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„Springerprämie“ Distribution eingefordert

Liebe Kolleg:innen,

für die zusätzliche Belastung welche unsere „Springer“ in der Zustellung haben, wurde in der Vergangenheit eine „Springerprämie“ ausbezahlt.

Damit diese nicht unter den Tisch fällt, haben wir diese Springerprämie nochmals eingefordert.

In den nächsten Wochen wird ausgewertet wer Anspruch auf diese zusätzliche Zahlung hat, und in welcher Form eine Auszahlung erfolgen wird.

Sobald die Details vorliegen, werden wir wieder informieren!

FCG, weil wir für Euch sind!

 

Mehr zum Leben ab Juli 2024

FCG NEWS: KV-Verhandlung werden heute fortgesetzt

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

heute den 22. April werden ab 17:00 Uhr die KV und Gehaltsverhandlungen für die Postmitarbeiter:innen fortgesetzt.

Die Inflation im Zeitraum von April 2023 bis März 2024 beträgt rund 6,36%, sodass auf dieser Grundlage intensive Verhandlungen zu erwarten sind.

Über den Fortgang der Gespräche werden wir wie gewohnt informieren!

 

FCG NEWS: Kinderbonus beantragen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Mitarbeiter:innen der Post AG können beim Verein Postsozial den sogenannten „Kinderbonus“ beantragen, wenn man als aktiver Postmitarbeiter Vater bzw. als aktive Postmitarbeiterin Mutter geworden ist. Dieser beträgt einmalig 350 Euro und kann mittels beiliegenden Formular beantragt werden.

FU_Antrag_finanzielle_Unterstützung

Bei Fragen dazu wende dich an deine FCG Personalvertretung, oder schau auf die Homepage von Postsozial.

813 EURO Mitarbeiter*innenbeteiligung für das Jahr 2023

Die Mitarbeiter*innenbeteiligung1 für das Jahr 2023 wird auf 813 Euro erhöht und steht im Einklang mit der Entwicklung der Dividende und soll auch als Abfederung für die hohe Teuerung dienen.

Der Aufsichtsrat hat der vom Vorstand beschlossenen Mitarbeiter*innenbeteiligung  zugestimmt. Die Auszahlung der Prämie wird nach Beschlussfassung der Dividende in der Hauptversammlung am 18. April jedenfalls steuerfrei im Mai/Juni 2024 erfolgen.

 

1) Anspruchsberechtigt sind Mitarbeitende der Österreichischen Post AG, die im Kalenderjahr 2023 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Teilbeschäftigte Mitarbeitende erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag. Wenn für einzelne Mitarbeiter*innen Ausschlussgründe zum Tragen kommen, erfolgt keine Auszahlung, beispielsweise bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Die Prämienauszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft.

Essenszuschuss bei Pluxee App aufgebucht

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

durch die Veränderung bei Sodexo ist der Essenzuschuss  unter der erstellten  Pluxee App zu finden sind.

Mit 1. April wurde das Guthaben für die berechtigten Kolleginnen und Kollegen von 40 Euro aufgebucht!

Am besten gleich die neue App (Pluxee App) herunterladen und die Anmeldung mit der von dir hinterlegten E- Mail- Adresse und deinem Passwort durchführen.

Für Fragen stehen die FCG Personalvertreter:innen gerne zur Verfügung!

 

 

Wichtige Info für KV Neu Springer Filialen

Die vereinbarte Vertretungspauschale in den Filialen und das Taggeld bei den „KV-Filialnetzspringern“ kann noch nicht automatisiert ausbezahlt werden.

Das führt dazu, dass die Zahlung erst mit Ende des 2. Quartal rückwirkend mit 1. Jänner 2024 erfolgen kann.

Davon sind rund 240 Mitarbeiter:innen betroffen, die nun als kleine Entschädigung für die Verzögerung eine Prämie bis zu 50 Euro (Teilzeit aliquot) und einen Einkaufsgutschein von 20 Euro von Shöpping erhalten werden.

Jede betroffene Kollegin und jeder betroffene Kollege wird dazu ein Schreiben an die Wohnadresse erhalten, indem die notwendigen Informationen enthalten sind.

 

 

Kurzbericht zur ersten KV Runde

Am Mittwoch, den 13. März fand die erste Runde zu den KV- und Gehaltsverhandlungen statt, bei dem die Forderungsliste der GPF erörtert wurde.

Die Feststellung der zugrunde liegenden Inflation kann erst erfolgen, wenn auch die Daten vom März 2024 vorliegen, weil der Betrachtungszeitraum für die Teuerung April 2023 bis März 2024 ist.

Zu den arbeitsrechtlichen Aspekten wird eine Untergruppe eingerichtet, die mit den Vertretern des Unternehmens über Forderungen im „Rahmenrecht“ verhandelt bzw. Vorschläge ausarbeitet.

Die nächste Gesamtrunde ist am 3. April 2024 vorgesehen!

Kollektivvertragsverhandlungen starten heute um 16:30 Uhr

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Forderungsliste zu den KV- bzw. Gehaltsverhandlungen wurden interfraktionell abgestimmt und so an den Vorstand übergeben.

Die Verhandlungen starten am 13. März 2024, um 16:30 Uhr.

Der Zeitraum für die Berechnung der Inflation ist April 2023 bis März 2024!

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Forderungen zu den Gehalts- bzw. KV-Verhandlungen

Gehaltsrechtlicher Teil:

  • Erhöhung der Löhne, Gehälter, Zulagen und Nebengebühren mit dem Ziel einer nachhaltigen Kaufkraftsteigerung per 1. Juli 2024
  • 2.100 Euro brutto mtl. als Mindestlohn im Kollektivvertrag-Neu Teil 1 und 2
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen auf 1.100 Euro ab dem 1. Lehrjahr
  • Erhöhung des Nachtdienstgeldes für alle Bedienstetengruppen

Für Angestellte im Kollektivvertrag -Neu:

o Einführung einer SEG-Zulage für den erschwerten Dienst in den Logistikzentren und in der Vorsortierung für Beschäftigte im Kollektivvertrag Neu, Teil 2

o Ausweitung des Zeitrahmens für das Nachtdienstgeld von 22.00 bis 06.00 Uhr

o Kinderzuschuss: Erhöhung der Einkommensgrenze auf 3.000 Euro und Bezugsberechtigung von der Familienbeihilfe abhängig machen

▪ Anpassung an die jährliche Valorisierung

o Sonderurlaubstag für ersten Schultag des Kindes

o Sonderurlaubstag für beg. Behinderte in den Kollektivvertrag-Neu, Teil 2 aufnehmen

o Leichterer Zugang zur 6. Urlaubswoche

o Erhöhung des Ausbleibetaggelds für die ersten sechs Stunden

o Erhöhung und Ausweitung des Paketstückgeldes

Für Angestellte nach der Dienstordnung:

o Einführung des Mehrleistungszuschlages

o Vordienstzeitenregelung analog Beamten

o Leichterer Zugang zur 6. Urlaubswoche

  • Für BeamtInnen:

o Ernennungen jener, die die Voraussetzungen lt. BDG erfüllen

  • Für alle Beschäftigtengruppen:

o Arbeitszeitverkürzung bei vollem Gehaltsausgleich

 

Zulage für Logistikmitarbeiter:innen und Vorsortierung: Auszahlungszeitpunkt

Wie berichtet wird in den ersten 6 Monaten die Zulage für Logistik und VS Mitarbeiter:innen als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Sie gilt für Kolleg:innen die dem KV Neu unterliegen und unter der Grenze von 2000 Euro brutto liegen. Die Höhe wird bei Vollbeschäftigung (40h) 50 Euro betragen, bei Teilzeit der aliquote Anteil.

Weil auch die Vorsortiermitarbeiter:innen auf den Dienststellen der Distribution nicht vergessen werden dürfen, muss diese Zulage auch dort ankommen!

Die dazu notwendige Vereinbarung wurde abgeschlossen, sodass die Auszahlung rückwirkend mit Jänner 2024 bei der „Zwischenauszahlung“ rund um den 10. März erfolgen kann.

Die Kolleg:innen die Anspruch auf diese Zahlung haben, werden mit einem persönlichen Schreiben seitens der Post AG informiert werden!