Dienstregelung am 24.12 und 31.12. in der Distribution

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Die Information, welche Sendungen am 24.12. zuzustellen bzw. nicht zuzustellen sind, wurde bereits an die Dienststellen übermittelt.

________________________________________

Regelungen zum Zeitkorridor am 24.12. und 31.12. 2024 

KV NEU:

Im Kollektivvertrag Teil 2 ist geregelt, dass die Normalarbeitszeit am 24.12. um 12 Uhr beendet ist. Das bedeutet, dass bei Dienstleistungen über 12 Uhr hinaus Überstunden zu zahlen sind.

Für Beamte und DO Ang.:

Da für diese Gruppe keine Sonderregelung in der Dienstordnung bzw. im BDG vorhanden ist, wurde betriebsintern eine Regelung wie in den Vorjahren erlassen.

Diese lautet:

Für die MitarbeiterInnen im Brief-Zustelldienst, die dem Gleitzeitdurchrechnungsmodell „IST-Zeit in der Briefzustellung“ unterliegen (Code 8722) wird folgende ergänzende Regelung bezüglich Dienst am 24. und 31. Dezember 2024 getroffen:

Grundsätzlich ist dienstplanmäßig eine Arbeitsleistung von 8 Stunden (exklusive allfälliger Pausen) zu erbringen.

MitarbeiterInnen, die ihre Arbeitsleistung in weniger als 8 Stunden erbringen, werden die anfallenden „Minusstunden“ nicht im Zeitkorridor angerechnet, sofern die Tagesarbeitszeit zumindest 5 Stunden beträgt.

Für Rückfragen wende dich bitte an deine/n FCG Vertreter*in!

Beamte Filialen: Vereinbarung für Nachzahlung unterschrieben

Aufgrund der gerichtlichen Entscheidung, wurde die Pause für Beamte in den Filialen ab 1. Juli 2024 im Dienstplan eingeräumt.

Für die Zeit von 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2024 wurde jetzt eine Vereinbarung geschlossen, welche eine teilweise Nachzahlung von Überstunden für die betroffenen Beamten, unter gewissen Rahmenbedingungen ermöglicht, ohne das jeder Einzelne eine rechtliche Klärung herbeiführen muss.

Die Post AG wird noch im Dezember den betroffenen Mitarbeiter:innen ein Schreiben mit den wesentlichen Punkten übermitteln.

Sobald die Zustimmung des jeweiligen Beamten zu dem Vorschlag zur Nachzahlung vorliegt, kann im jeweiligen Fall die Auszahlung erfolgen.

 

Filialmitarbeiter:innen erhalten Belohnung für Klimabonus

Operative Mitarbeiter*innen der Filialen, die im Zeitraum vom 9. September bis 5. No­vember 2024 an mindestens 80% der Sollarbeitstage in einer Filiale tatsächlich im Einsatz waren, sollen für die Erschwernisse und zusätzlichen Leistungen im Zusam­menhang mit der Abwick­lung des Klimabonus und als Abgeltung des durch die Teue­rung ver­bun­denen Mehrauf­wan­des eine einmalige Mitarbeiter*innen-Prämie in Form einer Teuerungs­prämie erhalten.

Diese beträgt bei vollbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen €100,–., welche in Form einer Teuerungsprämie ausbezahlt wird.

Höheres Paketstükgeld im Nov und Dez für KV Neu Mitarbeiter:innen

Für jedes erfolgreich zugestellte bzw. abgestellte Paket wird zusätzlich zum Paketstückgeld von brutto 6 Cent in den Kalendermonaten November und Dezember 2024 ein „Hochsaisonzuschlag“ von brutto 4 Cent zur Anweisung gebracht, somit beläuft sich das Paketstückgeld für jedes erfolgreich zugestellte bzw. abgestellte Paket in den Kalendermonaten November und Dezember 2024 auf brutto 10 Cent.

Aufgrund der geführten Gespräche ist diese Erhöhung für die Monate November und Dezember auch in Zukunft für diese zwei Monate gültig. Die Mitarbeiter:innen werden gesondert mit einer Dienstanweisung informiert.

 

PS:

Für Beamte und Angestellte nach Dienstordnung erhöht sich das Paketstückgeld für zustellte Pakete im Jänner 2025 aufgrund des Gehaltsabschlusses.

FCG NEWS: Familienleistungen steigen ab Jänner um 4,6%

Höhe der Familienbeihilfe pro Monat

FCG NEWS: In der Nacht im Briefzentrum unterwegs

Von 11. auf 12. November waren die FCGler des Zentralausschusses Andreas Schieder, Andreas Soretz und Maria Klima mit dem VPA Team rund um Vors. Christine Filippits, bei den Kolleginnen und Kollegen im Briefzentrum Wien unterwegs.

Von Seiten der Fachgruppe des BZW wurden den Kolleg:innen zum Faschingsbeginn auch ein Krapfen organisiert und verteilt.

Gut angekommen ist, dass ab Jänner 2025 des Nachtdienstgeld zwischen 20,25% und 20,45% angehoben wird.

FCG, weil wir für Euch sind!

Erhöhung Kilometergeld ab 1. Jänner 2025 in Kraft

FCG NEWS: Pensionsanpassung und Schutzklausel für Pensionsantritte 2025

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

Im Nationalrat wurde die Pensionsanpassung 2025 und eine Schutzklausel für Pensionsantritte im Jahr 2025 beschlossen.

Pensionsanpassung 2025
Pensionen und Ruhebezüge, die bereits vor dem 1. Jänner 2025 bezogen worden sind, werden wie folgt angepasst:

  • bis monatlich brutto € 6.060,00 (=monatliche Höchstbeitragsgrundlage 2024) mit dem gesetzlichen Anpassungsfaktor von 4,6 % und
  • ab monatlich brutto € 6.060,00 mit einem Pauschalbetrag von € 278,76 (= 4,6 % von 6.060).

Die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung bleibt auch für Pensionsantritte im Jahr 2025 weiterhin ausgesetzt.

Schutzklausel
Pensionen nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (betrifft Vertragsbedienstete und Beamt:innen, die nach dem 31. Dezember 1975 geboren oder nach dem 31. Dezember 2004 in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis eingetreten sind):

Gemäß der vom Nationalrat am 18. September 2024 beschlossenen, sogenannten Schutzklausel, werden Personen, die im Jahr 2025 ihre Pension antreten, wiederum – wie bereits vergangenes Jahr – einen „Erhöhungsbetrag“ erhalten, der 4,5 % der Pensionskonto-Gesamtgutschrift des Jahres 2023 beträgt. Damit sollen inflationsbedingte Pensionsverluste durch einen späteren Pensionsantritt vermieden werden.

Diese Schutzklausel gilt für:

  1. Alterspensionen ab Erreichen des Regelpensionsalters, Erwerbsunfähigkeitspensionen, Schwerarbeitspensionen und Pensionen nach der Langzeitversichertenregelung, deren Stichtag im Jahr 2025 liegt.
  2. Korridorpensionen, deren Stichtag im Jahr 2025 liegt, wenn

    a. die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Korridorpension bereits im Jahr 2024 vorgelegen sind oder

    b. wegen des Erreichens der Voraussetzungen im Jahr 2025 der Arbeitslosengeldanspruch endet und das Arbeitslosengeld für mindestens 30 Tage bezogen wurde.

Ruhebezüge (betrifft Beamt:innen, die vor dem 1. Jänner 1976 geboren und bis zum 31. Dezember 2004 ins öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis eingetreten sind; sie unterliegen der Parallelrechnung):

Im „Altast“ der Parallelrechnung (jener Teil, der nach dem Pensionsgesetz 1965 berechnet wird) erfolgt die Aufwertung der Beitragsgrundlagen um 10,8 % anstelle von 9,7 %. Im „Neuast“ der Parallelrechnung (jener Teil, der nach dem Allgemeinen Pen-sionsgesetz und somit mit Hilfe des „Pensionskontos“ berechnet wird) steht der anteilige Erhöhungsbetrag im Ausmaß von 4,5 % der Gesamtgutschrift des Jahres 2023 zu (siehe oben).

Diese Schutzklausel gilt für Ruhestandsversetzungen im Jahr 2025

  1. aufgrund des Erreichens des Regelpensionsalters, wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder bei Inanspruchnahme der Schwerarbeits- oder Langzeitversichertenregelung oder
  2. bei Inanspruchnahme der Korridorpension, wenn die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme bereits im Jahr 2024 vorgelegen sind.

 

Quelle: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)

Pause Beamte Filialen: Vorschlag für Nachzahlung

Liebe Kolleg:innen!

Aufgrund einiger gewonnener Verfahren für Beamte haben wir auch eine entsprechende Nachzahlung für die letzten 3 Jahre verlangt.

Die Vertreter des Unternehmens argumentierten im Wesentlichen, dass es wenn auch nicht dokumentiert doch möglich gewesen sei, die Pause zu machen.

Aus rechtlicher Sicht könnte jeder betroffene Beamte den Rechtsweg beschreiten, um die Stunden dafür einzufordern.

Mittlerweile liegt ein Vorschlag vor, der eine Teil- Nachzahlung für Beamte ohne Verwaltungsverfahren sicherstellen würde.

Letzt- Vorschlag Nachzahlung Beamte in den Filialen:

An jenen Tagen, bei denen die Tagesdienstzeit mehr als 6 Stunden betrug, würden 15 min pro Tag als Überstunden für die letzten 3 Jahre nach bezahlt werden, sofern der Beamte dieser Regelung zustimmt.

Bei einigen Probebeispielen, die wir berechnet haben, sind an die 150 Überstunden für rund 3 Jahre möglich .

Durch den Überstundenzuschlag wird die Nachzahlung in diesen Fällen betragsmäßig bei knapp 1,5 Monatsbezügen liegen.

Für die Umsetzung wird der Betrieb einen Antrag zur Verfügung stellen, mit dem die Nachzahlung vereinbart wird.

FCG, weil wir für Euch sind!

ÖGB Katastrophen- Fond


Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder

Ablauf:

Die geschädigten Mitglieder übermitteln wie bisher den Antrag auf Leistung aus dem „KAT-Fonds“ für ÖGB-Mitglieder an die betreuende Gewerkschaft,

Landesorganisation oder an das Regional- bzw. Bezirkssekretariat (siehe Beilage Antrag und Richtlinien).

In weiterer Folge sollen die von der Gewerkschaft, Landesorganisation oder Regional- bzw. Bezirkssekretariate geprüften und vollständigen Anträge, ohne dass es einer weiteren Bearbeitung bedarf ( Überprüfung der Mitgliedschaft, Anschrift, Bestätigung Gemeinde, IBAN, etc.), per Mail an finanz@oegb.at bzw.an das Büro des Bundesgeschäftsführer Thomas Hochmayr, z.Hd. Kollegin Martina Fitzka, übermittelt werden.

Aufgrund der aktuellen Unwetterschäden wird bei den diesbezüglichen Anträgen auf Unterstützung aus dem „Katastrophen-Fonds für ÖGB-Mitglieder“

ausnahmsweise vorerst bis Dezember 2024 auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, etc. verzichtet.

Lediglich die Bestätigung der Gemeinde, dass der Schaden am Hauptwohnsitz entstanden ist, bleibt verpflichtend.

Die 6-Monate-Einreichfrist nach Eintritt des Schadens bleibt, so wie in den Richtlinien aufrecht. Formular ÖGB Katastrophen-Fonds + RL

Katastrophenhilfe der Arbeiterkammer NÖ

 Auch diesmal stellt die Arbeiterkammer NÖ eine eigene Katastrophenhilfe in der Höhe von bis zu 1.000 Euro zur Unterstützung der Beseitigung von Schäden an Häusern und Wohnungen zur Verfügung.

Die Direkthilfe kann für Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich beantragt werden. Wenn der Schaden durch eine Versicherung zur Gänze gedeckt ist, besteht kein Anspruch.

Die Anträge können direkt in allen AK-Bezirksstellen gestellt werden.

Alle Infos & Antragsformular: https://noe.arbeiterkammer.at/katastrophenhilfe

Gerade als christliche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter sind unsere Gedanken bei den unzähligen Opfern, und unser tiefster Respekt und großer Dank bei den viele haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die unermüdlich im Einsatz sind.