Sonderbetreuungszeit

FCG Forderung erfüllt:

Die Sonderbetreuungszeit für Eltern gilt nun doch ab dem 1. September rückwirkend.  Der Rechtsanspruch gilt bis Ende Dezember, den Kostenersatz trägt der Bund.

Das bedeutet, dass Eltern ab 1.9.2021 rückwirkend einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit haben und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab diesem Tag rückwirkend die Kosten für die Freistellung voll rückerstattet bekommen. Der Anspruch greift etwa, wenn Schulkinder in Quarantäne müssen und zuhause betreut werden.

Genauere Infos erhalten sie bei den FCG Personalvertreter*innen vor Ort!

 

 

Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

Bereits zum vierten Mal wird der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit verlängert. Sie ermöglicht des berufstätigen Eltern, sich freistellen zu lassen, um besondere Betreuungspflichten aufgrund von behördlichen(Teil) Schließungen oder im Fall einer behördlichen Absonderung (Quarantäne des Kindes) in Anspruch nehmen zu können.

Phase 5 läuft von 1. Oktober bis 31.12.2021

Als FCG in der Post fordern wir jedoch mit Nachdruck, dass die Sonderbetreuungszeit rückwirkend mit 1. Sep. in Kraft gesetzt wird, damit Nachteile für unsere Kolleg*innen vermieden werden!

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Dienstanweisung Essensbons

Die Erhöhung der Essensbons von 1,10 EUR auf 2,00 EUR pro Arbeitstag ab dem Verrechnungsabschnitt August 2021 gemäß dem KV-Abschluss 2021 gilt auch für die Mitarbeiter*innen der folgenden Tochtergesellschaften der Österreichischen Post AG:

  • Post Immobilien GmbH
  • Post IT Services GmbH
  • Post Wertlogistik GmbH
  • Post 108 Beteiligungs- und Dienstleistungs GmbH

Die angeschlossene Dienstanweisung gilt somit auch für diese Gesellschaften.

Dienstanweisung Essensbons 2021 Anpassung August 2021

Beamte Vordienstzeiten

Liebe Kolleg*innen,

derzeit erhalten unsere Beamt*innen ein Schreiben vom Personalamt, im Zusammenhang mit der Erhebung der Vordienstzeiten und Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung.

Nach Erhalt dieses Schriftstückes besteht die Möglichkeit, innerhalb von 6 Monaten weitere Unterlagen per Einschreiben an das Personalamt der Post zu übermitteln.

Da nicht alle Zeiten die vor dem 18. Lebensjahr liegen auch zu einer Anrechnung führen, werden weitere Klagen beim Europäischen Gerichtshof erwartet.

Daher ist es auch sinnvoll alle Zeiten die vor dem 18. Lebensjahr liegen auch mit Unterlagen zu beantragen, um eventuelle Ansprüche zu waren.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
FCG– damit mehr zum Leben bleibt.

Was gilt ab 10. Juni in Österreich?

Liebe Kolleg*innen,

im Anhang eine Zusammenstellung der Regeln für die weiteren Öffnungsschritte in Österreich. In den nächsten 2 bis 3 Wochen sollte allen Mitarbeiter*innen die das wollen, eine Impfmöglichkeit  bei der Post- Impfaktion angeboten werden.

Freistellung Risikogruppe bis 30. Juni

Liebe Kolleg*innen,

die Regelung für die Freistellungsmöglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die der „Covid- Risikogruppe“ angehören, wurde nun nochmals um einen Monat verlängert, sodass diese nun bis 30. Juni 2021 gilt.

FCG – GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Was sie über Homeoffice wissen sollten

Der Österreichische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bund (ÖAAB) und auch wir als parteiunabhängige FCG haben uns bemüht Regelungen für das Arbeiten von zu Hause aus sicherzustellen. Vor allem die steuerlichen Begleitmaßnahmen, sowie die sozialversicherungsrechtlichen Aspekte konnten positiv umgesetzt werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
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FCG- damit mehr zum Leben bleibt.

 

Covid Öffnungsschritte – Richtlinien

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

im Anhang befindet sich eine Zusammenstellung der begleitenden Maßnahmen für die Covid- Öffnungsschritte ab 19. Mai!

COVID-Öffnungsschritte_FINAL

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Damit mehr zum Leben bleibt

WICHTIGE FORDERUNG

Als FCG haben wir immer wieder an verschieden Stellen interveniert, um das Einkommen unserer Mitarbeiter*innen zu verbessern. Die Steuerreform, welche einen Großteil unserer Mitarbeiter*innen rund € 350 mehr netto brachte, sowie die Coronaprämie bis zu 700 Euro, oder der Familienbonus plus (bis 1500 Euro p.a.)sind Beispiele und auch ZEUGEN dafür.

Zwei weitere wichtige Punkte wollen wir unbedingt für die Kolleginnen und Kollegen, im Umsetzung sehen.

  • Das Paketstückgeld für ALLE, dass von tausenden Kolleg*innen mit unterstützt wurde, sowie die
  • Verdoppelung der Essensbons für unsere Mitarbeiter*innen

Der zweite Punkt betrifft die Erhöhung der Essensbons, bei der die Steuerfreigrenze auf 2 Euro pro Arbeitstag, durch eine gesetzliche Änderung sichergestellt wurde.

Bei einer 5 Tage Woche sind 220 Arbeitstage als Grundlage heranzuziehen, sodass die Verdoppelung der derzeitigen Essensbons auf rund 440 Euro steuerfrei möglich wäre.

Wir wollen dieses Thema daher nochmals aufgreifen, und dies auch bei der Gehaltsverhandlung zu einem wichtigen Punkt zu machen.

Eine Verdoppelung dieser Gutscheine würde auch 1:1  bei den Kolleg*innen ankommen, ohne das der Fiskus wieder einen Teil einbehält.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
FCG-  damit mehr zum Leben bleibt!

Digi Scheck für Lehrlinge erreicht

Euro 500,–

Es freut uns sehr, dass eine weitere positive Initiative für Lehrlinge endlich Wirklichkeit wurde. Mit dem „Digi- Scheck“ für Lehrlinge wird in die Zukunft investiert und bringt daher Vorteile für alle.

Ausbildungsbezogene Kurse für Lehrlinge

Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, welche die Inhalte des Berufsbildes oder der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln oder festigen (z.B. in den Bereichen Digitalisierung, Ressourcenmanagement oder Klimaschutz).

Wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden Lehrlinge mit aufrechtem Lehrvertrag in Lehrbetrieben.

Nicht gefördert werden Lehrlinge aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, da für diese eigene Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden.

Möglich ist eine Direktverrechnung durch Bildungsanbieter, sofern diese dieses Service anbieten (Infos dazu stellt der Bildungsanbieter zur Verfügung).

Wie hoch ist die Förderung?

100 % der Kosten für genehmigte Kursmaßnahmen (inkl. allfälliger USt.)

  • bis zur Obergrenze von 500 Euro je Kursmaßnahme
  • bis zu 3 Kursmaßnahmen je Lehrling pro Kalenderjahr möglich
  • Kosten oberhalb der Fördergrenze von 500 Euro sind vom Lehrling selbst zu tragen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

  • Die Maßnahme muss zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 31.Dezember 2022 stattfinden. Kurse, die vor dem Jahr 2021 begonnen haben oder nach dem Jahr 2022 enden, werden nicht gefördert.
  • Bei Antragstellung durch den Lehrling ist eine Teilnahmebestätigung des Bildungsanbieters über Anwesenheit von mindestens 75 % der Kursdauer notwendig.
  • Die Rechnung und eine Zahlungsbestätigung zum Nachweis der Bezahlung des Kurses ist beizulegen.
  • Zahlungen durch andere Personen aus dem Umfeld des Lehrlings an den Kursanbieter sind selbstverständlich möglich. In diesem Fall kann der Lehrling den IBAN der (auch juristischen) Person angeben, die tatsächlich die Kurskosten beglichen hat.
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Mindestförderbetrag: 30 Euro

Für Nähere Informationen stehen die Personalvertreter*innen der FCG gerne zur Verfügung!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.