Covid Risikogruppen: Verordnung bis 31. Juli verlängert

Aufgrund der Verlängerung der Risikogruppenverordnung wird in jenen Fällen in denen eine Dienstfreistellung gemacht wurde, diese auch verlängert werden. 

Aufgrund der Covid-19 Risikogruppe- Verordnung wurde nunmehr auch eine Dienstanweisung erlassen.

MitarbeiterInnen, welche ein Attest vorlegen, werden ersucht ein Formblatt A auszufüllen und dies zu unterfertigen.

Der Fachbereich hat im Sinne des Stufenplans ebenfalls ein Formular B auszufüllen und dem Personalmanagement vorzulegen.

Seitens des Personalmanagements wird in der Folge auf Basis dieser Unterlagen entschieden, ob die Voraussetzungen für eine Dienstfreistellung im Sinne der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung erfüllt sind. Gegebenenfalls wird die Dienstfreistellung verfügt oder es werden in Abstimmung mit der zuständigen Führungskraft weitere Erhebungen vorgenommen und das Notwendige veranlasst.

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Freistellung ist der Wirksamkeitstermin gemäß COVID-19-Risiko-Attest, das vom Arzt rückwirkend ab 6. Mai 2020 ausgestellt werden kann.

Ablage_A_COVID_19_Risikogruppe_Formblatt_Mitarbeiter_20200517.doc Anlage_B_COVID_19_Risikogruppe_Formbaltt_Fachbereich_20200517.doc