Covid19 Risikogruppenregelung heute kundgemacht
Die Ausnahmebestimmungen für Covid-19-Risikogruppen werden bis Ende März 2021 verlängert. Eine Verordnung von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) wurde heute kundgemacht und tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.
Menschen mit einem Risikoattest haben gemäß Gesetz einen Anspruch auf eine bezahlte Arbeitsfreistellung, sofern das Arbeiten im Homeoffice oder der Schutz am Arbeitsplatz für Ansteckung nicht möglich ist.
Zu den Risikogruppen gehören etwa Personen mit „fortgeschrittenen funktionellen oder strukturellen chronische Lungenkrankheiten, die eine dauerhafte, tägliche, duale Medikation benötigen“. Dazu zählen pulmonale Hypertonien, Mucoviscidosen und zystische Fibrosen sowie COPD im fortgeschrittenen Stadium. Auch Personen mit chronischen Herzerkrankungen mit Endorganschaden, die dauerhaft therapiebedürftig sind (etwa bei ischämischen Herzerkrankungen sowie Herzinsuffizienzen), fallen in die Risikogruppe.
Arbeitsministerin kann nun eine Freistellungsmöglichkeit bis zum 30. Juni verordnen.
(ORF)