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Sommerpostler- „Wiederkehrprämie“

UEK Wiederkehrprämie von 140 Euro!

Sie kommt Mitarbeiter*innen zugute, die bereits im Jahr 2023 als Urlaubsersatzkraft beschäftigt waren, sodass trotz fortschreitender Inflation eine signifikante Minderung der Kaufkraft des Gehalts im Vergleich zu dem des Vorjahres abgefedert wird. Weitere Voraussetzung ist die mindestens vierwöchige durchgehende Beschäftigung des/der Mitarbeiter*in.

Darüber hinaus erhalten Mitarbeiter*innen eine tägliche Zulage für durchgehende Beschäftigungen, die über vier Wochen hinausgehen. Zweck dieser Zulage ist insbeson­dere die Abgeltung inflationsbedingter Zusatzbelastungen für jene Mitarbeiter*innen, die besonders auf den Erwerb aus der Ersatzbeschäftigung in den Sommermonaten angewiesen sind und sich typischerweise dadurch ausdrückt, dass eine vier Wochen übersteigende Beschäftigung zur Sicherung der Lebenserhaltungskosten notwendig ist.

Es gilt:

  • Ab der fünften Arbeitswoche werden pro tatsächlichem Arbeitstag 5,00 EUR zusätzlich gezahlt (maximal möglicher Wochenzuschlag insgesamt 25,00 EUR).
  • Ab der sechsten Arbeitswoche werden pro tatsächlichem Arbeitstag 10,00 EUR zusätzlich gezahlt (maximal möglicher Wochenzuschlag insgesamt 50,00 EUR).
  • Ab der siebenten Arbeitswoche werden pro tatsächlichem Arbeitstag 15,00 EUR zusätzlich gezahlt (maximal möglicher Wochenzuschlag insgesamt 75,00 EUR).

Bewerben unter: https://karriere.post.at/job/Post-Sommerpostlerin-(wmd)-2024-%C3%B6ste-0/1031007601/

Für Fragen stehen die FCG Personalvertreter:innen gerne zur Verfügung!

 

Zulage für Vorsortierung und Logistikmitarbeiter:innen

Wie berichtet wird in den ersten 6 Monaten die Zulage für Logistik und VS Mitarbeiter:innen als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Sie gilt für Kolleg:innen die dem KV Neu unterliegen und unter der Grenze von 2000 Euro brutto liegen. Die Höhe wird bei Vollbeschäftigung (40h) 50 Euro betragen, bei Teilzeit der aliquote Anteil.

Weil auch die Vorsortiermitarbeiter:innen auf den Dienststellen der Distribution nicht vergessen werden dürfen, muss diese Zulage auch dort ankommen!

Nach Abschluss der BV soll nun rückwirkend mit Jänner 2024 die Auszahlung erfolgen, die ab Ende Februar möglich sein wird.

 

Sicherheit muss Vorrang haben

Liebe Kolleg:innen,

weil in Teilen von Österreich durch extreme Vereisung große Gefahr für unsere Kolleg:innen besteht, haben wir im Hinblick auf die Sicherheit für unsere Mitarbeiter:innen ein Aussetzen der Zustellung in betroffenen Gebieten eingefordert.

FCG, weil wir für Euch sind!

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Dienstag, 23. Januar 2024 07:39
An: UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; REIF Alois <alois.reif@post.at>
Betreff: Gefahr für unsere Mitarbeiter:innen

 

Lieber Peter, Lieber Alois,

aufgrund der teilweisen extremen Vereisung, besteht speziell für unsere Kolleginnen und Kollegen große Gefahr zu verunfallen.

Ich bin der Meinung, dass es unbedingt notwendig ist die Zustellung einzuschränken und in jenen Gebieten mit gefrierenden Regen und massiven Glatteis, die Zustellung für heute auszusetzen.

Bitte um kurzfriste Entscheidung!

LG Andreas Schieder

 

Achtung: Sodexo Guthaben nicht verfallen lassen

Wie bereits mehrmals kommuniziert, verfallen nicht in Anspruch genommene Essenszuschüsse, die bis 31. August 2023 gut geschrieben wurden, mit Ende 2023.

Das bedeutet im Regelfall, dass Guthaben über 120 Euro nicht in das Jahr 2024 übertragen werden.

Daher unbedingt vor Jahresende aufbrauchen!

FCG, weil wir für Euch sind!

 

FCG NEWS: DI Walter Oblin wird neuer Generaldirektor

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

bei der heutigen Aufsichtsratssitzung wurde DI Walter Oblin ab Oktober 2024 zum neuen Generaldirektor der Österreichischen Post AG gewählt.

Wir gratulieren dazu recht herzlich und wünschen viel Erfolg im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Post AG!

 

 

Schönen zweiten Advent

Entlohnung Playing Captain KV Neu

Liebe Kolleg:innen,

es hat sich herausgestellt, dass viele KV Neu Mitarbeiter:innen, die die Funktion als playing Captain ausüben im Netto Nachteile haben.

Dies liegt insbesondere daran, dass bei mehr Tätigkeiten in der Führung („Indoor“) weniger Ausbleibetaggeld zur Auszahlung gelangt.

Es wird daher mit 1. Jänner 2024 für Mitarbeiter:innen im KV Neu, welche die Funktion als Playing Captain ausüben die monatliche Überstundenpauschale auf voraussichtlich 250 Euro erhöht. Diese wird jedoch bei Plusstunden im Korridor bzw. bei Mitbesorgungen berücksichtigt.

Es wird den betroffenen Kolleg:innen ein entsprechender Vertrag indem die genauen Rahmenbedingungen dargestellt sind, übermittelt.

Für das Jahr 2023 wird eine individuelle Lösung angestrebt, welche ebenfalls zu Nachzahlungen führen kann.

FCG kritisiert Vorgangsweise bei Systemisierung

Im Wissen der Mehrheitsfraktion fsg wurden Systemisierungsunterlagen in den städtischen Zustellbasen übermittelt, die deutlich reduzierte Zeitwerte zum Beispiel bei der Bedienung der HBFA, enthielten.

Weitere Vergrößerungen der Zustellbezirke können so nicht hingenommen werden, weil je nach „Begehungsart“ jetzt schon massive Probleme sichtbar sind. Außerdem sind die Werte für die Verbundpaketzustellung unserer Ansicht nach, weiterhin zu niedrig kalkuliert.

Leider ist eine gewisse Überheblichkeit seitens der Mehrheitsfraktion zu erkennen, weil einseitige Gespräche durchgeführt werden, wo leider die Kolleg:innen wenig davon haben.

Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass es zusätzlich zur Klage bzgl. der Wahlabwicklung in Salzburg, weitere Konflikte folgen werden, wenn nicht mehr für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort gemacht wird.

FCG, weil wir für Euch sind!

Vertretungsabgeltung bei ORED Zustellbasen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

folgende Regelung wird bei Vertretungen von Standortleitern im Ored- Führungsmodell umgesetzt werden. Wir sehen das als ersten Schritt, wobei aus unserer Sicht die Regelung noch nicht ausreicht! Für das Jahr 2023 soll eine individuelle Lösung gefunden werden. Außerdem braucht es diese Regelung auch in anderen Geschäftsfeldern, wie z.B. in den Filialen!

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Abgeltung von Vertretungstätigkeiten ab 1. Jänner 2024: Für Beamt*innen und Angestellte nach Dienstordnung gelten bei Vertretungstätigkeiten die gesetzlichen und die in der Dienstordnung enthalten Regelungen.

Für Mitarbeiter*innen, die dem KV-neu unterliegen, gilt:

Standortleiter-Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit (non-playing) erhalten bei Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen einer Zustellbasis der Kategorien „Medium“ und „Large“ (beide non-playing) eine „Vertretungspauschale A“ in Höhe von brutto 20,00 EUR pro Arbeitstag.

Standortleiter-Stellvertreter*innen mit Zustelltätigkeit (playing) erhalten bei Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen einer Zustellbasis der Kategorien „Small“ und „Medium“ (mit keinen eingerichteten Standortleiter-Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit) sowie von Standortleiter-Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit (alle drei Funktionen non-playing) eine „Vertretungspauschale B“ in Höhe von brutto 10,00 EUR pro Arbeitstag.

Für Standortleiter-Stellvertreter*innen mit Zustelltätigkeit (playing) sind mit dem erhöhten Überstundenpauschale auch Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen einer Zustellbasis der Kategorie „XSmall“ (playing) abgedeckt.

Zusteller*innen ohne Führungsprämie erhalten bei Vertretungstätigkeiten von Standortleiter*innen von Zustellbasen der Kategorie „XSmall“ mit Zustelltätigkeit (playing) oder von Standortleiter-Stellvertreter*innen mit Zustelltätigkeit (playing) eine „Vertretungspauschale B“ in Höhe von brutto 10,00 EUR pro Arbeitstag.

Bei Zusteller*innen mit Führungsprämie (=Teamleiter*innen) kommt diese Regelung nicht zur Anwendung. Mit der Führungsprämie ist eine derartige Vertretungstätigkeit abgegolten. In Zustellbasen mit Standortleiter*Stellvertreter*innen ohne Zustelltätigkeit vertreten diese grundsätzlich die*den Standortleiter*in

 

Schönen ersten Advent