Frühstarterbonus auch für Postbeamte?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wollen das Postbeamte, welche bereits vor dem 20. Lebensjahr zumindest 3 Jahre gearbeitet haben, auch einen Zuschlag von 60 Euro zur Pension erhalten, wenn so eine Regelung im ASVG kommt.

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Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Dienstag, 17. November 2020 08:21
An: august.woeginger@parlament.gv.at; Wöginger, August <August.Woeginger@oevpklub.at>
Betreff: Frühstarterbonus auch für Postbeamte?

Sehr geehrter Herr Wöginger, lieber Gust,

Die Regierung möchte für ASVG Beschäftigte den sogenannten „Frühstarterbonus“ einführen und Menschen die zwischen dem 15 und 20 Lebensjahr gearbeitet haben 60 Euro Pensionszuschlag ermöglichen.

Unsere Beamten in der Post hatten auch bisher nicht die Möglichkeit mit 62 Lebensjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, da bei uns mindestens 10 Prozent Abschlag hinzunehmen waren.

Aus diesem Grund ersuche ich dich, den „Frühstarterbonus“ auch für unsere Beamten sicherzustellen, da sehr viele bereits mit 15 Jahren gearbeitet haben und eine Lehre oder ähnliches gemacht haben.

Zusätzliche 60 Euro in der Pension für unsere Postbeamten wäre mehr als fair, da wir in der Post auch keine Pensionskassenregelung wie sie der Bund umgesetzt hat, haben.

Mit besten Grüßen
Andreas Schieder

 

„Frühstarterbonus“ im ASVG Pensionsrecht

ORF Bericht:

„Frühstarterbonus“ löst Hacklerregelung ab
Die Regierung hat sich geeinigt: Statt der derzeitigen abschlagsfreien Hacklerregelung wird ein „Frühstarterbonus“ im Pensionssystem eingeführt. Damit bekommen Menschen, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet haben, monatlich 60 Euro zusätzlich. Darauf haben sich ÖVP und Grüne geeinigt, hieß es weiter.
Quelle: ORF

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte bereits vor rund drei Wochen eine Abschaffung mit einer einjährigen Übergangsphase angekündigt und das mit der Ungerechtigkeit, dass diese Regelung nur Männern zugutekomme, begründet. Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) hatte gebremst und erklärt, er wolle auf einen Bericht der Alterssicherungskommission warten. SPÖ und FPÖ hatten bereits zuvor die Abschaffung der Hacklerregelung kritisiert. Im Ö1-Morgenjournal am Montag zeigte sich Anschober mit der neuen Regelung zufrieden und betonte den erweiterten Bezieherkreis.

Wie die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer der APA erläuterte, soll das neue Modell am Freitag per Initiativantrag im Nationalrat beschlossen werden und am 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Die Hacklerregelung, wonach man mit 45 echten Beitragsjahren mit 62 in Frühpension gehen kann, bleibt grundsätzlich bestehen. Allerdings werden die mit Beginn des heurigen Jahres abgeschafften Abschläge in der ursprünglichen Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr 2022 wieder eingeführt.

Maurer: Fairer und geschlechtergerechter
Als Ausgleich kommt dann der „Frühstarterbonus“. Menschen, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet und Beitragsjahre erworben haben, bekommen damit einen monatlichen Fixbetrag von 60 Euro zusätzlich zu ihrer Pension.
Voraussetzung sind insgesamt 25 Versicherungsjahre, ansonsten soll der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt des möglichen Pensionsantritts ausbezahlt werden.

Die Gesamtkosten dieses neuen Modells werden auf 35 bis 40 Millionen Euro geschätzt. Das entspricht in etwa den geschätzten jährlichen Kosten der abschlagsfreien Hacklerregelung, die zwischen 20 und 50 Mio. Euro liegen sollen. Maurer sagte, dass man damit das Pensionssystem „fairer und geschlechtergerechter“ machen werde: „Der Frühstarterinnenbonus ist eine echte Hacklerregelung, von der jene Menschen profitieren werden, die früh zu arbeiten begonnen haben.“
„Vor allem Frauen profitieren“
Von der neuen Regelung würden niedrige und mittlere Pensionen und vor allem Frauen profitieren. Maurer sagte, dass nun auch Frauen, die praktisch keine Chance haben, auf 45 Versicherungsjahre zu kommen, profitieren würden – „die Hacklerregelung wird damit zur Hacklerinnenregelung“.
Die grüne Klubobfrau erwartet, dass vom „Frühstarterbonus“ viermal so viele Menschen profitieren werden wie von der derzeitigen abschlagsfreien Langzeitversichertenregelung. Im 1. Halbjahr 2020 haben 7.256 Männer und nur eine einzige Frau diese abschlagsfreie Hacklerregelung in Anspruch genommen. „Es erfolgt also eine Umschichtung und gerechtere Verteilung der Gelder im Pensionssystem von einer kleinen, männlich dominierten Gruppe mit hohen Pensionen hin zu mehr als viermal so vielen Menschen mit kleinen und mittleren Pensionen, wovon vor allem Frauen profitieren“, so Maurer.
red, ORF.at/Agenturen

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Unfallversicherungsschutz in Homeoffice verlängert

Aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und hohen Infektionszahlen, arbeiten viele Menschen in Österreich in Homeoffice. Es ist daher gut, dass der Unfallversicherungsschutz, sowie die Beibehaltung allfälliger Pendlerpausschalen bis Ende März 2021 verlängert wurden.
Derzeit beraten die Sozialpartner und Regierung über generelle gesetzliche Richtlinien für das Arbeiten von zu Hause aus.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Bei Sonderbetreuungszeit auf Beamte vergessen?

Die vor kurzen beschlossene Regelung zur Sonderbetreuungszeit von bis zu 4 Wochen für Kinder bis zum vollendeten 14 Lebensjahr, sowie für die Betreuung/ Pflege naher Angehöriger, gilt für alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse.
In unserem Fall für die Angestellten des KV und der Dienstordnung und deren Sonderverträge.

Wir haben daher deponiert, dass auch im Beamtendienstrechtsgesetz ein Passus für diese Sonderbetreuungszeit aufgenommen wird.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Sonderbetreuungszeit wird mit Rechtsanspruch verlängert

Die Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern oder zu Pflegenden als Ergänzung zum Pflegeurlaub wird ausgeweitet und es gibt nun auch einen Rechtsanspruch darauf. Darauf hat sich die Bundesregierung mit den Sozialpartnern verständigt – ein entsprechender Initiativantrag wird heute in der Sondersitzung des Nationalrates eingebracht.

Mit der nun vereinbarten Neuregelung gibt es rückwirkend mit 1. November einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit – die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. Statt drei kann die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden, und sie gilt auch für Kinder in Quarantäne. Der Bund übernimmt ab sofort die volle Refundierung, das heißt, der Arbeitgeber bekommt die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt. Diese neue Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.
(orf)

Ab 1. Nov ist die telefonische Krankschreibung wieder möglich

Die telefonische Krankschreibung ist ab 1. November wieder möglich. Darauf haben sich Arbeitgeber- und Dienstnehmer-Vertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse verständigt. Gelten soll das bis Ende März. Zuletzt war die telefonische Krankschreibung nur bei Corona-Symptomen möglich.
Dadurch wurde auch die Ansteckungsgefahr für Ärzte und andere Patienten deutlich reduziert.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Wann kommt das Geld der Steuerreform?

Als FCG haben wir uns bei der Regierung eingesetzt, dass arbeitende Menschen mehr zum Leben haben sollen.
Die von uns mit aus verhandelten Gehaltserhöhungen und andere Prämien in der Post betreffen fast immer das Brutto.
Wieviel dann Netto übrig bleibt, ist eine andere Frage.

Daher ist der Schritt die Lohnsteuer der ersten Steuerstufe von 25% auf 20% zu senken wichtig und richtig. Da diese Steuersenkung sogar rückwirkend ab 1.Jänner 2020 Kraft gesetzt wurde, werden unsere Kolleginnen und Kollegen eine „Nachzahlung“ erhalten.
Muss ich etwas machen, um als Postmitarbeiter*in eine Rückerstattung dieser Steuer zu bekommen? Nein. Die Post AG wird, so wie das Gesetz es vorsieht, eine Aufrollung machen und dies zur Auszahlung bringen.
Somit wird bei der nächsten Gehaltszahlung (Ende September bis Mitte Oktober, je nach Dienstverhältnis) bereits mehr Netto ersichtlich sein.
Die Steuerersparnis pro Jahr beträgt bis zu 350 Euro und das nachhaltig. Das heißt, dass auch in den nächsten Jahren bis zu 350 Euro pro Jahr weniger an Steuern abgezogen werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

 

1 Jahr Rechtsanspruch auf Papamonat

Man sieht vor allem bei Kindern wie schnell die Zeit vergeht, kaum auf der Welt schon im Kindergarten, der Schule und Morgen schon einen Kopf größer als wir selbst.

Mit 1. Sep. 2020 feierte einer unserer Meilensteine den ersten Geburtstag- nämlich der Rechtsanspruch auf den „Papamonat“. Auch in diesem Bereich haben sich die Vertreter des ÖAAB und der FCG stark eingebracht und konnten diesen wichtigen Beitrag für die Familie durchbringen.

Mehr Netto:
Die Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe von 360 Euro im Sep 2020 ist nahezu abgeschlossen und die Aufrollung der Steuersenkung wird im Oktober abgeschlossen sein und bringt unseren Kolleginnen und Kollegen tatsächlich mehr Netto.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Mehr Netto- Mehr zum Leben

Urlaubsreisen in Zeiten von COVID-19 – Ergänzung der Regelung- Update mit 24. Aug


1. Hat ein/eine Mitarbeiter*in seinen/ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem der nachfolgend genannten Staaten und/oder reist er/sie aus einem der genannten Staaten nach Österreich ein und war er/sie in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat aufhältig als einem der nachfolgend genannten, so ist die Einreise OHNE Einschränkung möglich:

Ab heute den 24. August 2020, gilt folgende neue Tabelle:

Dies bedeutet, dass ab Montag auch bei der Einreise aus dem Festland Spanien und den Balearen ein ärztliches Zeugnis (PCR-Test) mit sich zu führen und bei der Grenzkontrolle vorzuweisen ist. Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt werden, ist eine 10-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten.

Ist eine Testung vor Ort im Ausland nicht möglich, hat der/die Mitarbeiter*in sich binnen 48 Stunden einem molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen. Bei durchgeführtem negativen Test kann die 10-tägige Quarantäne beendet und auch der Dienst aufgenommen werden.