Ausnahmen vom gestaffelten Dienstbeginn bis 9. Feb. verlängert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in einigen Dienststellen konnte ab 21.12. unter gewissen Rahmenbedingungen der gestaffelte Dienstbeginn reduziert bzw. aufgehoben werden. Bei diesen Dienststellen wird diese Regelung vorerst bis 25. Jänner 2021 verlängert.
Bei heutigen Besprechung wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese Dienstanweisung über den 25. Jänner hinaus verlängert wird.

Als FCG treten wir dafür ein, dass der gestaffelte Dienst über den Jänner hinaus, überall wo das möglich ist, reduziert bzw. aufgehoben wird.

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Kika- Mitgliederrabatt

 

fair.reisen Destinationen weiterhin geschlossen

Mitteilung:

Schwarzarbeit bei Amazon-Lieferanten

ORF Bericht:

Schwarzarbeit bei Amazon-Lieferanten

Nach einer Razzia im Februar 2020 im Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf (Bezirk Mistelbach) wurden nun die Ermittlungsergebnisse veröffentlicht. Die Finanzpolizei stellte bei Subunternehmen fast 1.000 Rechtsverstöße fest, etwa Schwarzarbeit.

Nach der Razzia der Finanzpolizei im Februar 2020 gibt es 987 Beanstandungen, teilte das Finanzministerium am Sonntag mit. Schon an Ort und Stelle waren Verstöße gegen das Arbeitsrecht festgestellt worden, etwa gegen das Lohn- und Sozialdumpinggesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Später wurden sichergestellte Unterlagen wie Fahrerlisten und Auftragsbücher überprüft.

„Ich kann mich an keine Kontrolle erinnern, bei der wir auf derartig viele Gesetzesübertretungen gestoßen sind“, sagte der Leiter der Finanzpolizei, Wilfried Lehner. „Das ist einmalig. Bei einem korrekten Beschäftigungsverhältnis geht sich die Kalkulation fast nicht aus“, fasst der Leiter der Finanzpolizei im Finanzministerium, Wilfried Lehner, zusammen.

Blümel: „Verantwortung endet nicht an der Laderampe“

„Klar ist, dass die unternehmerische Verantwortung nicht bei der Laderampe endet, das betrifft auch die korrekte Geschäftstätigkeit von Partnern und Lieferanten“, sagte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). „Wir gehen vehement gegen systemische Versuche vor, die darauf abzielen, den fairen Wettbewerb auszuhebeln.“ Ein Kontrolldruck solle zu einem Umdenken führen und den heimischen Handel schützen.

„Offenbar hat sich im Bereich der privaten Paketzustellung ein System der Umgehung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen entwickelt“, kritisierte GPA-Vorsitzende Barbara Teiber in einem schriftlichen Statement gegenüber der APA. „So sehr die aktuelle behördliche Prüfung zu begrüßen ist, geht es nun darum, diese Machenschaften dauerhaft zu beenden. Dabei ist der Konzern Amazon genauso in die Pflicht zu nehmen wie die Subunternehmen und die staatlichen Behörden.“

Es gehe nicht, die Verantwortung auf die Arbeitnehmer abzuwälzen. „Für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen sind die Arbeitgeber, allen voran Amazon, selbst verantwortlich. Letztendlich ermöglicht dieses gesetzwidrige Dumpingsystem einen Wettbewerbsvorteil im Konkurrenzkampf.“ Den Vorteil habe Amazon auch auf Ebene des Steuersystems.

Amazon selbst wird rein rechtlich nichts vorgeworfen. Der Onlinehändler wurde nach der Razzia im Großebersdorf nicht angezeigt, so das Finanzministerium.

Kontrollierte Firmen stellen Sendungen für Amazon zu

Die kontrollierten Firmen stellen für Amazon im Großraum Wien Sendungen zu. 60 Finanzpolizisten kontrollierten 133 Amazon-Dienstleister – darunter 96 Subfirmen und weitere 24 Sub-Subfirmen – und 2.416 Dienstnehmer. Direkte Vertragspartner unterhält Amazon Österreich nur 13. Das ergab „die Entwirrung des Geflechts aus Unternehmen, Sub- und weiterer Sub-Sub-Unternehmen bisher“, so das Finanzministerium.

Amazon Verteilzentrum in GroßebersdorfAPA/Hans Klaus Techt
Das Amazon-Verteilzentrum in Großebersdorf: Der Onlinehändler wurde nach der Razzia nicht angezeigt, so das Finanzministerium

Insgesamt wurden 76.605 Datensätze ausgewertet. 1.188 der kontrollierten Personen waren EU-Bürgerinnen und -Bürger, 1.228 Drittstaatsangehörige. 687 waren teilzeitbeschäftigt, 237 als geringfügig beschäftigt gemeldet.

Strafen in der Höhe von 770.000 Euro beantragt

Konkret stellte die Finanzpolizei 468 Übertretungen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, 144 Übertretungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, zwölf Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, drei Übertretungen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sowie eine Übertretung der Gewerbeordnung fest. Die Behörde beantragte Strafen in der Höhe von fast 770.000 Euro, rund 325.000 Euro Forderungspfändungen und stellte gut 88.000 Euro sicher.

Darüber hinaus wurde in 96 Fällen Sozialleistungsbetrug zur Anzeige gebracht. Weiters ergingen 195 Kontrollmeldungen ans Arbeitsmarktservice (AMS), 68 Kontrollmeldungen an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sowie 18 Anregungen auf Durchführung von Betriebsprüfungen.

Von den insgesamt 350 im Umfeld der Amazon-Dienstleister überprüften Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten wurde bei 93 Personen eine Überschneidung aus dem Leistungsbezug der Grundversorgung und ihrer Tätigkeit im Amazon-Umfeld festgestellt. Diese 93 Personen wurden als Verdachtsfälle dem Bundesministerium für Inneres (BMI) gemeldet. Vom AMS wurden für Wien 163.773 Euro und für Niederösterreich 21.989 Euro an zu Unrecht bezogenen Transferleistungen (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe) rückgemeldet.

Teiber: „Das System Amazon muss ein Ende haben“

„Klein strukturierte Sub- und Sub-Sub-Unternehmen ermöglichen Onlinehändlern nicht nur Flexibilität in der Bewältigung steigender Sendungsvolumina, sondern stellen deren Auftraggeber auch vor Herausforderungen hinsichtlich der Vereinbarung unternehmerischer Verantwortung und wirtschaftlicher Interessen. Aufgrund des großen Drucks kommt es in diesem Bereich immer wieder zu Verfehlungen“, erklärte Blümel weiters. Teiber: „Das System Amazon muss endlich ein Ende haben.“

red, noe.ORF.at/Agenturen

Ausnahmezustand in der Zustellung

Die riesigen Schneemassen in den westlichen Bundesländer wie Vorarlberg, Tirol bzw. Osttirol zeigen auf, unter welchen widrigen Bedingungen unsere Kolleginnen und Kollegen wieder einmal übermenschliches leisten, um die Postzustellung aufrecht zu erhalten.

Der Mehraufwand bei der Zustellung unter solchen Wetterbedingungen darf nicht einfach in der Gleitzeit verpuffen, schließlich ist das Auflegen der Ketten, sowie die notwendige Reduzierung der Geschwindigkeit zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer unbedingt notwendig.

Auch die Topographie muss endlich bei der Systemisierung berücksichtigt werden. In Zeiten wo über GPS alle Besonderheiten in die Computer eingespielt werden können, muss dies endlich Anerkennung finden.

Dieser außerordentliche Aufwand durch die Schneemengen muss zu einer zusätzlichen finanziellen Abgeltung führen. (Vor Jahren gab es noch die Zusatzzahlung für die physische Mehrbelastung im Winter/Weihnachten)

Daher auch 2021 mit der FCG,

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Übersicht der Coronamaßnahmen in Österreich

Die neue Virusmutation ist hochansteckend, daher werden die Lockdown- Regelungen auch in Österreich verlängert und ergänzt.

Maskenpause kommt per Gesetz

Mittlerweile haben sich Sozialpartner und Regierung darauf verständigt, dass nach 3 Stunden Arbeit mit Mund- Nasenschutz, zumindest eine 10 min Pause eingehalten werden muss. Diese Regelung wird in den Generalkollektivvertrag aufgenommen werden. Sobald die Regelung in Kraft gesetzt wird, werden wir wieder informieren.
Aus unserer Sicht reicht diese kurze Pause nicht aus, daher werden wir auch als zuständige Gewerkschaft (GPF) den Druck erhöhen müssen, um auf betrieblicher Ebene hier rasch zu einer besseren Lösung zu kommen.

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Homeoffice Gesetz noch im Jänner erwartet

Zahlreiche Beschäftigte erledigen seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie ihre Arbeit von zu Hause aus. Arbeitnehmer und Arbeitgeber warten seit Monaten auf eine gesetzliche Regelung, wie diese Arbeitsweise künftig steuerlich geltend gemacht werden kann. Der seit Montag amtierende ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher hat ein Regelwerk noch für diesen Monat in Aussicht gestellt. Es soll noch im Jänner eine Regelung kommen, sagte Kocher in Zeitungsinterviews heute.

Zur voraussichtlichen Ausgestaltung sagte er der Zeitung „heute“: „Deutschland ist hier ein Vorbild. Es soll einen Absetzbetrag geben.“ Zu konkreteren steuerrechtlichen Details gab es heute auf Anfrage im Arbeitsministerium in Wien ebenso wenig Angaben wie von Sozialpartnerseite, wo man sich zu Ergebnissen jüngster Verhandlungsrunden zur Verschwiegenheit verpflichtet hat.

In Deutschland wurde Mitte Dezember eine Steuerbegünstigung fürs Arbeiten von daheim im Bundestag auf den Weg gebracht. Laut Entwurf können Steuerpflichtige in Deutschland für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich daheim arbeiten, über eine Homeoffice-Pauschale fünf Euro steuerlich absetzen. Es gibt dabei aber einen Deckel: Diese Pauschale ist auf höchstens 600 Euro im Jahr begrenzt und soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden, wie aus den Presseerklärungen des deutschen Bundestages hervorgeht.

red, ORF.at/Agenturen

Paketstückgeld im KV und Variantenmodell

Bei der Verhandlungsrunde mit der Distribution haben die Christgewerkschafter*innen wieder einmal massiv auf das Paketstückgeld für unsere Kolleginnen und Kollegen im neuen KV gedrängt.

Der Betrieb will in Zukunft innerhalb eines Jahres die Zustellbezirke den Mengen anpassen und hat dazu ein Variantenmodell vorgestellt. Bei den gestrigen Gesprächen trafen die Standpunkte aus der Praxis und die Theorie des Management hart aneinander.

Weitere Gespräche folgen….

 

Heute vor 138 Jahren

Am 12. Jänner 1883 wurde das „k.k. Postsparkassen-Amt“ eröffnet und Georg Coch mit der Leitung betraut. Der Erfolg der neugegründeten Postsparkasse war überwältigend, binnen sieben Wochen waren bereits 200.000 Konten eingerichtet. Dieser Erfolg stärkte Cochs Position, rief aber auch seine Gegner auf den Plan.

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Mittlerweile hat die Post eine eigene Bank gegründet, da die Zusammenarbeit mit der Bawag/PSK beendet wurde. Offenbar hat der neue Vorstand der bank99 nicht allzu großes Interesse mit wesentlichen Gruppen in der Postpersonalvertretung zusammenzuarbeiten, da hier keine Gespräche gesucht werden.

Ob das ein Erfolgsrezept ist, bleibt zu bezweifeln….

Denn nur gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ein guter Weg möglich!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.