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Nachzahlung fehlender Stückgelder im Jänner

Liebe Kolleg*innen,

die von uns aufgezeigten Probleme bei der Abrechnung Dezember 2022 konnten mittlerweile geklärt werden, sodass mit der nächsten Abrechnung im Jänner 23 die offenen Reiserechnungen, Paketstückgelder etc. angewiesen werden.

FCG- damit wieder mehr zum Leben bleibt!

FCG News: Erhöhung Familienbeihilfe

Erhöhung der Familienleistungen:

Mit 1. Jänner 2023 kommt es zu einer Erhöhung der Familienbeihilfe und anderer Familienleistungen. In Zukunft sollen diese Ansätze jährlich erhöht bzw. valorisiert werden.

Nachstehend die tabellarische Gegenüberstellung der bisher gültigen und künftig gültigen Beträge:

Genauere Informationen zu den Familienleistungen in Österreich findet ihr unter folgendem Link:

 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/2/Seite.080714.html#:~:text=Der%20monatliche%20Gesamtbetrag%20an%20Familienbeihilfe%20erh%C3%B6ht%20sich%20durch,um%2035%2C00%20Euro%20f%C3%BCr%20jedes%20Kind%20Weitere%20Elemente

FCG News: Jetzt fix! Essenszuschuss verfällt heuer nicht

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

als FCG wollen wir, dass der Essenszuschuss auch über das Jahr 2022 hinaus die Gültigkeit behält, damit auch jene Mitarbeiter*innen die ihr Guthaben noch nicht gelöst haben, dies auch weiterhin können.

Bei der heutigen Präsidiumssitzung von Postsozial wurde nun die Verlängerung beschlossen, sodass es zu keinen Verfall des Guthabens mit Jahresende kommt.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

 

 

Mitarbeiter*in werben Mitarbeiter*innen

Die Aktion Mitarbeiter*in wirbt Mitarbeiter*in ist weiterhin gültig und führt zu einer Prämie, wenn der Bewerber auch den Mitarbeitercode bei der Bewerbung angibt.

Leider treten immer wieder Fälle auf, bei denen dieser Code nicht angeben wurde, sodass die „Vermittlerprämie“ auch nicht angewiesen wird.

Wir haben daher eingefordert, dass es auch eine nachträgliche Erfassung geben soll. Laut Mitteilung des Unternehmens, wird es eine Evaluierung im nächsten Jahr geben, bei dies auch geprüft wird.

Bis dahin unbedingt darauf achten, dass der Vermittlercode auch angegeben wird, damit die Zahlung auch erfolgt.

Die genauen Rahmenbedingungen dazu findest du hier: Dienstanweisung-Mitarbeiter_wirbt_Mitarbeiter_20220218_unterfertigt

200,- € nach 1 Monat Verbleib des neuen Koll. im Unternehmen

200,-€ nach 3 Monaten Verbleib des neuen Koll. im Unternehmen

200,-€ nach 6 Monaten Verbleib des neuen Koll. im Unternehmen

200,-€ nach 12 Monaten Verbleib des neuen Koll. im Unternehmen

 

 

 

Zusatzabgeltung für 8. Dez in der Distribution

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

alle Mitarbeiter*innen der Vorsortierung bzw. der Zustellung erhalten, wenn sie am 8.12.2022 arbeiten, zusätzlich zu der gesetzlich/ KV- mäßig vorgesehenen Abgeltung der geleisteten Feiertagsstunden, eine einmalige Prämie von

  • Bei einer Dienstleistung bis 3 Stunden brutto 30,– Euro
  • Bei einer Dienstleistung ab 3 Stunden brutto 50,– Euro
  • Für jene Mitarbeiter*innen, die auch im Jahr 2021 am 8. Dezember Dienst versehen haben, werden diese Prämiensätze um brutto 10,– Euro erhöht.

Nähere Informationen sind folgenden Dienstanweisungen zu entnehmen:

Dienstanweisung_Dienst_8_Dezember_2022_Distribution_Paket_20221122_U

Dienstanweisung_Dienst_8_Dezember_2022_Distribution_Brief_20221122_U

FCG NEWS: Paketstückgeld ausweiten

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Leistungen der Mitarbeiter*innen in der Vorsortierung werden oft nicht so gewürdigt, wie sich die Mitarbeiter*innen das verdienen würden.

Daher haben wir auch für die Kolleg*innen der Vorsortierung eine Art von Paket- Stückgeld eingefordert.

FCG- Damit mehr zum Leben bleibt!

 

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Donnerstag, 24. November 2022 10:07
An: PÖLZL Georg <Georg.Poelzl@post.at>; UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>
Betreff: Zusatzstückgeld Dezember/ Vorsortierung

 

Liebe Kollegen,

ich ersuche das vereinbarte Paketstückgeld auch im Dezember 2022 wieder zu erhöhen, damit die Top- Leistungen der Mitarbeiter*innen der Post besser gewürdigt werden.

Zusätzlich ersuche ich auch die Kolleg*innen in der Vorsortierung, die mit der Paketaufteilung betraut sind ebenfalls ein Stückgeld in Form einer Teuerungsprämie zuzustehen.

Hier werden zumeist von Frauen „Tonnen“ bewegt, was eine ganz besondere Belastung ist!

 

Mit besten Grüßen

Andreas Schieder

 

 

 

FCG NEWS: Sonderprämie

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

durch den Klimabonus, die Wahlen und die generelle Hochsaison leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den operativen Einheiten, großartiges für das Unternehmen und für ganz Österreich. Daher haben wir uns als FCG für eine Sonderbelohnung eingesetzt und dies mit einer österreichweiten Unterschriftenaktion begleitet. Fast 10.000 Unterschriften zeigen ganz deutlich, dass viele Verbesserungen notwendig sind. Die gesamte Personalvertretung hat sich für eine Sonderprämie eingesetzt und diese wurde auch vereinbart.  Zu den Rahmenbedingungen, erhalten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ein Schreiben vom Unternehmen.

Zusätzlich:

  • Prämie für neue Abstellgenehmigungen
  • Geld für unfallfreies Fahren, für KV Neu Mitarbeiter*innen als Pilotprojekt
  • Aufbau eines überregionalen Springerpools von rund hundert Kolleg*innen, mit einer Übertritts(Teuerungsprämie) bis zu 4000,– Euro
  • Prämie für Lehrlinge bei ausgezeichnetem Erfolg bis zu 700,- Euro (und bei fixer Übernahme Bezahlung des Führerscheins möglich).

Ein wesentlicher Punkt muss jedoch auch die Reduzierung der Belastungen sein, damit wieder mehr Menschen bei der Post arbeiten wollen!

FCG- damit wieder mehr Zeit zum Leben bleibt!

 

 

 

Zielgruppe für die Teuerungsprämie:

  • Alle Mitarbeiter*innen der Distribution: Zusteller (Paket/Verbund/Brief), Vorsortierkräfte, Hilfskräfte, Teamleiter, Gebietsleiter-Assistenz – d.h. alle Mitarbeiter*innen unter dem Gebietsleiter (nicht mehr enthalten)
  • Alle Mitarbeiter*innen der Transportlogistik: LKW-Lenker, Hilfskräfte bis inklusive zum Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Alle Mitarbeiter*innen der Logistikzentren (Brief/Paket): Hilfskraft, Schichtleiter bis inklusive zum Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Alle Mitarbeiter*innen der Filialen: Universalschalterdienst, A1-Spezialberater, Filialleiter, Hilfskraft, bis inklusive zum Knotenleiter – d.h. unterhalb des Verkaufsleiters ohne Mitarbeiter die der bank99 AG zur Verfügung gestellt sind (Bankberater)
  • Alle Mitarbeiter*innen des Postkundenservice: Agent bis inklusive zum Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Alle Mitarbeiter*innen des Business Kunden Service: Agent bis inklusive Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Mitarbeiter*innen des Postarbeitsmarktes, die in den o.a. Bereichen tätig sind und ihren Dienst versehen
  • Mitarbeiter*innen der Post 108 Beteiligungs- & Dienstleistungs GmbH, die in den o.a. Bereichen tätig sind und Dienst versehen.

 

 

Distribution sucht überregionale Springer und lockt mit Prämie

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

um einen Anreiz für eine Springertätigkeit für den Regionalleitungsbereich in der Distribution zu schaffen, wird zu der Entlohnung eine Prämie bis zu 4000,– Euro ermöglichst. Die Details dazu sind der Anweisung zu entnehmen. Hier klicken: Wechsel Teuerungsprämie

Für weitere Informationen dazu wende dich an deine/n FCG Personalvertreter/in!

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Mitteilung des Unternehmens:

Liebe Kolleg*innen!

Mit der im Anhang angeschlossenen Dienstanweisung „Springer*innen im Zustelldienst; Entlohnung der Mitarbeiter*innen gemäß Kollektivvertrag-neu (KVneu)“ wurde unter Punkt 3. die Entlohnung für eine*n „Springer*in im Zustelldienst innerhalb der Regionalleitung („Regionale*r Springer*in“)“, Verwendungscode SD04, geregelt.

SpringerInnen im Zustelldienst, Entlohnung der MitarbeiterInnen gemäß Kollektivvertrag-neu

Im ersten Schritt sind österreichweit 100 Arbeitsplätze „Springer*in im Zustelldienst innerhalb der Regionalleitung („Regionale*r Springer*in“), mit Mitarbeiter*innen, die dem KVneu unterliegen, nach Möglichkeit noch vor Hochsaison 2022 zu besetzen.

Als zusätzlichen Anreiz bieten wir Mitarbeiter*innen, die dem KVneu unterliegen und die Tätigkeit eines*einer „Regionale*r Springer*in“ übernehmen, eine Wechsel-/Teuerungsprämie in Höhe von bis zu 4.000,00 EUR (teilweise abgabenfrei) an. Details sind aus der angeschlossenen Regelung zu entnehmen.

Regelung: 20221104135721

Wir ersuchen, die Mitarbeiter*innen eures Bereiches über die ggstdl. Dienstanweisung und die Besetzung der ggstdl. 100 Arbeitsplätze zu informieren und das in diesem Zusammenhang Erforderliche zu veranlassen.

 

FCG NEWS: Fragen zur „Strompreisbremse“

Was ist die „Strompreisbremse“?

Die „Strompreisbremse“ hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zu einem gewissen Teil zu subventionieren. Gelten wird sie ab 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Mitte Oktober ist der Stromkostenzuschuss im Nationalrat beschlossen worden.

Wie funktioniert die „Strompreisbremse“?

Der Strompreis soll durch einen Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit zehn Cent pro kWh netto verrechnet und automatisch abgezogen werden.

Der darüberhinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich abgerechnet werden, abhängig davon welchen Energietarif Sie haben. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Cent pro kWh. Für größere Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es eine zusätzliche Unterstützung (Zusatzkontingent).

Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.

Wer profitiert von der „Strompreisbremse“?

Vom Stromkostenzuschuss profitieren alle Privatpersonen, die einen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Bis zu 500 Euro soll die Deckelung laut Regierung abfangen.

Bei einkommensschwachen Haushalten wird es noch um die 200 Euro mehr werden, denn Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens von den Erneuerbaren Förderkosten befreit sind, erhalten einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten.

Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, können auf Antrag ein zusätzliches Kontingent beantragen, um mehr als die 2900 kWh gefördert zu bekommen.

Wie und wann komme ich zu meinem Geld?

Greifen wird die „Strompreisbremse“ ab 1. Dezember 2022 und ist bis 30. Juni 2024 gültig. Das entsprechende Gesetz wurde Mitte Oktober im Nationalrat beschlossen. Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.

 

Quelle: AK

FCG Kritik an Situation in Graz

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

leider ist die Personalsituation in vielen Bereichen kritisch, in manchen sogar mehr als kritisch, wie zum Beispiel in Graz.

Wir haben uns abermals an den Vorstand gewendet, da es nicht die neue Normalität werden darf, dass Mitbesorgungen auf Dauer hingenommen werden!

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Sonntag, 13. November 2022 15:40
An: UMUNDUM Peter <Peter.Umundum@post.at>; REIF Alois <alois.reif@post.at>
Cc: HÖLLERBAUER Christian <christian.hoellerbauer@post.at>; PIELER Martin <Martin.Pieler@post.at>
Betreff: Zustellbasis Graz- so geht es nicht weiter…

 

S.g. Vorstandsdirektor, lieber Peter!

S.g. Divisionsleiter, lieber Alois!

Die Situation im Großraum Graz und insbesondere in der Zustellbasis 8010 Graz wurde immer wieder angesprochen und immer wieder wurde ein gewisses Bemühen zugesagt, die Personalsituation zu verbessern.

Es kann nicht die Normalität sein, täglich mehrere Rayone mitzubesorgen, weil das einen nachhaltigen Schaden in der Mitarbeiter*innen- Zufriedenheit, sowie auch in der Qualität nach sich zieht.

Da ich selbst in den neunziger Jahren in 8010 Graz Zusteller war, kenne ich dieses Gebiet und die Herausforderungen gut, auch wenn die jetzigen Zustellbezirke ungleich größer sind als damals.

Umso mehr muss man jetzt endlich nachhaltige Ergebnisse erzielen, die ein Ende der Mitbesorgungen in Graz bedeuten müssen.

Wenn man schon in Graz schwer Mitarbeiter*innen findet, könnte man über die Springerverträge eine gewisse bessere Bezahlung umsetzen, damit es endlich Entlastung für unsere Kolleg*innen in Graz gibt.

Mit besten Grüßen

Andreas Schieder

Zentralausschuss