FCG Senioren informieren: Angehörigenbonus

FCG Info zum Angehörigenbonus:

80 Prozent aller Pflegegeldbezieher in Österreich werden zuhause gepflegt und betreut. Das sind immerhin 470.000 Menschen, die meist von engen Angehörigen betreut werden. Die Pflege in den eigenen vier Wänden ist eine große Erleichterung für Gepflegte und stellt einen äußerst wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft dar.

Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung

  • des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und
  • des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)

für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.

Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich 125 Euro.

Das Antragsformular zum Angehörigenbonus finden Sie hier 

 

Verbesserungen bei Weiterbildungsmaßnahmen

Eine wesentliche Forderung der FCG wurde nun vom Gesetzgeber erfüllt. Eine neu eingeführte Bestimmung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (§ 11b AVRAG) besagt, dass die Teilnahme von Arbeitnehmer:innen an Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen jeweils als Arbeitszeit zu werten seien.

Arbeitgeber müssen die Kosten für diese Bildungsmaßnahmen dann übernehmen, wenn diese nicht von einem Dritten (z.B. externer Fördergeber) getragen werden. Dies gilt für jene Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder des Arbeitsvertrages für die Ausübung der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit erforderlich sind.

Darunter fallen zum Beispiel die Weiterbildungszeiten von 35 Stunden für alle LKW-Lenker, welche gesetzlich vorgeschrieben sind. Das sind jetzt eindeutig Arbeitszeiten und auch die Kosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden.

FCG, wir für Euch!

Klimabonus 2024

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Klimabonus für das 2024 wird nach unserer Information zwischen 145 und 290 Euro betragen. Die Höhe hängt wie in der Vergangenheit vom Wohnort und der damit im Zusammenhang stehenden Anbindung an den öffentlichen Verkehr ab.

Genauere Infos dazu folgen!

 

Gratis Klimaticket für 18-Jährige ab Juli

Gratis Klimaticket für 18-Jährige für ein Jahr

Das angekündigte österreichweite kostenlose Klimaticket für ein Jahr für alle 18-Jährigen kann ab Juli in Anspruch genommen werden. Die Beantragung ist ab 3. Juni einmalig möglich – für alle, die seit dem 1. Jänner 2024 ihren 18. Geburtstag gefeiert haben und künftig bis zum Tag vor dem 21. Geburtstag.

Das Ticket kann bei allen offiziellen Vertriebs- und Servicestellen abgeholt werden. Möglicher Gültigkeitsbeginn ist ab dem 18. Geburtstag bis einen Tag vor dem 21. Geburtstag.

Quelle: ORF

FCG NEWS: KV-Verhandlung werden heute fortgesetzt

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

heute den 22. April werden ab 17:00 Uhr die KV und Gehaltsverhandlungen für die Postmitarbeiter:innen fortgesetzt.

Die Inflation im Zeitraum von April 2023 bis März 2024 beträgt rund 6,36%, sodass auf dieser Grundlage intensive Verhandlungen zu erwarten sind.

Über den Fortgang der Gespräche werden wir wie gewohnt informieren!

 

HAUPTVERSAMMLUNG DER POST: € 813 Mitarbeiter:innenbeteiligung

HAUPTVERSAMMLUNG DER POST

  • Dividende beträgt 1,78 EUR pro Aktie
  • Auszahlung Mitarbeiter*innenbeteiligung

Die heurige Hauptversammlung der Post fand am 18.April in der Wiener Stadthalle statt, knapp 500 Aktionär*innen bzw. Aktionärsvertreter*innen haben ihr Stimmrecht wahrgenommen, 250 davon waren auch physisch in der Stadthalle anwesend.

Es wurde allen Tagesordnungspunkten zugestimmt.

Die Dividende für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 1,78 EUR pro Aktie – die Auszahlung erfolgt ab 2. Mai 2024.

Die Auszahlung der Mitarbeiter:innenbeteiligung am Unternehmenserfolg für 2023,  von bis zu 813 Euro (*1) erfolgt in den Monaten Mai bzw. Juni 2024.

 

1) Anspruchsberechtigt sind Mitarbeitende der Österreichischen Post AG, die im Kalenderjahr 2023 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Teilbeschäftigte Mitarbeitende erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag. Wenn für einzelne Mitarbeiter*innen Ausschlussgründe zum Tragen kommen, erfolgt keine Auszahlung, beispielsweise bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Die Prämienauszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft.

 

 

FCG NEWS: Kinderbonus beantragen

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Mitarbeiter:innen der Post AG können beim Verein Postsozial den sogenannten „Kinderbonus“ beantragen, wenn man als aktiver Postmitarbeiter Vater bzw. als aktive Postmitarbeiterin Mutter geworden ist. Dieser beträgt einmalig 350 Euro und kann mittels beiliegenden Formular beantragt werden.

FU_Antrag_finanzielle_Unterstützung

Bei Fragen dazu wende dich an deine FCG Personalvertretung, oder schau auf die Homepage von Postsozial.

Mitarbeiter wirbt Mitarbeiter/in Prämienregelung verlängert

Die Aktion Mitarbeiter wirbt Mitarbeiter/in wurde um ein Jahr bis März 2025 verlängert.

Wichtig dabei ist, dass der Bewerber den Promocode des „Werbers“ bei der Onlinebewerbung angibt.

Nach 3 Monate Beschäftigung des neuen Mitarbeiters gibt es 200 Euro und nach 6 bzw 12 Monaten weitere 300 Euro.

Für Fragen dazu stehen die FCG Personalvertreter:innen gerne zur Verfügung!

„Einschulerprämie“ in der Distribution

Die Einschulungsprämie beträgt derzeit brutto 150,00 EUR und wird nach einem Monat (=21 Arbeitstage) bei einer entsprechenden Einschulung einer*eines neuen Mitarbeiter*in zur Auszahlung gebracht und ist weiterhin gültig.

Die Prämie Mitarbeiter/in wirbt Mitarbeiter (200,–) ist laut Anweisung nur noch bis Ende März gültig. Daher fordern wir, dass diese Regelung verlängert wird, damit die Kolleg:innen weiterhin eine Zahlung für das Werben neuer Mitarbeiter:innen erhalten.

Für Fragen stehen die FCG-Personalvertreter:innen gerne zur Verfügung!

 

 

 

Kurzbericht zur ersten KV Runde

Am Mittwoch, den 13. März fand die erste Runde zu den KV- und Gehaltsverhandlungen statt, bei dem die Forderungsliste der GPF erörtert wurde.

Die Feststellung der zugrunde liegenden Inflation kann erst erfolgen, wenn auch die Daten vom März 2024 vorliegen, weil der Betrachtungszeitraum für die Teuerung April 2023 bis März 2024 ist.

Zu den arbeitsrechtlichen Aspekten wird eine Untergruppe eingerichtet, die mit den Vertretern des Unternehmens über Forderungen im „Rahmenrecht“ verhandelt bzw. Vorschläge ausarbeitet.

Die nächste Gesamtrunde ist am 3. April 2024 vorgesehen!