Durchgebracht: Lehrlinge dürfen wählen

Lehrlinge ab 16 Jahren werden in Zukunft bei Personalvertretungswahlen mitmachen können!

„Wählen ab 16“ klingt heutzutage wie eine Selbstverständlichkeit, wurde dies ja bei einer Reform aus dem Jahre 2007 für Gemeinde,- Landes, und Bundeswahlen sichergestellt.

Bis jetzt waren jedoch diese Jugendlichen von den Personalvertretungswahlen auf Betriebsebene ausgeschlossen und konnten nur unter gewissen Voraussetzungen einen Jugendvertrauensrat wählen.

Als Christgewerkschafter*innen setzen wir uns bekanntlich massiv für Lehrlinge ein, vor allem unser neuer Lehrberuf in der Post zeigt hier in die richtige Richtung. Firmen erhalten nunmehr auch eine entsprechende Unterstützung vom Bund – diese ist mit bis zu 2000,– Euro pro Jahr doch beträchtlich.

Es freut uns nun mitteilen zu dürfen, dass nunmehr eine gesetzliche Regelung bevorsteht, damit auch unsere Lehrlinge ab 16 Jahren bei unserer Personalvertretungswahl 2023 mitmachen dürfen und somit wahlberechtigt sein werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.