Weiterbildung C95 für LKW Fahrer:innen- Sonderregelung verlängert

Liebe Kolleg:innen,

die im Jahre 2018 in Kraft gesetzte Regelung bzgl. Übernahme der Kosten für die Weiterbildung „C95“ der LKW Fahrer:innen in der Transportlogistik, wurde für die Jahre 2024 und 2025 verlängert.

Für Fragen stehen die Personalvertreter/innen der FCG gerne zur Verfügung!

Dienstanweisung C95

Achtung: Sodexo Guthaben nicht verfallen lassen

Wie bereits mehrmals kommuniziert, verfallen nicht in Anspruch genommene Essenszuschüsse, die bis 31. August 2023 gut geschrieben wurden, mit Ende 2023.

Das bedeutet im Regelfall, dass Guthaben über 120 Euro nicht in das Jahr 2024 übertragen werden.

Daher unbedingt vor Jahresende aufbrauchen!

FCG, weil wir für Euch sind!

 

Spezielle Zulage für Logistikzentrenmitarbeiter:innen

Im Zuge der KV Gespräche wurde auch ein gewissen Budget für eine Zulage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Logistikzentren vorgesehen. Diese betrifft Kolleg:innen, welche dem KV unterliegen und weniger als 2000 Euro brutto erhalten.

Derzeit finden dazu Gespräche in der Ausgestaltung statt, wobei wenn es rechtlich möglich ist eine Nettozahlung angestrebt wird.

Als FCG haben wir daher interveniert, dass die Möglichkeit der Teuerungsprämie von der Regierung verlängert wird.

Über den Fortschritt der Gespräche werden wir zeitnah informieren!

 

 

FCG NEWS: Infos bzgl. Pflegefreistellung

Pflegefreistellung

Wenn  die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt oder nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder erkranken, können Arbeitnehmer:innen Pflege­frei­stell­ung nehmen.

Neu ab 1. November 2023

  • Sie haben für alle Personen, mit denen Sie im gemeinsamen Haushalt leben (Haushaltsmitglieder) ein Recht auf Pflegefreistellung – somit zB auch für Geschwister.
  • Für nahe Angehörige haben Sie auch dann ein Recht auf Pflegefreistellung, wenn kein gemeinsamer Haushalt vorliegt; also beispielsweise auch für einen Elternteil, der in einem anderen Ort wohnt.

Nahe Angehörige / Haushaltsmitglieder erkranken (Krankenpflegefreistellung)

Wenn Sie wegen der notwendigen Pflege eines erkrankten nahen Angehörigen oder eines Haushaltsmitglieds nicht arbeiten gehen können, haben Sie Anspruch auf bezahlte Pflegefreistellung.

Nahe Angehörige sind:

  • leibliche Kinder, Wahl- und Pflegekinder
  • im gemeinsamen Haushalt lebende, leibliche Kinder von Ehegatt:innen, eingetragenen Partner:innen oder Lebensgefährt:innen
  • Enkelkinder und Urenkelkinder
  • Ehegatt:innen, eingetragene Partner:innen und Lebensgefährt:innen
  • Eltern (auch Wahl- und Pflegeeltern)
  • Großeltern, Urgroßeltern

Abgeltung für 8. Dezember

Am 8.Dez. (Maria Empfängnis) haben einige Filialen geöffnet, wo dies vertraglich so festgelegt wurde, wie zum Beispiel in Einkaufszentren. Für Mitarbeiter*innen der Post die an diesem Tag in der Filiale arbeiten, kommt zusätzlich zur Abgeltung die sich aus dem KV (z.B. Überstunden) ergibt, folgende Prämie zur Auszahlung.

  • Bei einer Dienstleistung bis 3 Stunden brutto 30,– Euro
  • Bei einer Dienstleistung ab 3 Stunden brutto 50,– Euro
  • Für jene Mitarbeiter*innen, die auch im Jahr 2022 am 8. Dezember Dienst versehen haben, werden diese Prämiensätze um brutto 10,– Euro erhöht.

Für Fragen dazu stehen die FCG Personalvertreter:innen gerne zur Verfügung!

FCG NEWS: Wahlanfechtung in Salzburg

Liebe Kolleg:innen,

aufgrund diverser Vorkommnisse bei der Abwicklung der Personalvertretungswahl in Salzburg haben wir eine Anfechtungsklage bei Gericht eingebracht.

Dabei berufen wir uns auf den Paragraph §42. der Postbetriebsverfassungswahlordnung:

„Die einzelnen Wahlberechtigten und jede wahlwerbende Gruppe sind berechtigt, binnen zwei Wochen vom Tage der Kundmachung des Wahlergebnisses an gerechnet, die Wahl beim Gericht anzufechten, wenn wesentliche Bestimmungen des Wahlverfahrens oder leitende Grundsätze des Wahlrechtes verletzt wurden und hiedurch das Wahlergebnis beeinflußt werden konnte.“

Dieser Schritt ist im Hinblick auf die demokratischen Grundsätze aus unserer Sicht unbedingt notwendig, weil einige Dinge die in Salzburg vorkamen, aufzuklären sind.

FCG, weil wir für Euch sind

 

Rechtsanspruch auf Freistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalt ab 1. November 2023

Arbeitnehmer:innen haben ab 1. November 2023 einen Anspruch auf eine bis zu vierwöchige Freistellung pro Jahr, um ihr Kind bei einem Reha-Aufenthalt zu begleiten.

Dieser neue Rechtsanspruch setzt eine wichtige KOBV-Forderung um und hat eine hohe Bedeutung für die Kindergesundheit. Stationäre Rehabilitationsaufenthalte für Kinder werden derzeit vielfach nicht in Anspruch genommen, da viele betroffene Eltern Schwierigkeiten haben, im Ausmaß von bis zu vier Wochen von der Arbeitsstelle fern bleiben zu können. Die Unterlassung der notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen wirkt sich negativ auf die Gesundheit der Kinder aus.

Voraussetzungen für die Freistellung gem. § 14 e AVRAG (BGBl. I Nr. 85/2023):

– das Kind, Wahl- oder Pflegekind oder das leibliche Kind des anderen Ehegatten oder eingetragenen Partners oder Lebensgefährten hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet;

– es liegt eine Bewilligung des zuständigen Sozialversicherungsträgers für einen stationären Aufenthalt im Rahmen einer Rehabilitationseinrichtung vor.

– Arbeitnehmer:innen, die eine Bewilligung in Anspruch nehmen wollen, haben die Bewilligung der Rehabilitation durch den Träger der Sozialversicherung spätestens eine Woche nach deren Zugang dem/der Arbeitgeber:in unter Bekanntgabe des Beginns und der Dauer der Rehabilitation vorzulegen.

Die Elternteile können sich die Freistellung aufteilen, wobei ein Teil mindestens eine Woche zu dauern hat. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Freistellung durch beide Elternteile ist nicht zulässig, es sei denn, dass die Teilnahme beider Elternteile therapeutisch notwendig ist.

Für die Zeit der Freistellung besteht kein Entgeltanspruch gegenüber dem/der Arbeitgeber:in, jedoch ein Anspruch auf Pflegekarenzgeld (§ 21 c Abs. 3 b Bundespflegegeldgesetz idF BGBl. I Nr. 109/2023). Das Pflegekarenzgeld ist beim Sozialministeriumservice geltend zu machen.

FCG NEWS: Beamte Besoldungsreform neues Gesetz beschlossen

Liebe Kolleg:innen,

die FCG dominierte Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat für Beamte folgende Regelung ausgehandelt, die nunmehr im Nationalrat beschlossen wurde. Davon sollen auch viele unserer Beamten in Post profitieren!

FCG NEWS: Ab Jänner 2024- Pensionen steigen um 9,7%

Ab Jänner 2024: Pensionen steigen um 9,7%

• Bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 5.850 Euro (monatlicher Höchstbetrag)
werden die Pensionen um 9,7 Prozent erhöht.

• Alle Gesamtpensionseinkommen, die diesen Wert überschreiten (einschließlich Sonderpensionen), werden um einen Fixbetrag von 567,45 Euro erhöht.
• Das entspricht 9,7 Prozent von 5.850 Euro.
• Dadurch wird die Anpassung von hohen Pensionseinkommen, insbesondere solche aus
Sonderpensionen, begrenzt.
• Die Pensionsanpassung für das Jahr 2024 führt zu einer nachhaltigen Steigerung des
Einkommens.

FCG, damit mehr zum Leben bleibt!

Essenszuschuss aufgebucht

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

mit 1. August wird bei den anspruchsberechtigten Mitarbeiter*innen der steuerfreie Essenszuschuss von € 40,– auf die Sodexo Karte (App) aufgebucht.

Falls du Fragen dazu hast, wende dich bitte an deine FCG- Vertrauensperson!

Weitere Informationen rund um die MySODEXO-APP findest du unter: http://www.postsozial.at

Eure FCG Personalvertretung in der Post