FCG NEWS: Sonderprämie

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

durch den Klimabonus, die Wahlen und die generelle Hochsaison leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den operativen Einheiten, großartiges für das Unternehmen und für ganz Österreich. Daher haben wir uns als FCG für eine Sonderbelohnung eingesetzt und dies mit einer österreichweiten Unterschriftenaktion begleitet. Fast 10.000 Unterschriften zeigen ganz deutlich, dass viele Verbesserungen notwendig sind. Die gesamte Personalvertretung hat sich für eine Sonderprämie eingesetzt und diese wurde auch vereinbart.  Zu den Rahmenbedingungen, erhalten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen ein Schreiben vom Unternehmen.

Zusätzlich:

  • Prämie für neue Abstellgenehmigungen
  • Geld für unfallfreies Fahren, für KV Neu Mitarbeiter*innen als Pilotprojekt
  • Aufbau eines überregionalen Springerpools von rund hundert Kolleg*innen, mit einer Übertritts(Teuerungsprämie) bis zu 4000,– Euro
  • Prämie für Lehrlinge bei ausgezeichnetem Erfolg bis zu 700,- Euro (und bei fixer Übernahme Bezahlung des Führerscheins möglich).

Ein wesentlicher Punkt muss jedoch auch die Reduzierung der Belastungen sein, damit wieder mehr Menschen bei der Post arbeiten wollen!

FCG- damit wieder mehr Zeit zum Leben bleibt!

 

 

 

Zielgruppe für die Teuerungsprämie:

  • Alle Mitarbeiter*innen der Distribution: Zusteller (Paket/Verbund/Brief), Vorsortierkräfte, Hilfskräfte, Teamleiter, Gebietsleiter-Assistenz – d.h. alle Mitarbeiter*innen unter dem Gebietsleiter (nicht mehr enthalten)
  • Alle Mitarbeiter*innen der Transportlogistik: LKW-Lenker, Hilfskräfte bis inklusive zum Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Alle Mitarbeiter*innen der Logistikzentren (Brief/Paket): Hilfskraft, Schichtleiter bis inklusive zum Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Alle Mitarbeiter*innen der Filialen: Universalschalterdienst, A1-Spezialberater, Filialleiter, Hilfskraft, bis inklusive zum Knotenleiter – d.h. unterhalb des Verkaufsleiters ohne Mitarbeiter die der bank99 AG zur Verfügung gestellt sind (Bankberater)
  • Alle Mitarbeiter*innen des Postkundenservice: Agent bis inklusive zum Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Alle Mitarbeiter*innen des Business Kunden Service: Agent bis inklusive Gruppenleiter (oder vergleichbare Verwendung)
  • Mitarbeiter*innen des Postarbeitsmarktes, die in den o.a. Bereichen tätig sind und ihren Dienst versehen
  • Mitarbeiter*innen der Post 108 Beteiligungs- & Dienstleistungs GmbH, die in den o.a. Bereichen tätig sind und Dienst versehen.

 

 

Distribution sucht überregionale Springer und lockt mit Prämie

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

um einen Anreiz für eine Springertätigkeit für den Regionalleitungsbereich in der Distribution zu schaffen, wird zu der Entlohnung eine Prämie bis zu 4000,– Euro ermöglichst. Die Details dazu sind der Anweisung zu entnehmen. Hier klicken: Wechsel Teuerungsprämie

Für weitere Informationen dazu wende dich an deine/n FCG Personalvertreter/in!

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Mitteilung des Unternehmens:

Liebe Kolleg*innen!

Mit der im Anhang angeschlossenen Dienstanweisung „Springer*innen im Zustelldienst; Entlohnung der Mitarbeiter*innen gemäß Kollektivvertrag-neu (KVneu)“ wurde unter Punkt 3. die Entlohnung für eine*n „Springer*in im Zustelldienst innerhalb der Regionalleitung („Regionale*r Springer*in“)“, Verwendungscode SD04, geregelt.

SpringerInnen im Zustelldienst, Entlohnung der MitarbeiterInnen gemäß Kollektivvertrag-neu

Im ersten Schritt sind österreichweit 100 Arbeitsplätze „Springer*in im Zustelldienst innerhalb der Regionalleitung („Regionale*r Springer*in“), mit Mitarbeiter*innen, die dem KVneu unterliegen, nach Möglichkeit noch vor Hochsaison 2022 zu besetzen.

Als zusätzlichen Anreiz bieten wir Mitarbeiter*innen, die dem KVneu unterliegen und die Tätigkeit eines*einer „Regionale*r Springer*in“ übernehmen, eine Wechsel-/Teuerungsprämie in Höhe von bis zu 4.000,00 EUR (teilweise abgabenfrei) an. Details sind aus der angeschlossenen Regelung zu entnehmen.

Regelung: 20221104135721

Wir ersuchen, die Mitarbeiter*innen eures Bereiches über die ggstdl. Dienstanweisung und die Besetzung der ggstdl. 100 Arbeitsplätze zu informieren und das in diesem Zusammenhang Erforderliche zu veranlassen.

 

FCG NEWS: Fragen zur „Strompreisbremse“

Was ist die „Strompreisbremse“?

Die „Strompreisbremse“ hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zu einem gewissen Teil zu subventionieren. Gelten wird sie ab 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024. Mitte Oktober ist der Stromkostenzuschuss im Nationalrat beschlossen worden.

Wie funktioniert die „Strompreisbremse“?

Der Strompreis soll durch einen Stromkostenzuschuss für einen Stromgrundverbrauch von 2.900 kWh mit zehn Cent pro kWh netto verrechnet und automatisch abgezogen werden.

Der darüberhinausgehende Verbrauch soll wieder marktüblich abgerechnet werden, abhängig davon welchen Energietarif Sie haben. Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Der Zuschuss beträgt maximal 30 Cent pro kWh. Für größere Haushalte mit mehr als drei Personen gibt es eine zusätzliche Unterstützung (Zusatzkontingent).

Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.

Wer profitiert von der „Strompreisbremse“?

Vom Stromkostenzuschuss profitieren alle Privatpersonen, die einen Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Bis zu 500 Euro soll die Deckelung laut Regierung abfangen.

Bei einkommensschwachen Haushalten wird es noch um die 200 Euro mehr werden, denn Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens von den Erneuerbaren Förderkosten befreit sind, erhalten einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten.

Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, können auf Antrag ein zusätzliches Kontingent beantragen, um mehr als die 2900 kWh gefördert zu bekommen.

Wie und wann komme ich zu meinem Geld?

Greifen wird die „Strompreisbremse“ ab 1. Dezember 2022 und ist bis 30. Juni 2024 gültig. Das entsprechende Gesetz wurde Mitte Oktober im Nationalrat beschlossen. Die Unterstützung durch die „Strompreisbremse“ wird direkt auf der Stromrechnung gutgeschrieben, und zwar bereits auf die monatlichen Teilzahlungsrechnungen. Das bedeutet, dass kein eigener Antrag dafür gestellt werden muss, sondern der Abzug automatisch erfolgt.

 

Quelle: AK

Dienstanweisung „Auszahlung Mehrdienstleistungen“

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Regelung für die monatliche Auszahlung von Mehrdienstleistungen in der Distribution wurde bis 31. März 2024 verlängert.

Dienstanweisung – Monatliche Auszahlung von Mehrdienstleistungen im Bereich Güterbeförderung und Distribution

Dienstanweisung_Auszahlung_Mehrleistungen_Distribution_4_Ergänzung_20221105

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

 

FCG NEWS: Freistellung Risikogruppen (COVID) verlängert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Möglichkeit der Freistellung von sogenannten „Covid- Risikogruppen“ wird bis  31.12.2022 verlängert, wie dem Bundesgesetzblatt zu entnehmen ist.

 

FCG News: Sozialleistungen werden erhöht

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die jahrlange FCG Forderung, dass gewisse Sozialleistungen automatisch an die Inflation angepasst werden, wird nun umgesetzt. Damit werden Leistungen, wie die Familienbeihilfe, Krankengeld, die Studienbeihilfe und weitere Beträge jährlich angepasst bzw. erhöht. 

 

 

Quelle: https://www.finanz.at/news/valorisierung-sozialleistungen-2023-9382/

2023 mehr Netto?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Abschaffung der kalten Progression wird im nächsten Jahr zu mehr Netto führen, da die Steuerstufen an die Inflation angepasst werden.

In welcher Form das tatsächlich umgesetzt wird ist in dieser Präsentation zusammengefasst: Präsentation Kalte Progression

Valorisierung der Sozialleistungen beschlossen:

Es werden ab 1. Jänner 2023 Alleinverdiener-, Alleinerzieher- und Unterhaltsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbeträge, sowie Verkehrsabsetzbeträge automatisch an die Inflation (im Ausmaß von zwei Dritteln) angepasst. Auch werden Sozial- und Familienleistungen (u.a. Kranken-, Reha-, Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag) erstmalig entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik angepasst.

 

 

Finanzausschuss beschließt Abschaffung der kalten Progression

Liebe Kolleg*innen,

eine Forderung der FCG wurde im Zuge der Steuerreform vom Gesetzgeber erfüllt, da der Familienbonus rückwirkend mit Jänner 2022 auf bis zu 2000,– Euro angehoben wurde. Die geplante Abschaffung der sogenannten kalten Progression, ist bei den derzeitigen Inflationsraten unbedingt notwendig. https://orf.at/stories/3287894/

FCG Erfolg: Sonderbetreuungszeit verlängert

FCG Intervention erfolgreich! Sonderbetreuungszeit für CoV- positive Kinder wird verlängert

Wie aus den Emails ersichtlich, hat sich die FCG Personalvertretung massiv dafür eingesetzt, dass die Sonderbetreuungszeit, welche Ende des letzten Schuljahres ausgelaufen ist, wieder eingeführt wird.

Nun steht ein gemeinsamer Antrag der beiden Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne auf der Tagesordnung des heutigen Sozialausschusses, wonach die Sonderbetreuungszeit rückwirkend mit Schulbeginn am 5. September bis Jahresende wieder eingeführt wird.

FCG- Damit mehr Zeit zum Leben bleibt!

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Dienstag, 23. August 2022 11:05
An: Wöginger, August <august.woeginger@oevpklub.at>
Cc: SORETZ Andreas <Andreas.Soretz@post.at>; KLIMA Maria <Maria.Klima@post.at>
Betreff: AW: Anfrage FCG Post bzgl. Sonderbetreuungszeit

 

Lieber Gust,

hast du in dieser Angelegenheit schon etwas erreichen können?

Auch die Anhebung des amtlichen Kilometergeldes ist für unsere Kolleg*innen ein wichtiges Anliegen, da in unserem Bereich viele sogenannte „Springer“ im Einsatz sind.

Bitte um Rückmeldung!

 

Liebe Grüße

Andreas Schieder

 

Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Donnerstag, 28. Juli 2022 19:16
An: Wöginger, August <august.woeginger@oevpklub.at>
Betreff: Anfrage FCG Post bzgl. Sonderbetreuungszeit

 

Sehr geehrter Herr Wöginger, lieber Gust,

im Herbst bei Schulbeginn ist auch wieder mit vermehrten Covid- Fällen in der Schule zu rechnen.

Daher ist es dringend notwendig, die sogenannte Sonderbetreuungszeit, die bis Juni 22 galt, so schnell wie möglich jedoch bis Schulbeginn wieder einzuführen.

Bitte dabei nicht vergessen, dass diese auch wieder für die kritische Infrastruktur gelten soll, damit auch unsere Kolleg*innen bei der Post diese nutzen können, sofern dies notwendig ist.

 Zur Steuerreform:

Die Lohnsteuerbefreiung für Arbeitnehmer der Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmenserfolg war eine sehr gute Aktion, die unseren Kolleg*innen in der Post AG, auch mehr Netto brachte. Es wäre jedoch gut, wenn diese Beteiligung auch von der Sozialversicherung befreit wäre, wie dies ursprünglich geplant war.

 

Mit der Bitte weiterhin die Anliegen der Arbeitnehmer*innen zu vertreten und durch weitere Maßnahmen zu entlasten! Die Menschen brauchen wieder mehr zum Leben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schieder

 

 

ANDREAS SCHIEDER

Österreichische Post AG

Zentralausschuss – UZ

Rochusplatz 1

1030 Wien

Mobil: 0664- 624 6446

Fax: +431400221954

Email: andreas.schieder@post.at

 

Stromkostenbremse- Wie funktioniert das?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

im Ministerrat wurde die sogenannte „Stromkostenbremse“ bereits beschlossen. Der Beschluss im Parlament soll im Oktober erfolgen, sodass diese Maßnahme mit 1.12. 2022 in Kraft gesetzt wird. Pro Haushalt soll das an die 500 Euro pro Jahr bringen.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund hat für Samstag zu einer Demonstration bzgl. Preise runter aufgerufen.

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So funktioniert die Stromkostenbremse

Pro Haushalts-Zählpunkt werden maximal 2900 kWh als Grundbedarf gefördert, das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskundinnen und -kunden. Als Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Das bedeutet: Verbraucherinnen und Verbraucher, die 25 Cent Arbeitspreis pro Kilowattstunde vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für die festgelegten 2900 kWh jeweils 15 Cent pro Kilowattstunde vom Staat abgezogen. Wer 40 Cent pro Kilowattstunde zahlen muss, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent sind es ebenfalls 30 Cent. Diese Obergrenze soll verhindern, dass Energieversorgungsunternehmen angesichts dieser Unterstützungsleistung die Preise anheben.

Nach dem Beschluss im Ministerrat soll die Stromkostenbremse schnellstmöglich im Parlament, voraussichtlich im Oktober, beschlossen werden.

https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2022/September/stromkostenbremse.html#:~:text=So%20funktioniert%20die%20Stromkostenbremse&text=Das%20bedeutet%3A%20Verbraucherinnen%20und%20Verbraucher,pro%20Kilowattstunde%20vom%20Staat%20abgezogen.