Unfallversicherungsschutz in Homeoffice verlängert

Aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und hohen Infektionszahlen, arbeiten viele Menschen in Österreich in Homeoffice. Es ist daher gut, dass der Unfallversicherungsschutz, sowie die Beibehaltung allfälliger Pendlerpausschalen bis Ende März 2021 verlängert wurden.
Derzeit beraten die Sozialpartner und Regierung über generelle gesetzliche Richtlinien für das Arbeiten von zu Hause aus.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Bei Sonderbetreuungszeit auf Beamte vergessen?

Die vor kurzen beschlossene Regelung zur Sonderbetreuungszeit von bis zu 4 Wochen für Kinder bis zum vollendeten 14 Lebensjahr, sowie für die Betreuung/ Pflege naher Angehöriger, gilt für alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse.
In unserem Fall für die Angestellten des KV und der Dienstordnung und deren Sonderverträge.

Wir haben daher deponiert, dass auch im Beamtendienstrechtsgesetz ein Passus für diese Sonderbetreuungszeit aufgenommen wird.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Sonderbetreuungszeit wird mit Rechtsanspruch verlängert

Die Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern oder zu Pflegenden als Ergänzung zum Pflegeurlaub wird ausgeweitet und es gibt nun auch einen Rechtsanspruch darauf. Darauf hat sich die Bundesregierung mit den Sozialpartnern verständigt – ein entsprechender Initiativantrag wird heute in der Sondersitzung des Nationalrates eingebracht.

Mit der nun vereinbarten Neuregelung gibt es rückwirkend mit 1. November einen Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit – die Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr nötig. Statt drei kann die Sonderbetreuungszeit nun vier Wochen in Anspruch genommen werden, und sie gilt auch für Kinder in Quarantäne. Der Bund übernimmt ab sofort die volle Refundierung, das heißt, der Arbeitgeber bekommt die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt. Diese neue Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21.
(orf)

Ab 1. Nov ist die telefonische Krankschreibung wieder möglich

Die telefonische Krankschreibung ist ab 1. November wieder möglich. Darauf haben sich Arbeitgeber- und Dienstnehmer-Vertreter in der Österreichischen Gesundheitskasse verständigt. Gelten soll das bis Ende März. Zuletzt war die telefonische Krankschreibung nur bei Corona-Symptomen möglich.
Dadurch wurde auch die Ansteckungsgefahr für Ärzte und andere Patienten deutlich reduziert.

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Wann kommt das Geld der Steuerreform?

Als FCG haben wir uns bei der Regierung eingesetzt, dass arbeitende Menschen mehr zum Leben haben sollen.
Die von uns mit aus verhandelten Gehaltserhöhungen und andere Prämien in der Post betreffen fast immer das Brutto.
Wieviel dann Netto übrig bleibt, ist eine andere Frage.

Daher ist der Schritt die Lohnsteuer der ersten Steuerstufe von 25% auf 20% zu senken wichtig und richtig. Da diese Steuersenkung sogar rückwirkend ab 1.Jänner 2020 Kraft gesetzt wurde, werden unsere Kolleginnen und Kollegen eine „Nachzahlung“ erhalten.
Muss ich etwas machen, um als Postmitarbeiter*in eine Rückerstattung dieser Steuer zu bekommen? Nein. Die Post AG wird, so wie das Gesetz es vorsieht, eine Aufrollung machen und dies zur Auszahlung bringen.
Somit wird bei der nächsten Gehaltszahlung (Ende September bis Mitte Oktober, je nach Dienstverhältnis) bereits mehr Netto ersichtlich sein.
Die Steuerersparnis pro Jahr beträgt bis zu 350 Euro und das nachhaltig. Das heißt, dass auch in den nächsten Jahren bis zu 350 Euro pro Jahr weniger an Steuern abgezogen werden.

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1 Jahr Rechtsanspruch auf Papamonat

Man sieht vor allem bei Kindern wie schnell die Zeit vergeht, kaum auf der Welt schon im Kindergarten, der Schule und Morgen schon einen Kopf größer als wir selbst.

Mit 1. Sep. 2020 feierte einer unserer Meilensteine den ersten Geburtstag- nämlich der Rechtsanspruch auf den „Papamonat“. Auch in diesem Bereich haben sich die Vertreter des ÖAAB und der FCG stark eingebracht und konnten diesen wichtigen Beitrag für die Familie durchbringen.

Mehr Netto:
Die Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe von 360 Euro im Sep 2020 ist nahezu abgeschlossen und die Aufrollung der Steuersenkung wird im Oktober abgeschlossen sein und bringt unseren Kolleginnen und Kollegen tatsächlich mehr Netto.

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Mehr Netto- Mehr zum Leben

Urlaubsreisen in Zeiten von COVID-19 – Ergänzung der Regelung- Update mit 24. Aug


1. Hat ein/eine Mitarbeiter*in seinen/ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder in einem der nachfolgend genannten Staaten und/oder reist er/sie aus einem der genannten Staaten nach Österreich ein und war er/sie in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat aufhältig als einem der nachfolgend genannten, so ist die Einreise OHNE Einschränkung möglich:

Ab heute den 24. August 2020, gilt folgende neue Tabelle:

Dies bedeutet, dass ab Montag auch bei der Einreise aus dem Festland Spanien und den Balearen ein ärztliches Zeugnis (PCR-Test) mit sich zu führen und bei der Grenzkontrolle vorzuweisen ist. Kann das Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt werden, ist eine 10-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten.

Ist eine Testung vor Ort im Ausland nicht möglich, hat der/die Mitarbeiter*in sich binnen 48 Stunden einem molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 zu unterziehen. Bei durchgeführtem negativen Test kann die 10-tägige Quarantäne beendet und auch der Dienst aufgenommen werden.

 

 

Durchgebracht: Lehrlinge dürfen wählen

Lehrlinge ab 16 Jahren werden in Zukunft bei Personalvertretungswahlen mitmachen können!

„Wählen ab 16“ klingt heutzutage wie eine Selbstverständlichkeit, wurde dies ja bei einer Reform aus dem Jahre 2007 für Gemeinde,- Landes, und Bundeswahlen sichergestellt.

Bis jetzt waren jedoch diese Jugendlichen von den Personalvertretungswahlen auf Betriebsebene ausgeschlossen und konnten nur unter gewissen Voraussetzungen einen Jugendvertrauensrat wählen.

Als Christgewerkschafter*innen setzen wir uns bekanntlich massiv für Lehrlinge ein, vor allem unser neuer Lehrberuf in der Post zeigt hier in die richtige Richtung. Firmen erhalten nunmehr auch eine entsprechende Unterstützung vom Bund – diese ist mit bis zu 2000,– Euro pro Jahr doch beträchtlich.

Es freut uns nun mitteilen zu dürfen, dass nunmehr eine gesetzliche Regelung bevorsteht, damit auch unsere Lehrlinge ab 16 Jahren bei unserer Personalvertretungswahl 2023 mitmachen dürfen und somit wahlberechtigt sein werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

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Info an Eltern: „Corona Ampel“ an Schulen

Corona-Ampel an Schulen und elementarpädagogischen Einrichtungen

Ein regionales Corona-Ampelsystem legt ab Schuljahr 2020/21 den Status der Schulen eines Bezirks in Bezug auf das Infektionsrisiko fest. Das Corona-Ampelsystem stellt darauf ab, mit den vier Warnstufen in den Farben „Grün – Gelb – Orange – Rot“ auf einem Blick zu erkennen, welche Vorkehrungen getroffen und welche Regeln beachtet werden müssen, um die COVID-19-Ausbreitung bestmöglich einzuschränken. Für die jeweilige Einstufung werden vier Faktoren herangezogen: die normierten Infektionszahlen der letzten sieben Tage, die Spitalskapazitäten, der Anteil positiver Tests sowie die Aufklärungsquote der Herkunft der Infektionen.
Je nach Ampelfarbe sind in den bildungspädagogischen Einrichtungen unterschiedliche Maßnahmen zu setzen. Damit sich alle gemeinsam gut vorbereiten können, sind in der folgenden Publikation alle Informationen und Vorkehrungen für die einzelnen Ampelphasen definiert und auch für bestimmte Teilbereiche wie Musikerziehung und Sport, den fachpraktischen Unterricht, die Nachmittagsbetreuung, die Leistungsfeststellung, für das Schulbuffet und Internate und andere erläutert: