Erster „Stich“ im Mai erwartet

Auf der Info- Seite des Gesundheitsministerium kann man sich den Stand der Coronaimpfungen in Österreich, sowie dessen Fortschritt ansehen. Im Schnitt wird alle 1,8 Sekunden in Österreich eine Impfung verabreicht.

https://info.gesundheitsministerium.at/

Derzeit befindet sich Österreich noch in der Phase II des Impfplans

  • 65- bis 79-Jährige zu 57% erstgeimpft
  • Personal im Gesundheitsbereich mit moderatem oder geringem Ansteckungsrisiko inklusive 24h-Betreuerinnen und Betreuer
  • Enge Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personal in Schulen / Kindergärten / Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Ausgewählte Beschäftigte in Strafvollzug / Polizei / Bundesheer

Da im 2. Quartal rund 1 Million Impfdosen zusätzlich nach Österreich kommen sollen, können auch wir in der Post damit rechnen das der erste „Stich“ im Mai erfolgen wird.

Das Gesundheitsmanagement wird sobald der genaue Termin feststeht, genau informieren.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

 

 

 

Gratis Zeckenimpfung bei der Post

Liebe Kolleg*innen,

ist natürlich zu begrüßen, dass die Post AG auch heuer wieder eine Gratis FSME Schutzimpfung anbietet.

Viele Mitarbeiter*innen fragen sich jedoch aktuell, wann mit der Impfung gegen Corona zu rechnen ist bzw. mit welchem Impfstoff geimpft wird.

Nachdem von der Regierung mitgeteilt wurde, dass bis zum Sommer jeder eine Impfung erhält der eine möchte, werden hoffentlich bald nähere Informationen vorliegen…

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GRATIS FSME-SCHUTZIMPFUNG FÜR ALLE POSTLER*INNEN

 Frühsommer-Meningoenzephalitis: Dieser Begriff steckt hinter der bekannten Abkürzung FSME. Die Viruserkrankung, die leicht verlaufen, aber auch schwere Folgen nach sich ziehen kann, wird durch Zeckenbisse übertragen. Beim Menschen kann der Zeckenbiss eine Entzündung des Gehirns, des Rückenmarks und der Hirnhäute auslösen. Durch eine Schutzimpfung ist FSME vermeidbar.

Eine große Anzahl unserer Kolleg*innen erledigen ihre Arbeit im Freien und sind den Gefahren eines Zeckenbisses ausgesetzt. Daher wird auch heuer wieder eine kostenlose FSME-Impfung* für alle Postler*innen angeboten. Da der Liefertermin für den COVID-19 Impfstoff noch nicht genau feststeht, kann es zu Verschiebung oder Verzögerung der FSME-Impfung kommen. Über die FSME-Impftermine in Ihrer Nähe informieren wir Sie gesondert. ACHTUNG: Zwischen der COVID-19 Impfung und einer anderen Impfung müssen mindestens 14 Tage Abstand sein.

 

Wer noch nie geimpft wurde, benötigt zuerst zwei Impfungen binnen ca. vier Wochen, eine dritte Impfung nach 8-12 Monaten und danach eine Auffrischungsimpfung alle fünf Jahre. Sie erhalten entweder eine Auffrischungsimpfung oder eine Erstimpfungsserie.

Zu medizinischen Fragen zu dieser Gratis-Impfaktion beraten Ihre Arbeitsmediziner*innen gerne persönlich.

Datenschutz für Gesundheitsprogramme: Den für die Mitarbeiter*innen geltenden Datenschutzrechtshinweis zur Teilnahme an diesen Gesundheitsmaßnahmen finden Sie in OSKAR bzw. als Anhang zu diesem Post aktuell. Ebenso finden Sie die Einverständniserklärung sowie die Gebrauchsinformation im Anhang. Bitte bringen Sie die Einverständniserklärung ausgefüllt mit.

Datenschutzhinweis Gesundheitstage Gebrauchsinformation FSME Impfung Impfeinverständniserklärung

*Bei dieser Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige, jederzeit widerrufliche, Sozialleistung der Österreichischen Post AG.

Warten auf A1 Prämien…

Unsere Mitarbeiter*innen der A1 Beratung warten immer noch auf die Auszahlung ihrer Verkaufsprämien.

Im Vorjahr gab es bei der Zahlung des sogenannten Qualitätsbonus einige Probleme, da die Zuordnungen fehlerhaft waren und korrigiert werden mussten.

Wahrscheinlich dürfte das Grund für die jetzige Verzögerungen sein, da dies heuer sicher genauer geprüft wird.

Wir fordern jedoch, dass die Auszahlung dieser Prämien so schnell wie möglich erfolgt, da unsere Kolleg*innen diese auch mehr als verdient haben.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Familienbericht- Österreich Top

 

Covid Öffnungsschritte – Richtlinien

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

im Anhang befindet sich eine Zusammenstellung der begleitenden Maßnahmen für die Covid- Öffnungsschritte ab 19. Mai!

COVID-Öffnungsschritte_FINAL

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

 

Damit mehr zum Leben bleibt

WICHTIGE FORDERUNG

Als FCG haben wir immer wieder an verschieden Stellen interveniert, um das Einkommen unserer Mitarbeiter*innen zu verbessern. Die Steuerreform, welche einen Großteil unserer Mitarbeiter*innen rund € 350 mehr netto brachte, sowie die Coronaprämie bis zu 700 Euro, oder der Familienbonus plus (bis 1500 Euro p.a.)sind Beispiele und auch ZEUGEN dafür.

Zwei weitere wichtige Punkte wollen wir unbedingt für die Kolleginnen und Kollegen, im Umsetzung sehen.

  • Das Paketstückgeld für ALLE, dass von tausenden Kolleg*innen mit unterstützt wurde, sowie die
  • Verdoppelung der Essensbons für unsere Mitarbeiter*innen

Der zweite Punkt betrifft die Erhöhung der Essensbons, bei der die Steuerfreigrenze auf 2 Euro pro Arbeitstag, durch eine gesetzliche Änderung sichergestellt wurde.

Bei einer 5 Tage Woche sind 220 Arbeitstage als Grundlage heranzuziehen, sodass die Verdoppelung der derzeitigen Essensbons auf rund 440 Euro steuerfrei möglich wäre.

Wir wollen dieses Thema daher nochmals aufgreifen, und dies auch bei der Gehaltsverhandlung zu einem wichtigen Punkt zu machen.

Eine Verdoppelung dieser Gutscheine würde auch 1:1  bei den Kolleg*innen ankommen, ohne das der Fiskus wieder einen Teil einbehält.

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
FCG-  damit mehr zum Leben bleibt!

C on Tour in Weiz

Dienststellenbesuch von Manfred Wiedner in der Zustellbasis und Postfiliale 8160 Weiz!

Überraschend gut war heute die Stimmung in der Zustellbasis Weiz, wie auch das „Dienstkleid“ einer jungen neuen Kollegin beweist. Selbst über die kleinen Giveaways wie Blöcke oder Kuli hat man sich gefreut.

Vor allem die vielen jungen Kolleg*innen haben den Ausführungen von Christian Höllerbauer (FCG Landesvorsitzender) über die Leistungen von post.sozial aufmerksam zugehört.

In der Postfiliale wurde eine Pensionsberatung durchgeführt und über die Zukunft der bank99 diskutiert. Verwundert ist man darüber, dass in der Bezirkshauptstadt Weiz kein Finanzberater mehr zur Verfügung steht.

Aber die Kollegen wollen auch weiterhin,

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM.MEHR ERREICHEN.

Digi Scheck für Lehrlinge erreicht

Euro 500,–

Es freut uns sehr, dass eine weitere positive Initiative für Lehrlinge endlich Wirklichkeit wurde. Mit dem „Digi- Scheck“ für Lehrlinge wird in die Zukunft investiert und bringt daher Vorteile für alle.

Ausbildungsbezogene Kurse für Lehrlinge

Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, welche die Inhalte des Berufsbildes oder der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln oder festigen (z.B. in den Bereichen Digitalisierung, Ressourcenmanagement oder Klimaschutz).

Wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden Lehrlinge mit aufrechtem Lehrvertrag in Lehrbetrieben.

Nicht gefördert werden Lehrlinge aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, da für diese eigene Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden.

Möglich ist eine Direktverrechnung durch Bildungsanbieter, sofern diese dieses Service anbieten (Infos dazu stellt der Bildungsanbieter zur Verfügung).

Wie hoch ist die Förderung?

100 % der Kosten für genehmigte Kursmaßnahmen (inkl. allfälliger USt.)

  • bis zur Obergrenze von 500 Euro je Kursmaßnahme
  • bis zu 3 Kursmaßnahmen je Lehrling pro Kalenderjahr möglich
  • Kosten oberhalb der Fördergrenze von 500 Euro sind vom Lehrling selbst zu tragen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

  • Die Maßnahme muss zwischen dem 1. Jänner 2021 und dem 31.Dezember 2022 stattfinden. Kurse, die vor dem Jahr 2021 begonnen haben oder nach dem Jahr 2022 enden, werden nicht gefördert.
  • Bei Antragstellung durch den Lehrling ist eine Teilnahmebestätigung des Bildungsanbieters über Anwesenheit von mindestens 75 % der Kursdauer notwendig.
  • Die Rechnung und eine Zahlungsbestätigung zum Nachweis der Bezahlung des Kurses ist beizulegen.
  • Zahlungen durch andere Personen aus dem Umfeld des Lehrlings an den Kursanbieter sind selbstverständlich möglich. In diesem Fall kann der Lehrling den IBAN der (auch juristischen) Person angeben, die tatsächlich die Kurskosten beglichen hat.
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Mindestförderbetrag: 30 Euro

Für Nähere Informationen stehen die Personalvertreter*innen der FCG gerne zur Verfügung!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Alles Gute Hans

Mit unserem „Moser Hans“ geht ein Stück Geschichte in Pension. Herzlichen Dank an unseren jahrelangen Mitstreiter für mehr Gerechtigkeit in der Post.

Die Kolle*innen haben Hans ein passendes T- Shirt „Eine Legende verlässt das Gelände“ übergeben! Franz Xaver Hinterlechner vom Personalausschuss war natürlich ebenfalls Vorort. Die richtige Verabschiedung findet jedoch erst nach Öffnung der Gastgärten, im entsprechenden Rahmen statt.

Lieber Hans, die gesamte FCG vom Zentralausschuss, den Personalausschüssen und VPA ´s wünschen Dir alles Gute, sowie weiterhin beste Gesundheit!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.

Hauptversammlung genehmigt „Ebitprämie“

EBITPRÄMIE 500 EURO

Die Ebitprämie für 2020 beträgt wie im Dezember veröffentlicht 500,– Euro-  das wurde jetzt in der Hauptversammlung nochmals bestätigt.

Die Anweisung und Auszahlung erfolgt mit der jeweils nächstmöglichen Gehaltsabrechnung, dies bedeutet:

  • mit der Abrechnung Mai 2021, Fälligkeitsdatum 1. Mai 2021, für Beamte
  • mit der Abrechnung Mai 2021, Fälligkeitsdatum 15. Mai 2021, für Angestellte, die vor dem 1. Jänner 2004 aufgenommen wurden
  • mit der Abrechnung April 2021, Fälligkeitsdatum 30. April 2021, für Angestellte, die nach dem 31. Dezember 2003 aufgenommen wurden

Aufgrund der Leistungen der Kolleginnen und Kollegen, ist unserer Ziel eine Zusatzprämie für die Mitarbeiter*innen zu erreichen.

Außerdem wollen wir weiterhin Druck für ein Paketstückgeld für unsere Kolleg*innen im KV Neu machen, damit mehr zum Leben bleibt!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.
GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

*) Anspruchsberechtigt sind Mitarbeitende der Österreichischen Post AG, die im Kalenderjahr 2020 an mindestens 183 Kalendertagen ein aktives Dienstverhältnis hatten. Teilbeschäftigte Mitarbeitende erhalten einen entsprechend aliquotierten Betrag. Wenn für einzelne Mitarbeiter*innen Ausschlussgründe zum Tragen kommen, erfolgt keine Auszahlung. Beispielsweise bei einer Teilnahme an einem Prämiensystem (z.B. MbO-, Vertriebsprämie) für das Kalenderjahr 2020, bei Auflösung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Austritt ohne wichtigen Grund oder bei Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Die Prämienauszahlung erfolgt freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft.

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PS: Sollten sie zwar im Jahr 2020 noch gearbeitet haben, jedoch mittlerweile im Ruhestand sein, können sie im Falle des grundsätzlichen Anspruchs einen Antrag auf Auszahlung stellen.

Unternehmensbeteiligung Antrag