb, teilweise mit Firmen die ihre Zusteller über EPU`s beschäftigen. Die Gewerkschaft nennt solche Konstruktionen „prekäre Beschäftigung“.

  1. Daher ist unser Vorschlag beim Transport, der Verteilung und Zustellung von Paketen eine prozentuelle Mindestanzahl von eigenen Arbeitnehmern auch gesetzlich sicherzustellen, um prekäre Beschäftigung zu reduzieren.

Außerdem braucht es Regelungen, die zur Gewichtsreduzierung der Pakete beitragen. Derzeit liegt die Grenze bei 31,5 kg, welche teilweise auch noch überschritten wird.

Mit der steigenden Anzahl von weiblichen Mitarbeiterinnen ist dies unzumutbar, daher fordern wir eine schrittweise Reduzierung zunächst auf maximal 25 kg, sofern diese Sendung von einer Person zugestellt werden müssen.

FCG, wir für Euch!

 

PS: Beim Begriff „Paketzusteller“ sind natürlich auch die Zusteller/innen in der Verbundzustellung mitgemeint. Natürlich soll die Gewichtsreduzierung generell gelten.