19. FCG Wallfahrt nach Mariazell

Leider musste die schon traditionelle FCG Winterwallfahrt nach Mariazell, mit Teilnehmern aus ganz Österreich heuer aufgrund des Umstandes, dass es keine Nächtigungsmöglichkeit gab (Corona), offiziell abgesagt werden.

Nichts desto trotz haben sich der „Staatssekretär“ Norbert Krutzler und Bundesvorsitzender Manfred Wiedner auch heuer wieder in einer herrlichen Winterlandschaft auf den Weg gemacht, um diese Tradition aufrecht zu erhalten.

Für die Jubiläumswallfahrt nächstes Jahr wurden die Zimmer bereits wieder reserviert. Interessiert Kolleg*innen können gerne daran teilnehmen. Wir werden wieder zeitgerecht informieren.

Konservativ zu sein, heißt nicht von Gestern zu sein, sondern Traditionen zu bewahren und für neues immer offen zu sein. Ganz unter dem Motto der FCG Funktionäre,

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

Kleine Stärkung mitgebracht

Sehr erfreut zeigten sich die Kolleginnen und Kollegen der Filiale Wolfsberg, als Iris TRIPPOLD (Personalausschuss) mit einer Stärkung in Form einer Jause kam.

Auch wenn der Kundenandrang derzeit enorm ist, haben die Mitarbeiter*innen noch nicht den Humor verloren. „Mit so einer guten Speise kannst du jederzeit kommen“, war sicher eine scherzhafte Aussage.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

 

„Der freiwillige Sonntag“?

Die Post- FSG rief die Geister der Sonntagsarbeit in der Zustellung, die wir jetzt kaum mehr loswerden.

Statt rechtzeitig vorzusorgen und genug Personal bereitzustellen wurde in vielen Bereichen zu spät reagiert, sodass die Paketmengen jetzt kaum mehr bewältigbar sind.

Nun soll wieder einmal der kleine Mitarbeiter die Welt retten und auch noch Sonntag arbeiten. In der Anweisung ist wenigstens das Wort „freiwillig“ enthalten.

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Zusätzlich zu den Überstunden hat sich der Betrieb folgende Anreize ausgedacht:

1. für die Bereitschaft zur freiwilligen Dienstleistung am Sonntag den 13. und 20. Dezember 2020 jeweils einmalig 20,00 EUR
2. für jedes innerhalb der maximal festgelegten Dienstzeit von 10 Stunden zugestellte Paket zusätzlich 25 Cent, (für Pakete, die durch Überschreiten der 10 Stundenfrist zugestellt werden, gelangt diese Prämie nicht zur Auszahlung)
3. bei einer mindestens 8-stündigen Dienstleistung wird eine Corona-Prämie in Höhe von 50,00 EUR garantiert (Sockelbetrag). 

Wir sind der Meinung, dass man sich die Gesundheit nicht kaufen kann und eine Überbelastung extrem gefährlich ist. Das Arbeitsinspektorat wird sich sicher mit dieser Vorgangsweise auseinanderzusetzen haben.

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Diese Anweisung erging vom Personalchef an die Regionalleitungen:

Im Hinblick auf die großen zuzustellenden Paketmengen wird unter Berufung auf § 11 Abs. 1 Ziffer 2 Arbeitsruhegesetz die Genehmigung erteilt, österreichweit in allen Paket- und Verbundbasen die Paketzustellung am Sonntag den 13. und 20. Dezember 2020 im unbedingt erforderlichen Ausmaß mit Mitarbeiter*innen durchzuführen.

Es dürfen ausschließlich Mitarbeiter*innen auf freiwilliger Basis für diesen Dienst herangezogen werden. Von jedem Mitarbeiter*in ist schriftlich zu bestätigen, dass der Dienst freiwillig erbracht wird.

Der Dienst wird mit maximal 10 Stunden begrenzt, d.h. sollte die Zustelltour innerhalb von 10 Stunden nicht erbracht werden können, ist sie so abzubrechen, dass der Dienst nach länger als 10 Stunden (für Mitarbeiter*innen gemäß KVneu exklusive Mittagspause) gedauert hat..

Die am 13. und 20. Dezember 2020 erbrachten Dienststunden werden als Überstunden nach den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen abgegolten.

Für diesen Corona-bedingten Sondereinsatz gelangt zusätzlich eine Corona-Prämie zur Auszahlung, die sich wie folgt bemisst:
1. für die Bereitschaft zur freiwilligen Dienstleistung am Sonntag den 13. und 20. Dezember 2020 jeweils einmalig 20,00 EUR
2. für jedes innerhalb der maximal festgelegten Dienstzeit von 10 Stunden zugestellte Paket zusätzlich 25 Cent, (für Pakete, die durch Überschreiten der 10 Stundenfrist zugestellt werden, gelangt diese Prämie nicht zur Auszahlung)
3. bei einer mindestens 8-stündigen Dienstleistung wird eine Corona-Prämie in Höhe von 50,00 EUR garantiert (Sockelbetrag).

Da es sich um eine abgabenfreie Corona-Prämie handelt, kommt diese ohne Abzüge („brutto für netto“) zur Auszahlung.
Wir ersuchen, bis 22. Dezember 2020 die Namensliste der Mitarbeiter*innen an Frau Brigitta Klink, Personalmanagement, zu übermitteln, aus der der Dienstbeginn, das Dienstende und die geleisteten Arbeitsstunden ersichtlich sind. Weiters sind die Erklärungen der Mitarbeiter*innen, dass der Dienst auf freiwilliger Basis geleistet wurde, vorzulegen. Die gemäß § 11 Abs. 2 Arbeitsruhegesetz vorgesehene Meldung an das Arbeitsinspektorat erfolgt durch das Personalmanagement.

Wir ersuchen um entsprechende weitere Veranlassung.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl
Leiter Personalmanagement

Alois Reif
Leiter Distribution

Versetzter Dienst- Update

Liebe Kolleg*innen,

folgende Info wurde an die Personalvertretung der Bundesländer übermittelt.

 

INFO des Betriebes:
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Im Hinblick auf die positive (= stetig rückläufige) Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzes, der die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in den abgelaufenen sieben Tagen je 100.000 Einwohner*innen darstellt, kann bezüglich des versetzten/gestaffelten Dienstbeginns unter bestimmten Rahmenbedingungen in Verbundbasen der Abstand zwischen dem Beginn der 1. und 2. Gruppe reduziert werden.

Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
1. Die Mitarbeiter*innen werden mit FFP2-Masken ausgestattet, die bei Tätigkeiten in der Zustellbasis getragen werden müssen. Bei Tätigkeiten im Freien ist der gängige Mund-Nasen-Schutz ausreichend.
2. Es muss eine räumlicher Trennung zwischen den Zustelltischen und der Paketaufteilung bestehen.
3. Die Mitarbeiter*innen dürfen nicht gleichzeitig an den Zustelltischen ihre Tätigkeiten verrichten – abwechselnde Aufteilung auf die Tischarbeit und die Paketsortierung und -verladung
4. Stündliches Stoßlüften der Zustellbasis – es ist in den geschlossenen Räumen Frischluft zuzuführen und für einen Luftaustausch zu sorgen..
5. Zwischen den Zustelltischen muss ausreichend Platz/Abstand bestehen.

In Abhängigkeit von den räumlichen Gegebenheiten und unter der Voraussetzungen, dass die o.a. Rahmenbedingungen eingehalten werden, kann der Dienstbeginn der 2. Gruppe der in der angeschlossenen Übersicht angeführten Zustellbasen um 30 Minuten bis maximal 60 Minuten vorverlegt werden. Die Entscheidung in welchem Ausmaß (30 bis 60 Minuten) die Vorverlegung bei der jeweiligen Zustellbasis erfolgen kann, liegt in der Verantwortung der zuständigen Gebietsleitung, von dem auch die Einhaltung der definierten Rahmenbedingungen sicherzustellen ist.

Abschließend möchte wir darauf hinweisen, dass die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen von der Konzernrevision, dem Qualitätsmanagement und den Sicherheitsfachkräften überprüft wird. Bei Nichteinhaltung der festgelegten Rahmenbedingungen wird die genehmigte Vorverlegung des Dienstbeginns der 2. Gruppe unverzüglich beendet.

Mit besten Grüßen
Franz Nigl
Leitung Personalmanagement und
Verantwortlich Beauftragter für Arbeitnehmerschutz

Alois Reif
Leitung Distribution

Europa beginnt Zuhaus

FCG Vorsitzender Manfred Wiedner kämpft beim CESI Kongress für europaweite Standards bei den Postdiensten!

Bei dem heute und morgen stattfindenden Kongress von CESI (44 Mitgliedsgewerkschaften und 8 Millionen Mitglieder) kämpft das Vorstandsmitglied und Präsident des Berufsrates für Post und Telekom, Manfred Wiedner einmal mehr um die Rechte der Post und Telekombediensteten in Europa.

Mittlerweile sind die Zustände auch im eigenen Land schon so dramatisch, dass es notwendig wird von Seite der europäischen Kommission klare Richtlinien für ganz Europa aufzustellen. 80 Wochenstunden und Sonntagsarbeit!? – hier bedarf es rascher neuer Regeln.

Die insgesamt 7 Anträge des europäischen Berufsrates für Post und Telekom befassen sich mit den Themen:

• EU Postdienste-Richtlinie
• Arbeitsbedingungen, Lohndumping, Diskriminierung und Ausbeutung
• Permanente Arbeitsüberlastung im Paketsektor
• Eindämmung von prekärer Beschäftigung
• Telearbeit/Homeoffice (Rechtsgrundlagen)
• Schutz der Gesundheit als oberstes Gebot!
• Sozialer sektoraler Dialog

Wir werden nicht müde werden, um Verbesserungen zu kämpfen und ein gewisser Druck aus Brüssel kann uns in diesem Zusammenhang auch in Österreich nicht schaden.
Über die weitere Entwicklung werden wir berichten.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.

Zustellung am Limit

Zustellung unter Extrembedingungen

Wenn man sich derzeit in schneefreien Zonen wie in Wien aufhält, kann man sich kaum vorstellen, was unsere Kolleginnen und Kollegen in Oberkärnten und Osttirol derzeit mitmachen.

Schnee, Schnee und nochmal Schnee! Teilweise bis zu 2 Meter liegen hier und die Einsatzkräfte kämpfen gegen die Schneemassen und der drohenden Lawinengefahr. Viele Orte sind noch immer ohne Strom.

Zustellung am Limit für die Postkolleg*innen nicht nur vom Wetter her, sondern auch von den Paketmengen. Nicht alle Ortschaften und Gebiete konnten in den letzten Tagen erreicht werden und mit jedem Tag steigt auch der Paketberg. Vielleicht ist es auch dort möglich zu Notmaßnahmen in der Zustellung zu greifen und das Bundesheer zu aktivieren, wie dies im Verteilzentrum in Hagenbrunn nach massiven Covid 19- Fällen im Frühjahr der Fall war.

Wir hoffen das die guten FFP2 Masken wenigstens Entlastung beim versetzten Dienst bringen….

 

Früheren Dienstbeginn mit FFP2- Masken ermöglichen

FFP2 Masken müssen sofort an alle Briefträger verteilt werden!!

Es gibt zum Glück derzeit keine Engpässe bei der Lieferung von hochwertigen FFP2 Masken. Diese sind sofort anzukaufen und an die Zusteller zu verteilen. Damit muss genügend Schutz gewährleistet sein, um bei diesen nie enden wollenden Paketmengen endlich den versetzten Dienstbeginn massiv einzuschränken bzw. einzustellen. Müsste zumindest mit Beginn der nächsten Woche möglich sein.

Und wo sind die Betriebsmittel? Bereits beim 1. Lockdown gab es viel zu wenig Rollwagen und jetzt scheint das Management ganz überrascht, dass es schon wieder zu wenige gibt!

Warum der FSG Vorsitzende Helmut Köstinger gegenüber dem Management die Sonntagszustellung gefordert hat, bleibt uns unverständlich. Wir Christgewerkschafter*innen bleiben bei unseren klaren NEIN zur Sonntagszustellung – ob freiwillig – oder nicht!!! Nach einer 60 bis 70 Stundenwoche muss es einen Tag Erholung geben. Auch dies gehört zur Sorgfaltspflicht unseres Unternehmens.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Tausende Zusteller*innen am Feiertag unterwegs

Am heutigen Feiertag sind in ganz Österreich tausende Zustellerinnen und Zusteller unterwegs, um den Menschen in diesem Land ihre Pakete auszuliefern. Die Mengen sind so enorm wie noch nie und die Grenzen des Verträglichen sind schon lange überschritten.

Unter diesem Gesichtspunkt kann man den FSG-Antrag auf Sonntagsschichten in der Zustellung nicht verstehen, auch wenn dieser freiwillig erfolgen sollte. Mittlerweile will auch das Unternehmen eine Betriebsvereinbarung für die Sonntagszustellung im Dezember.

Wir bleiben dabei- NEIN zur Sonntagsarbeit in der Zustellung, denn unsere Mitarbeiter*innen brauchen auch einmal Erholung.

Stattdessen soll doch die kontaktlose Zustellung der Pakete bei Sichtkontakt, sowie eine deutliche Reduzierung des gestaffelten Dienstbeginns umgesetzt werden. Das würde vielen Zusteller*innen helfen!

 

Postler helfen Postlern

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir wollen auch heuer wieder unsere Weihnachtsaktion „Postler helfen Postlern“ durchführen und in Not geratene Mitarbeiter*innen, die eine schwere Zeit durchmachen, unterstützen.

Ein Beispiel einer tragischen Situation:
Das Postler- Ehepaar, beide sind Zusteller und haben zwei Kinder und stehen finanziell unter Druck. Dann verstirbt auch noch der Mann ganz plötzlich.

Die Kollegin bleibt mit ihren zwei Kindern und vielen Sorgen alleine zurück.
Nur ein Fall bei dem die FCG helfen möchte. Hilf auch du bei der jährlichen FCG Weihnachtsaktion „Postler helfen Postlern“

Dazu haben wir unser Spenden Konto lautend auf FCG Zentralausschuss eingerichtet.

IBAN: AT86 6000 0000 9205 4222

Kennwort „Postler helfen Postlern“

Jeder Euro kommt zu 100% an!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

 

 

 

Ebitprämie bereits fixiert! Auszahlung mit Mai 2021

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

unten ersichtlich ist die heutige Nachricht aus der Unternehmenszentrale in der klargestellt wird, dass es auch eine Beteiligung am Unternehmenserfolg für das schwierige „Coronajahr“ 2020 geben wird.

Somit wird mit dem Maigehalt im nächsten Jahr bis 500 Euro ausbezahlt werden. Diese Zahlung ist unabhängig von der Coronaprämie, welche bereits angewiesen ist.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

PS: Sollte tatsächlich die Strafe, welche die Datenschutzkommission der Post AG verhängt hat, nicht bezahlt werden müssen, weil sich die Post AG erfolgreich dagegen gerichtlich wehren konnte, fordern wir schon jetzt auch davon einen Anteil für die Mitarbeiter*innen ein, insbesondere wenn dadurch auch die Aktionäre über die Dividende profitieren. So könnten weitere 2 Millionen Euro direkt an die Kolleg*innen fließen.

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Mittelung des Betriebes:

500,- EURO EBIT-PRÄMIE FÜR 2020
SCHON VORAB FIXIERT

Trotz eines ausgesprochen schwierigen Jahres beabsichtigt die Österreichische Post weiterhin, ihre Mitarbeiter*innen für den Einsatz im jeweiligen Geschäftsjahr am Ergebnis des Unternehmens zu beteiligen – und das freiwillig – bereits zum 19. Mal im Jahr 2021 für das Geschäftsjahr 2020.

Als Folge unterschiedlicher Anfragen über die Personalvertretung, ob es für dieses Ausnahmejahr überhaupt eine EBIT-Prämie geben können wird, hat der Post-Vorstand den Beschluss zur EBIT-Prämie vorgezogen und in seiner jüngsten Vorstandssitzung diese für das Geschäftsjahr 2020 mit brutto 500,- Euro festgelegt. Uns war wichtig, die Anspruchsberechtigten*) der EBIT-Prämie, die im Jahr 2021 ausbezahlt werden wird, bereits heute über deren Höhe informieren zu können. Die Auszahlung erfolgt wie bisher nach der Hauptversammlung mit dem Maigehalt 2021.

Die EBIT-Prämie für das Geschäftsjahr 2020, auszuzahlen im Jahr 2021, steht in keinem Zusammenhang mit der Corona-Prämie in Höhe von ebenfalls bis zu 500,- Euro, die in den letzten Tagen im Dezember 2020 an die Mitarbeiter*innen und Führungskräfte im Post-Konzern zur Auszahlung gelangt ist.

*) Anspruchsberechtigt sind Mitarbeitende der Österreichischen Post AG, die im Kalenderjahr 2020 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten. Teilbeschäftigte Mitarbeitende erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag. Wenn für einzelne Mitarbeiter*innen Ausschlussgründe zum Tragen kommen, erfolgt keine Auszahlung. Beispielsweise bei einer Teilnahme an einem Prämiensystem (z.B. MbO-, Vertriebsprämie) für das Kalenderjahr 2020, bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Die Prämienauszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft.