Einkommensverluste bei Mitbesorgungen in der Dienstzeit

Liebe Kolleg:innen,

die aktuelle Dienstanweisung im Zusammenhang mit Mitbesorgungen in der Distribution legt fest, dass ab Juli Mitbesorgungen nur dann ausbezahlt werden, wenn diese über der Normalarbeitszeit liegen. Anweisung Distribution_Mehrleistungen aus Mitbesorgungen

Folgende Übergangsregelung für die bereits beschäftigten Kollegen:innen ist vorgesehen:

Einschleifregelung für das 3. und 4. Quartal 2024:

Mitarbeiterinnen erhalten von den in der täglichen Normalarbeitszeit (8 Stunden bei Vollbeschäftigung, bzw. bei Mitarbeiterinnen in Teilbeschäftigung in Abhängigkeit der festgelegten Normalstundenanzahl) im 3. Quartal 2024 geleisteten Mitbesorgungsstunden 50% des fiktiven Mehr-/Überstundenzuschlags als Bindungsprämie im November 2024 ausbezahlt.

Von den in der täglichen Normalarbeitszeit im 4. Quartal 2024 geleisteten Mitbesorgungsstunden erhalten die Mitarbeiterinnen 25% des fiktiven Mehr-/ Überstundenzuschlags als Bindungsprämie im Februar 2025 ausbezahlt.

Diese Bindungsprämien gelangen nur zur Auszahlung, wenn das Dienst-/Arbeitsverhältnis noch besteht und auch nicht gekündigt ist. Die ggstdl. Einschleifregelung gilt nicht für Mitarbeiterinnen, die im Korridor ein Zeitguthaben von +150 Stunden aufweisen oder dieses überschreiten.

_______________________________________________________________________________

Festzuhalten ist, dass Kolleginnen und Kollegen die deutlich schneller als der Durchschnitt arbeiten dadurch Verluste haben werden, wenn innerhalb der Normalarbeitzeit Mitbesorgungen erledigt werden. Wahrscheinlich werden auch in diesem Punkt Gerichte beschäftigt werden.

PS:

Als FCG haben wir zwar geschafft, dass Überstundenzuschläge bis 200 Euro (18 Stunden) steuerfrei gestellt werden und damit mehr Netto möglich ist. Aufgrund dieser Entwicklung fordern wir auch weiterhin vom Gesetzgeber, alle Überstunden steuerfrei zu stellen, vor allem für die Mitarbeiter:innen der kritischen Infrastruktur! 

 

Filialnetz: Beamte vor Gericht erfolgreich

In den letzten Jahren wurden eine Reihe von Verfahren von Beamten in den Filialen geführt, die klären sollten, ob auch bei zwei Dienstabschnitten eine Ruhepause innerhalb der Dienstzeit einzuräumen ist.

Mittlerweile konnten mehrere Verfahren zu diesem Thema beendet werden, welche in Zukunft dazu führen werden, dass in den Filialen für Beamte eine Pause in der Dienstzeit eingeräumt werden muss und als Arbeitszeit gewertet wird.

In welcher Form die Post AG diese Erkenntnisse umsetzen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedenfalls, dass Handlungsbedarf besteht!

 

 

 

 

FCG NEWS: Sonderwochengeld

Lücke geschlossen: Sonderwochengeld wird eingeführt

Frauen, die während der Karenz schwanger werden, aber kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, hatten bis jetzt keinen Anspruch auf eine sozialrechtliche Leistung. Das wurde nun geändert und damit eine Gesetzeslücke geschlossen. Künftig wird es für diesen Fall ein Sonderwochengeld geben, das je acht Wochen vor und nach der Geburt des Kindes gebührt.

Details

Filialen: Taggeld für KV Springer rückwirkend ab Jänner 2024

Taggeld Springer KV Neu:

Wie bereits vor einiger Zeit angekündigt, wird nun rückwirkend mit 1. Jänner 2024 für Springer (KV NEU) im Filialnetz, ein sogenanntes Taggeld eingeführt.

Das maximale Taggeld beträgt €19,62 (=12 h) bzw. €13,08 wenn zusätzlich eine Monatskarte/ Jahreskarte zur Verfügung gestellt wird.

Vertretungspausschale:

Filialmitarbeiter:innen die dem KV Neu unterliegen und zum Beispiel einen Filialleiter vertreten, erhalten in Zukunft eine „Vertretungspauschale“. Die Höhe richtet sich nach der Funktion und der Ausbildung zwischen 4 und 16 Euro pro Tag. Details werden gesondert bekannt gegeben werden.

Die konkrete Auszahlung wird mit Abschluss der IT Programmierung erfolgen, welche nun bald abgeschlossen sein wird!

Für Fragen dazu stehen die FCG Personalvertreter:innen gerne zur Verfügung!

 

 

Gerichtsurteil: Rückverrechnung Minusstunden unzulässig

In der seit 2013 gültigen BV „Ist Zeit“, war ein Passus enthalten, der dem Unternehmen die Rückverrechnung der Minusstunden bei Ausscheiden der Mitarbeiter:innen bzw. bei Pensionsantritt ermöglichte.

Nun liegt ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH 8 ObA 58/23xs) vor, dass diese Rückverrechnung für unzulässig ansieht.

Der OGH hat damit geklärt, dass die Rückverrechnung von Minusstunden, die aus der „zu schnellen Zustellung“ (im Vergleich mit den systemisierten Werten) resultieren, nicht zulässig ist.

______________________________________________________

FCG Kommentar: 

Leider gibt es immer mehr Zustellbezirke die in der Normalarbeitszeit nicht zu schaffen sind, sodass bei Übermengen möglichst schnell Verstärker und gerechte Verschneidungen einzuleiten wären.

 

 

 

FCG Senioren informieren: Angehörigenbonus

FCG Info zum Angehörigenbonus:

80 Prozent aller Pflegegeldbezieher in Österreich werden zuhause gepflegt und betreut. Das sind immerhin 470.000 Menschen, die meist von engen Angehörigen betreut werden. Die Pflege in den eigenen vier Wänden ist eine große Erleichterung für Gepflegte und stellt einen äußerst wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft dar.

Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung

  • des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und
  • des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)

für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.

Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich 125 Euro.

Das Antragsformular zum Angehörigenbonus finden Sie hier 

 

Verbesserungen bei Weiterbildungsmaßnahmen

Eine wesentliche Forderung der FCG wurde nun vom Gesetzgeber erfüllt. Eine neu eingeführte Bestimmung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (§ 11b AVRAG) besagt, dass die Teilnahme von Arbeitnehmer:innen an Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen jeweils als Arbeitszeit zu werten seien.

Arbeitgeber müssen die Kosten für diese Bildungsmaßnahmen dann übernehmen, wenn diese nicht von einem Dritten (z.B. externer Fördergeber) getragen werden. Dies gilt für jene Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen, Normen der kollektiven Rechtsgestaltung oder des Arbeitsvertrages für die Ausübung der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit erforderlich sind.

Darunter fallen zum Beispiel die Weiterbildungszeiten von 35 Stunden für alle LKW-Lenker, welche gesetzlich vorgeschrieben sind. Das sind jetzt eindeutig Arbeitszeiten und auch die Kosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden.

FCG, wir für Euch!

Klimabonus 2024

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Klimabonus für das 2024 wird nach unserer Information zwischen 145 und 290 Euro betragen. Die Höhe hängt wie in der Vergangenheit vom Wohnort und der damit im Zusammenhang stehenden Anbindung an den öffentlichen Verkehr ab.

Genauere Infos dazu folgen!

 

Gratis Klimaticket für 18-Jährige ab Juli

Gratis Klimaticket für 18-Jährige für ein Jahr

Das angekündigte österreichweite kostenlose Klimaticket für ein Jahr für alle 18-Jährigen kann ab Juli in Anspruch genommen werden. Die Beantragung ist ab 3. Juni einmalig möglich – für alle, die seit dem 1. Jänner 2024 ihren 18. Geburtstag gefeiert haben und künftig bis zum Tag vor dem 21. Geburtstag.

Das Ticket kann bei allen offiziellen Vertriebs- und Servicestellen abgeholt werden. Möglicher Gültigkeitsbeginn ist ab dem 18. Geburtstag bis einen Tag vor dem 21. Geburtstag.

Quelle: ORF

FCG NEWS: KV-Verhandlung werden heute fortgesetzt

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

heute den 22. April werden ab 17:00 Uhr die KV und Gehaltsverhandlungen für die Postmitarbeiter:innen fortgesetzt.

Die Inflation im Zeitraum von April 2023 bis März 2024 beträgt rund 6,36%, sodass auf dieser Grundlage intensive Verhandlungen zu erwarten sind.

Über den Fortgang der Gespräche werden wir wie gewohnt informieren!