Europawahl am 26. Mai: Information zur Wahlkartenbeantragung

Wahlkartenbeantragung
Beantrage bis spätestens 22. Mai 2019 deine Wahlkarte mündlich oder schriftlich (online z.B. über oesterreich.gv.at oder per Post, E-Mail oder Fax) in deiner Heimatgemeinde oder bis spätestens 24. Mai 2019, 12:00 Uhr persönlich (aber nicht telefonisch!).

Wien: Im zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes. (Achtung: Im 4., 6., 8. und 19. Bezirk gibt es eigene Wahlreferate außerhalb des Bezirksamtes.)

Wahl mit Wahlkarte
So füllst du deine Wahlkarte richtig aus:

• In deiner Wahlkarte findest du den amtlichen Stimmzettel und das kleine Wahlkuvert.
• Fülle deinen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst aus.
• Gib deinen ausgefüllten Stimmzettel in das Wahlkuvert, klebe dieses zu und leg es in die Wahlkarte zurück.
• Durch deine Unterschrift auf der Wahlkarte erklärst du eidesstattlich, dass du den Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt hast.
• Klebe jetzt die Wahlkarte zu und sorge dafür, dass die Wahlkarte rechtzeitig per Post bei der zuständigen Wahlbehörde einlangt.

Das musst du beachten:

Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag per Post bis 17 Uhr bei deiner zuständigen Bezirkswahlbehörde eingelangt sein oder
am Wahltag bis 17 Uhr bei einer Bezirkswahlbehörde oder in einem Wahllokal, solange diese geöffnet hat, abgegeben werden.
Falls du am Wahltag doch in einem Wahllokal wählen möchtest, kann deine unausgefüllte und offene Wahlkarte in einem Wahllokal zur Stimmabgabe verwendet werden.
ACHTUNG:
Für eine verlorene Wahlkarte darf auch am Wahltag kein Duplikat ausgestellt werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.