Früherer Dienstbeginn und doch gestaffelt?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ähnliche Emails wurden gestern allen Personalausschüssen übermittelt. Da der versetzte Dienstbeginn vom Unternehmen derzeit nicht aufgehoben wird, soll wo es möglich ist folgendes Szenario umgesetzt werden:

 1. Zeitliche Vorverlegung des Dienstbeginns, sofern die kursmäßige Anlieferung der Postsendungen dies zulässt. Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Produktivität sich nicht wesentlich verschlechtert (keine Leerzeiten) und keine Mehrkosten entstehen, d.h. keine Verrechnung von Nachtdienstgeldern erfolgt, auch wenn der Dienstbeginn vor 06:00 Uhr angeordnet wird, dies sowohl für Vorverteilkräfte als auch Zusteller*innen. Eine allfällige Unterstützung der Vorsortierung durch Zusteller*innen insbesondere bei der Paketverteilung wird ausschließlich über die IST-Zeit berücksichtigt (Korridorstunden).
2. Für die zweite Gruppe könnte eine befristete Prozessänderung trotz der dadurch möglicherweise resultierenden Verluste an Produktivität und möglichen Kundenbeschwerden erfolgen: Sortierung in der Früh lediglich Prio 1 Sendungen und laufzeitkritische Brief- und Werbesendungen größer E+1/Zeitungen. Alle anderen Sendungen werden nach dem Dienstgang am Nachmittag sortiert. Vor dem Wechsel der Gruppen sind am letzten Freitag alle Sendungen in der Früh zu sortieren und in der Folge zuzustellen, somit sind an diesem Tag die Prio 1-Sendungen und die Brief- und Werbesendungen größer E+1 vom Vortrag und diesem Tag zuzustellen. Wechsel der Gruppen alle 14 Tage.
3. Reduktion des zeitlichen Abstandes zwischen dem Dienstbeginn der Gruppe 1 und 2. Voraussetzung: Die Mitarbeiter*innen der Gruppe 1 können die Sortierleistungen in der Zustellbasis in entsprechend kürzerer Zeit abwickeln, dies kann durch eine Auswertung des Dienstgang-Beginns festgestellt werden. Mitarbeiter*innen, die regelmäßig mehr Zeit benötigen, werden grundsätzlich auf Dauer der Gruppe 2 zugeordnet.

 

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Von: NIGL Franz <Franz.Nigl@post.at>
Gesendet: Sonntag, 15. November 2020 22:17
An: KRAMPF Adam <Adam.Krampf@post.at>
Cc: KATZENGRUBER Stefan <Stefan.Katzengruber@post.at>; HARGITAI Michael <Michael.Hargitai@post.at>; REIF Alois <alois.reif@post.at>; WEIß Herbert <herbert.weiss@post.at>; SCHAFFER Hermann <hermann.schaffer@post.at>; KLINK Brigitta <Brigitta.Klink@post.at>
Betreff: Forderung nach Aufhebung des versetzten Dienstbeginns – mögliche individuelle Maßnahmen im Bereich Kärnten
Priorität: Hoch

Sehr geehrter Herr Vorsitzender!

Wie bereits mehrmals festgestellt, ist eine Aufhebung des versetzten Dienstbeginns unter den derzeitigen Umständen nicht möglich. Die Gründe sind ausführlich im angeschlossenen Email an den Vorsitzenden des Zentralausschusses zu entnehmen.

Somit bleiben die im Anhang angeschlossene Dienstanweisung vom 8. September 2020 „Corona-Ampel-System – Verhaltensregelungen und Maßnahmen in den Zustellbasen der Distribution“ und die dazu ergangene Ergänzung/Präzisierung vom 13. Oktober 2020 vollinhaltlich aufrecht.

Wir haben in einigen Zustellbasen auch unter Beiziehung unserer Sicherheitsfachkräfte eine Begehung vorgenommen, um zu überprüfen, ob in einzelnen Fällen individuell unter bestimmten Voraussetzungen/Festlegungen die getroffene Regelung „gelockert“ werden kann. Das Ergebnis dieser Begehungen hat aber ergeben, dass aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keine Änderungen am „versetzten Dienstbeginn“ vorgenommen werden können, da andernfalls die von allen offiziellen Stellen und den Ärzten empfohlene Distanzhaltung nicht durchgängig sichergestellt werden kann und auch die gleichzeitige Anwesenheit an Mitarbeiter*innen in der Zustellbasen zu hoch ist.

Aufgrund der geführten Diskussionen haben wir aber andere – prozessuale – Möglichkeiten gefunden, die zu einer Änderung des „versetzten Dienstbeginns“ führen könnten und zwar:

1. Zeitliche Vorverlegung des Dienstbeginns, sofern die kursmäßige Anlieferung der Postsendungen dies zulässt. Voraussetzung dafür ist, dass dadurch die Produktivität sich nicht wesentlich verschlechtert (keine Leerzeiten) und keine Mehrkosten entstehen, d.h. keine Verrechnung von Nachtdienstgeldern erfolgt, auch wenn der Dienstbeginn vor 06:00 Uhr angeordnet wird, dies sowohl für Vorverteilkräfte als auch Zusteller*innen. Eine allfällige Unterstützung der Vorsortierung durch Zusteller*innen insbesondere bei der Paketverteilung wird ausschließlich über die IST-Zeit berücksichtigt (Korridorstunden).
2. Für die zweite Gruppe könnte eine befristete Prozessänderung trotz der dadurch möglicherweise resultierenden Verluste an Produktivität und möglichen Kundenbeschwerden erfolgen: Sortierung in der Früh lediglich Prio 1 Sendungen und laufzeitkritische Brief- und Werbesendungen größer E+1/Zeitungen. Alle anderen Sendungen werden nach dem Dienstgang am Nachmittag sortiert. Vor dem Wechsel der Gruppen sind am letzten Freitag alle Sendungen in der Früh zu sortieren und in der Folge zuzustellen, somit sind an diesem Tag die Prio 1-Sendungen und die Brief- und Werbesendungen größer E+1 vom Vortrag und diesem Tag zuzustellen. Wechsel der Gruppen alle 14 Tage.
3. Reduktion des zeitlichen Abstandes zwischen dem Dienstbeginn der Gruppe 1 und 2. Voraussetzung: Die Mitarbeiter*innen der Gruppe 1 können die Sortierleistungen in der Zustellbasis in entsprechend kürzerer Zeit abwickeln, dies kann durch eine Auswertung des Dienstgang-Beginns festgestellt werden. Mitarbeiter*innen, die regelmäßig mehr Zeit benötigen, werden grundsätzlich auf Dauer der Gruppe 2 zugeordnet.

In der Anlage sind jene Zustellbasen aufgelistet, bei denen die unter 1. und 2. angeführten Maßnahmen (eine/beide) umgesetzt werden könnten.

Bezüglich der unter Punkt 3. angeführten Maßnahme würden wir die zu treffenden Entscheidungen (grundsätzliche Zuordnung von Mitarbeiter*innen der Gruppe 2) in der 3. Woche nach Umstellung des „versetzten Dienstbeginns“ auf die vorgeschlagene Vorgangsweise treffen und dir bekanntgeben.

Unter der Voraussetzung, dass den ggstdl. Maßnahmen seitens der Personalvertretung zugestimmt wird – dies schließt auch die Zustimmung ein, dass durch den vorverlegten Dienstbeginn kein Nachtdienstgeld verrechnet werden kann – würden wir die ggstdl. Änderung des Dienstbeginns in den in der Anlage angeführten Zustellbasen zeitnahe – spätestens mit 23. November 2020 umsetzen.

Mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme im Sinne des PBVG und Rückmeldung

Für allfällige Fragen in der Angelegenheit stehen wir jederzeit für Gespräche zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl Alois Reif
Leitung Personalmanagement Leitung Distribution

„Frühstarterbonus“ im ASVG Pensionsrecht

ORF Bericht:

„Frühstarterbonus“ löst Hacklerregelung ab
Die Regierung hat sich geeinigt: Statt der derzeitigen abschlagsfreien Hacklerregelung wird ein „Frühstarterbonus“ im Pensionssystem eingeführt. Damit bekommen Menschen, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet haben, monatlich 60 Euro zusätzlich. Darauf haben sich ÖVP und Grüne geeinigt, hieß es weiter.
Quelle: ORF

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte bereits vor rund drei Wochen eine Abschaffung mit einer einjährigen Übergangsphase angekündigt und das mit der Ungerechtigkeit, dass diese Regelung nur Männern zugutekomme, begründet. Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) hatte gebremst und erklärt, er wolle auf einen Bericht der Alterssicherungskommission warten. SPÖ und FPÖ hatten bereits zuvor die Abschaffung der Hacklerregelung kritisiert. Im Ö1-Morgenjournal am Montag zeigte sich Anschober mit der neuen Regelung zufrieden und betonte den erweiterten Bezieherkreis.

Wie die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer der APA erläuterte, soll das neue Modell am Freitag per Initiativantrag im Nationalrat beschlossen werden und am 1. Jänner 2022 in Kraft treten. Die Hacklerregelung, wonach man mit 45 echten Beitragsjahren mit 62 in Frühpension gehen kann, bleibt grundsätzlich bestehen. Allerdings werden die mit Beginn des heurigen Jahres abgeschafften Abschläge in der ursprünglichen Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr 2022 wieder eingeführt.

Maurer: Fairer und geschlechtergerechter
Als Ausgleich kommt dann der „Frühstarterbonus“. Menschen, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet und Beitragsjahre erworben haben, bekommen damit einen monatlichen Fixbetrag von 60 Euro zusätzlich zu ihrer Pension.
Voraussetzung sind insgesamt 25 Versicherungsjahre, ansonsten soll der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt des möglichen Pensionsantritts ausbezahlt werden.

Die Gesamtkosten dieses neuen Modells werden auf 35 bis 40 Millionen Euro geschätzt. Das entspricht in etwa den geschätzten jährlichen Kosten der abschlagsfreien Hacklerregelung, die zwischen 20 und 50 Mio. Euro liegen sollen. Maurer sagte, dass man damit das Pensionssystem „fairer und geschlechtergerechter“ machen werde: „Der Frühstarterinnenbonus ist eine echte Hacklerregelung, von der jene Menschen profitieren werden, die früh zu arbeiten begonnen haben.“
„Vor allem Frauen profitieren“
Von der neuen Regelung würden niedrige und mittlere Pensionen und vor allem Frauen profitieren. Maurer sagte, dass nun auch Frauen, die praktisch keine Chance haben, auf 45 Versicherungsjahre zu kommen, profitieren würden – „die Hacklerregelung wird damit zur Hacklerinnenregelung“.
Die grüne Klubobfrau erwartet, dass vom „Frühstarterbonus“ viermal so viele Menschen profitieren werden wie von der derzeitigen abschlagsfreien Langzeitversichertenregelung. Im 1. Halbjahr 2020 haben 7.256 Männer und nur eine einzige Frau diese abschlagsfreie Hacklerregelung in Anspruch genommen. „Es erfolgt also eine Umschichtung und gerechtere Verteilung der Gelder im Pensionssystem von einer kleinen, männlich dominierten Gruppe mit hohen Pensionen hin zu mehr als viermal so vielen Menschen mit kleinen und mittleren Pensionen, wovon vor allem Frauen profitieren“, so Maurer.
red, ORF.at/Agenturen

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Forderung: 500 zusätzliche „Paketverstärker“ einsetzen

Ab Dienstag wird es zu einem zweiten Lockdown kommen, da die Neuinfektionen mit Covid 19 dramatisch sind. Nicht nur die Mitarbeiter*innen der Krankenhäuser sind überlastet, sondern auch unsere Zustellerinnen und Zusteller.

Da auch ein Großteil der Geschäfte schließen muss, ist ein weiterer enormer Anstieg des Onlinehandels und damit der Pakete zu erwarten.

Daher unser dringender Appell an das Management: Jetzt nicht mehr zuwarten, sondern rasch mindestens 500 zusätzliche Verstärker organisieren. Damit könnte jede Verbundzustellbasis entlastet werden und zusätzlich auf den anderen Dienststellen Personalunterstände reduziert werden. Auch für die Transportlogistik und Verteilzentren ist zusätzliches Personal und Betriebsmittel sicherzustellen.

Die kontaktlose Zustellung von Reco`s und Paketen wurde ja bereits mehrmals eingefordert. Wann wenn nicht jetzt, ist die Frage?

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
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Paketzusteller*innen am Samstag mit Jause überrascht

Martin Pieler und Helge De- Vries haben für den heutigen Samstag, eine Jause für die Paketzusteller*innen der Zustellbasis Kalsdorf organisiert.

Mit dabei waren diesmal auch Christian Höllerbauer (PAP) und Andreas Schieder vom Zentralausschuss, um gemeinsam auch ein DANKESCHÖN zu deponieren.

Die durchgebrachte „Coronaprämie“ von bis zu 500 Euro kam sehr gut an, da in dieser Dienststelle auch fast alle bei der FCG Aktion unterschrieben haben.

Die Paketmengen sind jetzt schon mehr als enorm und werden wahrscheinlich auch noch steigen. Daher wollen wir das Paketstückgeld für unsere KV- Koll. auch noch durchbringen.

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PS: Danke an das VPA Team Graz!

Gewerkschaftsbesprechung auf europäischer Ebene

Endlich wieder eine Sitzung des „Sektoralen Sozialdialogs Post“

Wenn durch Corona leider auch wieder nur virtuell möglich, findet heute seit langer Zeit wieder einmal eine Sitzung des SSD mit den Gewerkschaften, Post – Europe und der Europäischen Kommission statt.

Die Tagesordnung ist im Anhang ersichtlich. Als Vertreter aus Österreich wird der Präsident des Europäischen Berufsrates für Post und Telekom , Manfred Wiedner (FCG) an dieser Sitzung teilnehmen.

Über die wesentlichen Ergebnisse werden wir umgehend berichten.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
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SDC Plenary Meeting 2020 Agenda -V5

Unfallversicherungsschutz in Homeoffice verlängert

Aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und hohen Infektionszahlen, arbeiten viele Menschen in Österreich in Homeoffice. Es ist daher gut, dass der Unfallversicherungsschutz, sowie die Beibehaltung allfälliger Pendlerpausschalen bis Ende März 2021 verlängert wurden.
Derzeit beraten die Sozialpartner und Regierung über generelle gesetzliche Richtlinien für das Arbeiten von zu Hause aus.

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Die „Kraft der Gemeinschaft“ erreicht Prämie

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

an dieser Stelle bedanken wir uns ausdrücklich bei jedem Einzelnen der die Aktion „Coronaprämie 2.0“ unterstützt bzw. unterschrieben hat.

Nur durch die Kraft der tausenden Unterschriften, konnte etwas Positives für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zustande gebracht werden.

An die 10 Millionen Euro konnte so für die Kolleginnen und Kollegen „herausgeholt“ werden.

Natürlich kann man einzelne Punkte, sowie die Regelung 300/125/75 infrage stellen, jedoch haben wir damit die zusätzliche steuerfreie „Coronaprämie“ zustande gebracht!

Diese wird je nach Dienstverhältnis zwischen 1. und 15. Dezember ausbezahlt werden.

Der nächste wichtige Punkt „Paketstückgeld für alle“ wird gemeinsam mit anderen Themen, in den nächsten Wochen und Monaten vom Zentralausschuss verhandelt werden.

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Zusammenfassung:

  • Coronaprämie I von bis zu 200 Euro bereits ausbezahlt (Mai)
  • Coronaprämie II bis zu 500 Euro noch im Dezember

Zusätzlich konnte auf der gesetzlichen Ebene erreicht werden, dass die Steuerreform vorgezogen wurde. Das hat bis zu 350 Euro mehr Netto für die Mitarbeiter*innen pro Jahr gebracht.
Außerdem kam die Auszahlung von 360 Euro pro Kind zur Familienbeihilfe im Sep. 2020 sehr gut an.

Wenn man dies alles mitberücksichtigt, konnte für einen Großteil unserer Kolleginnen und Kollegen der sogenannte „Coronatausender“ erreicht und sogar überschritten werden.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
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BIS ZU 500 EURO CORONA-PRÄMIE FÜR POSTMITARBEITER*INNEN

Der Vorstand und der Zentralausschuss der Österreichischen Post sind stolz auf ihre Mitarbeiter*innen, die trotz der herausfordernden COVID-19-Rahmenbedingungen für   das Unternehmen und alle unsere Kund*innen in ganz Österreich großartige Leistungen erbracht haben. Dafür sagen wir nicht nur Danke, sondern wollen unseren Dank und unsere Anerkennung auch in Form einer weiteren Corona-Prämie zum Ausdruck bringen.

Die Corona-Prämie beträgt einmalig EUR 500 netto (für Vollbeschäftigte) und wird im Dezember 2020 ausbezahlt. Sie setzt sich zusammen aus:

EUR 300          auf Ihr Gehaltskonto

EUR 125          als Cash-Gutschein, der Ihrem mitarbeiterkonto99 der bank99 gutgeschrieben wird

EUR  75           als Einkaufsgutschein bei unserem Online-Marktplatz shöpping.at

Die Gutscheine können bis 31. Dezember 2021 eingelöst werden.

Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter*innen der Österreichischen Post AG, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. September 2020 begonnen hat und zum Auszahlungszeitpunkt der Prämie noch aufrecht ist. Die tatsächliche Höhe der Prämie richtet sich im Wesentlichen nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Grad der Beschäftigung und der tatsächlichen Leistungen im Betrachtungszeitraum*). Alle Anspruchsberechtigten erhalten in den nächsten Tagen dazu noch ein separates Schreiben.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
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*) Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter*innen, die zumindest an 20 Arbeitstagen im Zeitraum 01.03.2020 bis 30.11.2020 tatsächlich gearbeitet haben, die keine MbO-Prämie oder eine LTIP-Prämie einzelvertraglich vereinbart haben (gilt nicht für Teamleiter in der Briefzustellung und nicht für Gebietsleiter-Assistenzen) und für die im Jahr 2020 kein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. Die Prämie gebührt aliquot bei Teilbeschäftigung (ausgenommen bei Alterssabbatical und Altersteilzeit) und aliquot für jeden Arbeitstag im Zeitraum 01.03.2020 bis 30.11.2020, an dem gearbeitet wurde.
Als Tag an dem gearbeitet wurde, gilt jeder Tag, an dem der/die Mitarbeiter*in nicht im Karenzurlaub, nicht im Mutterschutz, nicht im Krankenstand, nicht suspendiert, nicht in einem Ruhestandsversetzungsverfahren, nicht vom Dienst freigestellt oder sonst wie abwesend war. Urlaub bzw. Freizeitausgleich und/oder Ausbildung und/oder Arbeitsleistung im Homeoffice gelten nicht als „abwesend“ im Sinne dieses Anspruchsausschlusses, sehr wohl jedoch aber die Ruhephase bei Altersteilzeit oder Alterssabbatical.

Bei Sonderbetreuungszeit auf Beamte vergessen?

Die vor kurzen beschlossene Regelung zur Sonderbetreuungszeit von bis zu 4 Wochen für Kinder bis zum vollendeten 14 Lebensjahr, sowie für die Betreuung/ Pflege naher Angehöriger, gilt für alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse.
In unserem Fall für die Angestellten des KV und der Dienstordnung und deren Sonderverträge.

Wir haben daher deponiert, dass auch im Beamtendienstrechtsgesetz ein Passus für diese Sonderbetreuungszeit aufgenommen wird.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Generaldirektor lädt zum Coronaprämien- Gespräch ein

Email vom Generaldirektor:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Vorstand lädt Sie für 10.11.2020, 10.00 h zu den Themen „Personalangelegenheiten / Corona-Prämie“ in den 7. Stock / Trompetensaal ein.

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Der gesamte Zentralausschuss und die Vorsitzenden der PA sind zu dieser Besprechung eingeladen.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
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