FCG Antrag: Essenszuschuss nicht verfallen lassen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

als FCG wollen wir, dass der Essenszuschuss auch über das Jahr 2022 hinaus die Gültigkeit behält, damit auch jene Mitarbeiter*innen die ihr Guthaben noch nicht gelöst haben, dies auch weiterhin können. Ohne entsprechende Beschlüsse würde das Guthaben mit Jahresende verfallen.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

 

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Von: SORETZ Andreas
Gesendet: Donnerstag, 10. November 2022 12:11
An: PALENSKY Martin <Martin.Palensky@post.at>; ABU-DAYEH Verena <Verena.Abu-Dayeh@post.at>; NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>; KEINRATH Martina <Martina.Keinrath@post.at>; KÖHLER Richard <Richard.Koehler@post.at>
Cc: KONVICKA Barbara <Barbara.Konvicka@post.at>
Betreff: Anträge 95 Präsidiumssitzung 13.12.2022 Post Sozial

 

Sehr geehrte Geschäftsführung!

Sehr geehrte Mitglieder des Präsidiums!

Für die am 13.12.2022 stattfindende 95 Präsidiumssitzung bringe ich folgende Anträge ein.

Antrag 1: Übertrag der nicht eingelösten Beträge des Essenszuschusses aus dem Jahr 2022 auf das Jahr 2023 für alle Mitarbeiter*innen der ÖPAG, die Anspruchsberechtigt sind. Dies soll auch in

den Folgejahren automatisch erfolgen, und sowohl bei App bzw. Kartenbenützern zutreffen.

Antrag 2:  Den Anspruch auf Essenszuschuss bei Mitarbeiter*innen die Aufgrund der Arbeitserlaubnis befristet aufgenommen sind, an die unbefristeten Mitarbeiter anzupassen. Der Anspruch erfolgt somit ebenfalls nach 3 Monaten und nicht erst nach 6Monaten.

 

Bitte um Aufnahme der Anträge für die 95 Präsidiumssitzung Post Sozial.

 

MfG

 

Andreas Soretz

Österreichische Post AG

Zentralausschuss

Rochusplatz 1

1030 Wien

Tel: 0664/6241400

E-Mail: andreas.soretz@post.at