Covid Einreiseregelungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Anhang wird die mit BGBl. II Nr. 52/2021 vom 03.02.2021 kundgemachte

Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung geändert wird

inklusive der geänderten Bundesgesetzblätter und der notwendigen amtlichen Formulare zu eurer Verwendung übermittelt.
1. Ärztliche Zeugnisse und Testergebnisse
(§ 2 der COVID-19-EinreiseV)
Durch die vorliegende Ergänzung (§ 2 Abs. 2) ist einem ärztlichen Zeugnis ein in Österreich ausgestelltes Testergebnis, das bestätigt, dass die im Testergebnis angeführte Person durch einen molekularbiologischen Test oder Antigen-Test negativ auf SARS-CoV-2 getestet wurde, nunmehr gleichgestellt, wenn dieser zumindest folgende Daten umfasst:
1. Vor- und Nachname der getesteten Person,
2. Geburtsdatum,
3. Datum und Uhrzeit der Probenahme,
4. Testergebnis (positiv oder negativ),
5. Unterschrift der testdurchführenden Person und Stempel der testdurch-
führenden Institution oder Bar- bzw. QR-Code
(Z 5 gilt spätestens ab 28.02.2021.)
In § 2 Abs. 1 wird angefügt, dass im Falle der Inanspruchnahme des
§ 6a (= Pendler; siehe unten) die Gültigkeit zum Zweck der Einreise sieben Tage ab dem Zeitpunkt der Probennahme ist.
1. Einreise aus EU-/EWR-Staaten, Schweiz, (…)
(§ 4 Abs. 2 COVID-19-EinreiseV)
Personen, die bei der Einreise die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z 1 oder
2 (= Glaubhaftmachung des Aufenthaltes in Österreich bzw. in einem, in der Anlage A angeführten Staat innerhalb er letzten zehn Tage) nicht erfüllen, haben ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis gemäß § 2 mitzuführen und bei einer Kontrolle vorzulegen. Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgewiesen werden, ist unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen.
Zusätzlich ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne gemäß § 3 anzutreten.
Die Quarantäne gilt als beendet, wenn ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt wird und das Testergebnis negativ ist. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.“

Weiters entfällt die Wortfolge betreffend das Vereinigte Königreich in den §§ 4 und 5 (bzw. wird durch andere Wortfolgen ersetzt), weshalb für die Einreise bzw. für Bürger aus dem Vereinigten Königreich nunmehr die Bestimmungen für die „Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten“ anzuwenden sind.
1. Pendler
(§ 6a COVID-19-EinreiseV)
Abweichend von § 4 Abs. 2 (siehe oben) und § 5 Abs. 3 und 4 (unzulässige Einreise aus sonstigen Staaten oder Gebieten bzw. die bestehenden Ausnahmen) ist die Einreise im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs
1. zu beruflichen Zwecken,
2. zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb,
3. zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners,

mit einem ärztlichen Zeugnis oder einem Testergebnis gemäß § 2 möglich.
Kann das ärztliche Zeugnis oder das Testergebnis nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Die Kosten für den Test sind selbst zu tragen. Das negative Testergebnis ist bei einer Kontrolle vorzuweisen.
Abweichend von § 2a ist die Registrierung bei jeder Änderung der anzugebenden Daten des § 2a (Z 3, 6, 7, 8 und 9) spätestens jedoch bei Vorlage eines neuen ärztlichen Zeugnisses oder Testergebnisses, durchzuführen.
Einreisen im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu den in Abs. 1 genannten Zwecken aus Staaten oder Gebieten der Anlage A, wenn die Person bei der Einreise glaubhaft macht, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise ausschließlich in Österreich oder in einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet aufgehalten hat, sind uneingeschränkt möglich.
Abs. 2 (neuerliche Registrierung bei jeder Änderung) gilt sinngemäß.
Das Vorliegen der Ausnahme ist bei einer Kontrolle glaubhaft zu machen.
Zudem entfällt das Land Japan in Anlage A („sichere“ Staaten).

BGBLA_2021_II_52_COVID-19-EinreiseV_Änderung BGBLA_2021_II_52_COVID-19-EinreiseV_Änderung_Anlage_E BGBLA_2021_II_52_COVID-19-EinreiseV_Änderung_Anlage_F

Mehr Fairness in Europa

Eurofedop Vorstand!

Heute fand die Vorstandssitzung von Eurofedop (European Federation of Public Service Employees)   statt. Trotz widrigster Bedingungen durch die Coronapandemie darf die europäische, gewerkschaftspolitische Arbeit nicht leiden sagte, Manfred Wiedner der Vizepräsident von Eurofedop. Natürlich fehlt die „dritte Halbzeit“ bei den Videokonferenzen, jene persönlichen bilateralen Gespräche die oft wichtiger sind, wie formale Beschlüsse.

Aber auch wenn die Bedingungen schwieriger geworden sind, werden mittlerweile auf sehr hohem Niveau sogar Kongresse abgehalten, wie der CESI Kongress Mitte Dezember 2020. Bei der morgigen Sitzung der Programmkommission von CESI, wird Manfred Wiedner die heißesten Themen die Post und Telekom betreffen einbringen.

• Weg von den Leiharbeitern und „Ich AGs“ hin zu Beschäftigungsverhältnissen mit fairer Bezahlung
• Dringend notwendige Novellierung des europäischen Postmarktgesetztes
• Grenzüberschreitende Paketzustellung
• Mindestens fünfmalige Zustellung in der Woche muss europaweit Standard bleiben! Eine, wie von vielen gewünschte Reduzierung auf zwei bis dreimal wöchentlich, würde eine massive Vergrößerung der Rayone und eine völlig neue familienfeindliche Arbeitszeitpolitik mit sich bringen

Beim CESI Vorstand am Dienstag wird es neben den beschlossenen Themen auch um die personelle Neuausrichtung der Berufsräte, wie Post und Telekom gehen.

Und am Donnerstag wird mit Posteurope (Arbeitgebervertreter) und der EU-Kommission gemeinsam mit CESI der sektorale, soziale Dialog Post abgehalten. Mit Sitz und Stimme für uns dabei, Manfred Wiedner als Präsident des europäischen Berufsrates für Post und Telekom. Die Themenschwerpunkte; Aus- Weiterbildung und lebenslanges Lernen, sowie die besten Praktiken im Zusammenhang mit dem Homeoffice.

Wir kämpfen weiter auf allen Ebenen!

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.

 

Filiale der Zukunft

Seit einiger Zeit wird an einem neuen Filialkonzept gearbeitet, welches in der Filiale 1110 Wien mit Mai umgesetzt wird.

Dort wird auch die praktische Erprobung stattfinden und weitere Erkenntnisse bringen.

Die Selbstbedienungszonen sollen hier in die Filiale so integriert werden, dass weiterhin der Kontakt der Kund*innen zu unseren Mitarbeiter*innen noch sichergestellt ist.

Ob die Quadratur des Kreises möglich ist werden wir sicher bald erkennen….

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Arbeitnehmerschutz im Homeoffice

Mit den beschlossenen Regeln ist es uns gelungen, den Arbeitnehmerschutz auch im Homeoffice zu gewährleisten und gleichzeitig wichtige Kostenfragen zu lösen.

Homeoffice Sozialpartnereinigung

Sozialpartner einigen sich in einer nächtlichen Sitzung mit der Regierung auf die Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem Homeoffice!

Die genauen Details werden vom ÖGB und der Arbeiterkammer bekannt gegeben werden.

Im Überblick die Eckpunkte:

• Homeoffice beruht auf der Freiwilligkeit, der Schriftlichkeit und auf einem Rücktrittsrecht
• Über die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie Unfallversicherung und dem Haftungsschutz konnte Einvernehmen erzielt werden
• Die Steuererleichterungen werden jedenfalls bis Ende 2023 Geltung haben
• Betriebsmittel sind grundsätzlich vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und sind auch bis zu einer bestimmten Höhe (bis € 600,– jährlich) steuerlich absetzbar
• Das Pendlerpauschale bleibt (vorerst) in der gewohnten Form aufrecht

Über alles Weitere werden wir informieren, wenn der Gesetzestext vorliegt.

Mit der FCG auch 2021
GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.

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ORF Bericht:

Einigung auf Homeoffice-Regelung

Die Regierung und die Sozialpartner haben eine Einigung für das Arbeiten im Homeoffice erzielt. Das gab das Arbeitsministerium am Mittwoch bekannt. Die Arbeit im Homeoffice bleibt Vereinbarungssache, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es steuerliche Begünstigungen bis zu 600 Euro, und Beschäftigte im Homeoffice sind unfallversichert.

Online seit heute, 12.45 Uhr

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher und Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) präsentierten nach dem Ministerrat am Mittwoch Details zu dem mit den Sozialpartnern ausgehandelten Paket. Weder können Arbeitnehmer von sich aus ins Homeoffice wechseln, noch können Arbeitgeber Homeoffice einseitig anordnen. Geregelt werden sollen die Details in Zukunft über Betriebsvereinbarungen.

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Zuletzt war die Forderung vonseiten der Arbeitnehmervertreter diskutiert worden, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern verpflichtend die Möglichkeit zum Homeoffice anbieten sollten, wenn das möglich ist. „Homeoffice ist und bleibt Vereinbarungssache“, heißt es in einer Mitteilung des Arbeitsministeriums. Die Vereinbarung soll schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unter Einhaltung einer einmonatigen Frist widerrufen werden können. Auch freiwillige Betriebsvereinbarungen sollen möglich sein.

„Ich glaube, dass die Einigungen für beide Seiten – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – einen Vorteil bringt“, sagte Kocher. Die Möglichkeit des Homeoffice könne „je nach Branche, je nach Erfordernis“ ausgestaltet werden. „Es gibt die Möglichkeit, das nur wenige Stunden in der Woche bis eben auch sehr umfangreich zu nutzen“, sagte er.

Kocher sagte, dass Arbeitsinspektorate keinen Zutritt zu privaten Wohnbereichen erhalten werden. Die Arbeitszeit werde unterdessen wie im Büro berechnet. Darüber hinaus gelte die Unfallversicherung im Homeoffice, so Kocher. Laut Anschober geht es darum, einen vollständigen Schutz am Arbeitsplatz und im Homeoffice zu gewährleisten. Mehr Homeoffice bedeute weniger Bewegung und damit weniger Ansteckungsrisiko, so Anschober.

Steuerliche Begünstigung bis zu 600 Euro

Weiters wird klargestellt, dass die Bereitstellung von digitalen Arbeitsmitteln – zum Beispiel einem Laptop – durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug ist. Zahlungen der Arbeitgeber zur Deckung der Mehrkosten im Homeoffice für Laptops und Mobilgeräte sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Es gehe darum, einen Anreiz zur Kontaktreduktion zu bieten, so Blümel.

Außerdem können Arbeitnehmer auch andere Aufwendungen bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen – in Summe also bis zu 600 Euro. Diese Regelung soll bereits für die Arbeitnehmerveranlagung 2020 gelten, in diesem Fall gilt die 300-Euro-Grenze allerdings für das Jahr 2020 und 2021 zusammen. Für den Staat rechnet Blümel aufgrund der vorgesehenen Steuererleichterungen mit Mindereinnahmen von bis zu 150 Mio. Euro pro Jahr.

Evaluierung für 2023 geplant

Die Coronavirus-Pandemie, die als Turbo für die Heimarbeit diente, hat konkrete Regeln notwendig gemacht. Diese sollen über die Krise hinaus praktikabel anwendbar sein. Gelten sollen die neuen Regeln von 2021 bis 2023 und dann evaluiert werden. Wann genau die neuen Regeln im Nationalrat beschlossen werden, ist noch offen, der Beschluss soll aber so rasch wie möglich erfolgen, so Kocher.

Sozialpartner zeigen sich zufrieden

Die Sozialpartner zeigten sich mit der nun angekündigten Regelung durchwegs zufrieden. „Es ist wichtig, dass nach langwierigen Verhandlungen jetzt endlich klare Rahmenbedingungen für die Arbeit im Homeoffice vereinbart wurden“, sagte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl sagte, die wichtigen Anliegen der AK seien in der Einigung mit der Regierung aufgegriffen worden. Zentraler Punkt der Einigung sei die Freiwilligkeit, so GPA-Gewerkschaftsvorsitzende Barbara Teiber.

Auch den Arbeitgebern war die Freiwilligkeit wichtig: „Das ermöglicht es, auf betriebliche Abläufe Rücksicht zu nehmen und Homeoffice dort einzusetzen, wo es von beiden Seiten gewünscht ist“, sagte Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer in einer Stellungnahme. Als „zeitgemäße Lösung mit Augenmaß“ bezeichnete der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill, die für die kommenden drei Jahre vorgesehene steuerliche Begünstigung bei digitalen Betriebsmitteln und entstandenen Mehrkosten für Beschäftigte.

red, ORF.at/Agenturen

 

 

Der Vorteil der FCG parteiunabhängig zu sein

Für alle die es  noch nicht wissen:

Die Fraktion Christlicher Gewerkschafter*innen ist eine parteiunabhängige anerkannte Fraktion im ÖGB. Dies hat auch den Vorteil bei allen politischen Gremien und Parteien, egal ob links oder rechts angesiedelt, im Sinne der Kollegenschaft  intervenieren zu können.

Somit war unser Vorsitzender Manfred Wiedner nicht nur im ÖVP Klub um Verbesserungen für die Mitarbeiter von Post und Telekom zu erzielen, sondern auch beim ÖGB Präsidenten Wolfgang Katzian um klarzustellen, dass der erste General- Kollektivvertrag der seit 1978 abgeschlossen werden konnte, entgegen der Meinung des Personalchefs der Post Franz Nigl, auch für die Bediensteten von Post und Telekom gilt.

Im speziellen geht es bei diesen General- Kollektivvertrag, dass nach dreistündigen tragen einer FFP 2 Maske,  eine „Maskenpause“  von mindestens 10 Minuten gewährt werden muss.

Aus unserer Sicht reicht diese kurze Pause allerdings nicht aus, sodass weitere Verbesserungen unbedingt notwendig sind.

Mit der FCG auch 2021

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.

Verlängerungen der Dienstanweisungen „Überstunden“

Die Dienstanweisung vom 23. März 2018 sowie die dazu ergangene 1. Ergänzung vom 28. Mai 2018 betreffend „monatliche Auszahlung von Mehrdienstleistungen im Bereich Güterbeförderung und Distribution“ wurde mit der angeschlossenen Dienstanweisung vom 20. Jänner 2021 für den Bereich der Logistikzentren bis 30. Juni 2022 verlängert.

Dienstanweisung – Monatliche Auszahlung von Mehrleistungen im Bereich Logistikzentren_3. Ergänzung

Dienstanweisung – Monatliche Auszahlung von Mehrleistungen im Bereich Brieflogistik – Logistikzentren_unterfertigt

Dienstanweisung – Monatliche Auszahlung von Mehrdienstleistungen im Bereich Güterbeförderung und Distribution

 

Treffen zwischen FCG Post Vorsitzenden Manfred Wiedner und dem Klubobmann der ÖVP und ÖAAB Obmann August Wöginger

Im Beisein auch des Generalsekretärs des ÖAAB Christoph Zarits, konnten viele offene Themen, vor allem die Mitarbeiter der Post betreffend, abgearbeitet werden.

Im Besonderen wurden die Themen:

  • Verlängerung der steuerfreien Coronaprämie bis mindestens Mitte des Jahres 2021
  • Umsetzung der Auszahlung von steuerfreien Mitarbeiterbeteiligungen bis 3000,– jährlich.
  • Anerkennung der Verbundzusteller durch die riesige Anzahl von Paketen in die Schwerarbeiterregelung analog der Paketzusteller

diskutiert.

Wir Christgewerkschafter werden mit allen Nachdruck an diesen Themen arbeiten und zeitgerecht über erreichte Verbesserungen informieren.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Verordnung des Gesundheitsministers

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hier ist die aktuelle Covid- Notmaßnahmenverordnung ersichtlich:

BGBLA_2021_II_27-3_Covid_19_Notmaßnahmenverordnung

 

 

Info bzgl Impfung

Auszug aus der Unternehmensinformation:

Die Post als kritische Infrastruktur hat das große Privileg im Rahmen der Impfstrategie des Bundes bereits in der Phase 2 für die Impfung vorgesehen zu sein.

Laut Information des Gesundheitsministeriums beginnt die Phase 2 – abhängig von der Verfügbarkeit der Impfstoffe – Ende Februar oder Anfang März und wird bis in den Mai / Juni gehen. Ziel ist es, jeden Mitarbeitenden durch unsere Betriebsärzte zu impfen. Die Impfungen werden voraussichtlich an ausgewählten größeren Standorten in Österreich und wenn notwendig ergänzt durch mobile Impfstationen erfolgen. Die seitens der nationalen Impfkoordination zu vergebenden Impfdosen werden uns schrittweise angekündigt, daraus ergeben sich die Impftermine. Die konkrete Abwicklung sowie der genaue Impfplan aus medizinischer Sicht sind derzeit in Planung.