Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam – aber sie mahlen

Der Bund hat mit 1.1.2008 eine Pensionskasse für Beamte eingeführt und zahlt ab diesem Zeitpunkt 0,75% der Bemessungsgrundlage dafür ein. Beamte der Post AG, der A1 Telekom und des Postbusses sind von dieser Regelung nicht umfasst, weil bis heute diese Unternehmen mit der Postgewerkschaft keinen KV dafür zustande gebracht haben.

Seit mehr als 11 Jahren werden die Zuschüsse zur Betriebspensionskasse des Bundes den Beamten von Post, A1 und den Beamten im Bereich des ehemaligen Postbusses vom Management vorenthalten. Leider hat sich die Mehrheitsfraktion unserer Gewerkschaft mit ihrem Vorsitzenden Köstinger aus unserer Sicht viel zu spät entschlossen, auf Druck der FCG, diese Klage endlich zu führen.

Nun scheint es in den Verfahren langsam eng für das Management zu werden. Wir als FCG GewerkschafterInnen und Personalvertreter werden weiterhin um diese 0,75% der Bemessungsgrundlage kämpfen und uns diesen Betrag auch bei den bevorstehenden Gehaltsverhandlungen im Mai NICHT ABKAUFEN LASSEN.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.