Dienstanweisung Essensbons
Die Erhöhung der Essensbons von 1,10 EUR auf 2,00 EUR pro Arbeitstag ab dem Verrechnungsabschnitt August 2021 gemäß dem KV-Abschluss 2021 gilt auch für die Mitarbeiter*innen der folgenden Tochtergesellschaften der Österreichischen Post AG:
- Post Immobilien GmbH
- Post IT Services GmbH
- Post Wertlogistik GmbH
- Post 108 Beteiligungs- und Dienstleistungs GmbH
Die angeschlossene Dienstanweisung gilt somit auch für diese Gesellschaften.