Ebitprämie bereits fixiert! Auszahlung mit Mai 2021

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unten ersichtlich ist die heutige Nachricht aus der Unternehmenszentrale in der klargestellt wird, dass es auch eine Beteiligung am Unternehmenserfolg für das schwierige „Coronajahr“ 2020 geben wird.

Somit wird mit dem Maigehalt im nächsten Jahr bis 500 Euro ausbezahlt werden. Diese Zahlung ist unabhängig von der Coronaprämie, welche bereits angewiesen ist.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

PS: Sollte tatsächlich die Strafe, welche die Datenschutzkommission der Post AG verhängt hat, nicht bezahlt werden müssen, weil sich die Post AG erfolgreich dagegen gerichtlich wehren konnte, fordern wir schon jetzt auch davon einen Anteil für die Mitarbeiter*innen ein, insbesondere wenn dadurch auch die Aktionäre über die Dividende profitieren. So könnten weitere 2 Millionen Euro direkt an die Kolleg*innen fließen.

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Mittelung des Betriebes:

500,- EURO EBIT-PRÄMIE FÜR 2020
SCHON VORAB FIXIERT

Trotz eines ausgesprochen schwierigen Jahres beabsichtigt die Österreichische Post weiterhin, ihre Mitarbeiter*innen für den Einsatz im jeweiligen Geschäftsjahr am Ergebnis des Unternehmens zu beteiligen – und das freiwillig – bereits zum 19. Mal im Jahr 2021 für das Geschäftsjahr 2020.

Als Folge unterschiedlicher Anfragen über die Personalvertretung, ob es für dieses Ausnahmejahr überhaupt eine EBIT-Prämie geben können wird, hat der Post-Vorstand den Beschluss zur EBIT-Prämie vorgezogen und in seiner jüngsten Vorstandssitzung diese für das Geschäftsjahr 2020 mit brutto 500,- Euro festgelegt. Uns war wichtig, die Anspruchsberechtigten*) der EBIT-Prämie, die im Jahr 2021 ausbezahlt werden wird, bereits heute über deren Höhe informieren zu können. Die Auszahlung erfolgt wie bisher nach der Hauptversammlung mit dem Maigehalt 2021.

Die EBIT-Prämie für das Geschäftsjahr 2020, auszuzahlen im Jahr 2021, steht in keinem Zusammenhang mit der Corona-Prämie in Höhe von ebenfalls bis zu 500,- Euro, die in den letzten Tagen im Dezember 2020 an die Mitarbeiter*innen und Führungskräfte im Post-Konzern zur Auszahlung gelangt ist.

*) Anspruchsberechtigt sind Mitarbeitende der Österreichischen Post AG, die im Kalenderjahr 2020 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten. Teilbeschäftigte Mitarbeitende erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag. Wenn für einzelne Mitarbeiter*innen Ausschlussgründe zum Tragen kommen, erfolgt keine Auszahlung. Beispielsweise bei einer Teilnahme an einem Prämiensystem (z.B. MbO-, Vertriebsprämie) für das Kalenderjahr 2020, bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Die Prämienauszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft.