CO2 frei in Graz

Post stellt in Graz komplett „grün“ zu

Die Stadt Graz gilt österreichweit als Vorreiterin für umweltfreundliche Postzustellung. Von nun an erfolgt die Zustellung von Briefen und Paketen zu 100 Prozent emissionsfrei – und zwar ausschließlich mit E-Autos, E-Mopeds und E-Bikes.

Am Abend des 4 November hat die Post zum Go- Live- Event  eingeladen, wo DI Peter Umundum das Projekt „Grünes Graz“ vorstellte. Mit dabei waren auch die Personalvertreter der FCG, Maria Klima, Andreas Schieder vom Zentralausschuss in Wien, eine Abordnung des Personalausschusses Wien Andreas Soretz, sowie die steirischen FCGler Christian Höllerbauer und Gerald Zannantoni als Obmann von Graz.

Natürlich haben wir auch auf die Personalsituation in Graz hingewiesen und sofortige Verbesserungen eingefordert.

Wir wollen nicht nur CO2 frei, sondern auch „Mitbesorgungsfrei“ zustellen, war die Forderung der FCG Gewerkschafter*innen.

FCG- damit mehr Zeit zum Leben bleibt!

Weihnachtsdienstregelung Verteilzentren

Am Donnerstag den 4. November fand eine Besprechung zur Weihnachtsdienstregelung, für die Verteilzentren und der Transportlogistik statt.

Für KV- Neu Kolleg*innen endet die Normalarbeitszeit am 24. und 31. Dezember um 12 Uhr, wie es der KV vorsieht.

Für die Mitarbeiter*innen in den Verteilzentren die nicht dem KV unterliegen und am 24. bzw. 31. Dezember arbeiten wird sichergestellt, dass die entfallenen Stunden nicht eingearbeitet werden müssen.

Für die Regelung in der Transportlogistik hat das Management noch interne Gespräche angekündigt, weil auch hier die Forderung war, dass es zu keinen Minusstunden kommen soll.

FCG- damit mehr Zeit zum Leben bleibt!

Ergebnisse Krisengipfel – mind. 800 Ebitprämie für 2021

Wie angekündigt fand am 2. Nov 2021 von 15 bis ca. 21 Uhr ein Krisengespräch zwischen Personalvertretung und dem Spitzenmanagement incl. des gesamten Vorstandes statt.

Es wurden wieder eine Reihe von Zusagen getätigt, ob diese in der Praxis ankommen, werden wir sehr bald sehen. Aus unserer Sicht wird wieder viel zu spät agiert, da die Situation mehr als kritisch ist.

Die Zusagen des Vorstandes im Überblick:

  •  1500 Mitarbeiter*innen werden neu aufgenommen 
  • Entlastung am Arbeitsplatz temporär durch Frächter und Leasingkräfte wo es notwendig ist
  • Garantierte Ebitprämie von mindestens 800 Euro, wobei bereits im Jänner 400 Euro ausbezahlt werden sollen (bei Teilzeit aliquot)
  • es wird auch zu einer Einführung des Paketstückgeldes im PLÖ Bereich kommen
  • die Mitarbeiter*innen der operativen Bereiche werden als „Dankeschön“ demnächst einen €50,– Gutschein von Shöpping erhalten 

Außerdem sollen einige Projekte zur Verbesserung der Situation auf den Dienstellen führen, wobei auch Entlohungsthemen weiterverhandelt werden sollen.

Den Ankündigungen müssen jetzt auch Taten folgen, sonst wird die Konfrontation nicht ausbleiben!

PS: Der Zuschuss zur Weihnachtsfeier seitens des Unternehmens beträgt heuer 10 Euro pro Mitarbeiter*in.

 

 

Heute Gipfelgespräch

VORSTANDSBESPRECHUNG AM 2. NOV

Liebe Kolleg*innen,

heute ab 15 Uhr findet die angekündigte Besprechung zwischen dem Postvorstand und der Personalvertretung der Österreichischischen Post AG statt.

Bei dieser Sitzung muss aus unserer Sicht, über die umfangreichen personellen und betrieblichen Probleme gesprochen werden und auch Lösungen auf den Weg gebracht werden.

Nicht nur reden, sondern auch handeln muss die Devise sein.

GEMEINSAM. MEHR ERREICHEN.

Geschenk zur Pension

Im Zuge des Dienststellenbesuches von Adam Krampf, Vorsitzenden des Personalausschuss Kärnten, hat er auch ein kleines Präsent an Waltraud Bürger, die demnächt in den Ruhestand tritt überreicht.
Vom Unternehmen bedankten sich für die geleistete Arbeit Gebietsleiter Egger, sowie Thomas Guggenberger(GLA) und Gerhard Kamnig(TL).

Waltraud Bürger war eine sehr beliebte Kollegin, die stets hilfbereit war und so einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft geleistet hat.

Wir wünschen ihr möglichst viele gesunde Jahre in der Pension und hoffen, dass wir sie bei der einen oder anderen Veranstaltung der FCG Kärnten wiedersehen.

FCG- damit wieder mehr Zeit zum Leben bleibt!

 

 

Neue Zustellbasis in 3512 Mautern eröffnet

Heute am 28. Oktober wurde offiziell die Zustellbasis 3512 Mautern im Beisein von DI Peter Umundum, Vorstand für Paket und Logistik, eröffnet.

Von der Zustellbasis aus kann man direkt das Benediktinerstift Gottweig sehen, dass heute bei Sonnenschein ein schönes Panoramabild zeigte.

„Ora et labora“ (bete und arbeite) ist ja das Motto der Benedikiner, wobei in diesem Fall „oben“ gebetet und „unten“ gearbeitet wird.

Die Kolleg*innen in dieser Dienststelle arbeiten schon länger aufgrund von Personalengpässen, immer wieder über der Leistungsgrenze, sodass auch hier eine Entlastungen unbedingt nötig ist.

Von der FCG Personalvertretung waren heute Nachmittag Andreas Soretz, Manfred Hilmbauer, Maria Klima und Andreas Schieder vorbeigekommen, um auch direkt mit den Kolleg*innen vor Ort zu sprechen.

Es braucht wieder „mehr Zeit zum Leben“ (maius tempus vivere) und kleinere Zustellbezirke für unsere Mitarbeiter*innen, waren sich die vier FCGler einig!

 

3G Regelungen in der Post

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit 1. November tritt die Verordnung zur Regelung der 3G Pflicht am Arbeitspatz in Kraft. Das wurde nun auch mit den Stimmen der VP, der Grünen und der SPÖ im Bundesrat bestätigt.

Wir fordern jedoch in der Post, dass nicht wieder noch strengere Regelungen umgesetzt werden, wie es diese Verordnung vorsieht. Vor allem wollen wir, dass nun endlich auch die „Maskenpflicht“ für alle Bereiche wegfällt, wo diese derzeit noch Gültigkeit hat.

Die Verordnung lässt zu, dass unsere Mitarbeiter*innen in den Filialen keinen Mundnasenschutz bzw. FFP2 Masken tragen müssen.
Daher fordern wir auch, dass dieser Wegfall der Maske so schnell wie möglich auch in der Post umgesetzt wird.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

PS: Eine Regelung für Gratistest auch am Arbeitplatz, muss aus unserer Sicht jetzt auch umgesetzt werden, da man auch akzepieren muss, wenn Menschen bedenken haben, sich impfen zu lassen.  Auch wenn das viele jetzt anderes sehen wollen, bleibt es ein medizinischer Eingriff, daher muss er freiwillig bleiben.

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ANWEISUNG DES UNTERNEHMENS:

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Am 1. November 2021 tritt österreichweit eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft.

 Das bedeutet, dass ein Betreten von Arbeitsstätten der Österreichischen Post AG oder ihrer Tochterunternehmen in Österreich ab 1. November 2021 nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:

Jede*r Mitarbeiter*in muss:  

  • Geimpft
  • Getestet oder
  • Genesen

sein.

Bis einschließlich 14. November 2021 gilt eine Übergangsfrist. Wer in dieser Zeit keinen 3G-Nachweis erbringt, muss durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

 Ab 15. November 2021 ist ein 3G-Nachweis am Arbeitsort verpflichtend.

Den Mitarbeiter*innen wird empfohlen weiterhin zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz / eine FFP2 Maske zu tragen.

Für den Zutritt zum Gebäude sind folgende Nachweise zulässig:

  • Grüner Pass
  • Test-Zertifikate mit EU-konformem QR-Code
  • Genesungszertifikate
  • Absonderungsbescheide
  • Antikörpertests
  • Impfkarten
  • Behördlich anerkannte Impfpässe sowie E-Impfpässe

Mitarbeiter*innen ohne 3G-Nachweis dürfen ihre Arbeit nicht antreten.

In diesem Fall muss die Testung (in der Freizeit und auf eigene Kosten) nachgeholt oder Erholungsurlaub / unbezahlter Urlaub konsumiert werden. Ein vergessener Nachweis ist schnellstmöglich zu organisieren. Eine Nichterbringung des 3G-Nachweises im Overheadbereich kann dauerhaft nicht durch „Homeoffice“ kompensiert werden.

Wichtig ist, dass während der gesamten Anwesenheit der 3G-Nachweis mitgeführt wird. Die Einhaltung dieser Regelung und die stichprobenartige Kontrolle ist durch die zuständige Führungskraft vorgesehen. Zusätzliche Überprüfungen werden auch von Mitarbeiter*innen der Konzernrevision und des Sicherheitstechnischen Dienstes durchgeführt. Eine Nichteinhaltung dieser Regelung kann zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen.

Aufzeichnungen persönlicher Daten über diese Nachweise sind aus Datenschutzgründen nicht zulässig, auch nicht eine Aufbewahrung vorgelegter Nachweise.

Wir ersuchen um strikte Einhaltung dieser Regelung und bitten um nachweisliche Information Ihrer Mitarbeiter*innen sowie um Aushang dieser Dienstanweisung an der Dienststelle. Ansonsten kann es zu disziplinären Konsequenzen und auch zu Schadenersatzforderungen kommen.

Bei Fragen zu dieser Regelung stehen Ihnen Frau Ursula Bachmair und das Team des Gesundheitsmanagements gerne als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Geimpft bedeutet (vollständige Immunisierung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff):

  • zweiteilige Impfung (z.B. Biontech Pfizer):  ab dem Tag der 2. Impfung für maximal 360 Tage
  • einteilige Impfung (z.B. Johnson&Johnson): 22 Tage nach der Impfung für maximal 270 Tage
  • einteilige Impfung bei Genesenen (unabhängig vom Impfstoff) und
    • Nachweis einer molekularbiologischer Positivtestung

ODER

    • Nachweis von Antikörpern erforderlich

gültig für maximal 360 Tage

 

Getestet bedeutet:

  • PCR-Tests gültig für 72 Stunden ab Probenentnahme
  • Antigen-Tests von einer befugten Stelle gültig für 24 Stunden ab Probenentnahme
  • kontrollierte Selbsttest (über behördliches Datenverarbeitungssystem) gültig für 24 Stunden ab Probenentnahme

 

Genesen bedeutet:

Man ist, nach Ablauf der Infektion, für 180 Tage immunisiert und damit von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis für neutralisierende Antikörper gilt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Nachweis: Aufgehobener Absonderungsbescheid = für 6 Monate gültig, Antikörpertest = 3 Monate gültig

 

Schönen Nationalfeiertag

Alle Personalvertreter*innen der Fraktion Christlicher Gewerkschafter/innen wünschen euch allen, einen schönen Nationalfeiertag!

Österreich feiert mit seinem Nationalfeiertag die „immerwährende Neutralität“, die der Nationalrat am 26. Oktober 1955 beschlossen hat. Als Nationalfeiertag gilt der 26. Oktober aber erst seit 1965. Und arbeitsfrei bekommen wir deshalb überhaupt erst seit 1967.

 

Frühstarterbonus nun auch für Beamte

Intervention erfolgreich! Frühstarterbonus jetzt auch für Beamte

Vor einiger Zeit wurde mit Wirksamkeit Jänner 2022 der sogenannte Frühstarterbonus im ASVG eingeführt. Das bedeutet, dass bis zu 60 Euro Pensionszuschlag möglich sind, wenn in der Zeit von 15. bis zum 20. Lebensjahr bereits gearbeitet wurde. Der Frühstarterbonus gebührt nur wenn mindestens 300 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit im Penionskonto vorliegen.

Von dieser Regelung profitieren tausende Kolleginnen in der Post AG, da diese Regelung so gestaltet wurde, dass bereits 25 Jahre Erwerbstätigkeit ausreichen, um diesen Zuschlag zu erreichen.

Da jedoch die Beamten von dieser Regelung ausgenommen waren, haben wir Christgewerkschafter*innen sofort reagiert und bei der Regierung interveniert. Das hat natürlich auch die FCG- dominierte Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gemacht und konnte diese Regelung nun auch durchsetzen. Im parlamentarischen Ausschuss für Arbeit und Soziales, wurde die Umsetzung bereits auf den Weg gebracht. Somit kann mit Jänner 2022 diese Regelung nun auch für Beamte in Kraft treten.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

 

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Intervention beim Klubobmann am 17. November 2020:

Von: SCHIEDER Andreas
Gesendet: Dienstag, 17. November 2020 08:21
An: august.woeginger@parlament.gv.at; Wöginger, August <August.Woeginger@oevpklub.at>
Betreff: Frühstarterbonus auch für Postbeamte?

Sehr geehrter Herr Wöginger, lieber Gust,

Die Regierung möchte für ASVG Beschäftigte den sogenannten „Frühstarterbonus“ einführen und Menschen die zwischen dem 15 und 20 Lebensjahr gearbeitet haben 60 Euro Pensionszuschlag ermöglichen.

Unsere Beamten in der Post hatten auch bisher nicht die Möglichkeit mit 62 Lebensjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, da bei uns mindestens 10 Prozent Abschlag hinzunehmen waren.

Aus diesem Grund ersuche ich dich, den „Frühstarterbonus“ auch für unsere Beamten sicherzustellen, da sehr viele bereits mit 15 Jahren  gearbeitet haben und eine Lehre oder ähnliches gemacht haben.

 Zusätzliche 60 Euro in der Pension für unsere Postbeamten wäre mehr als fair, da wir in der Post auch keine Pensionskassenregelung wie sie der Bund umgesetzt hat, haben.

 Mit besten Grüßen

Andreas Schieder

 

 

 

ANDREAS SCHIEDER

Österreichische Post AG

Zentralausschuss – UZ

Rochusplatz 1

1030 Wien

Mobil: 0664- 624 6446

Fax: +431400221954

Email: andreas.schieder@post.at

Gewerkschaftskurs in Hirschwang

Endlich können auch wieder Gewerkschaftskurse unserer GPF abgehalten werden. Diese Woche fand ein Kurs mit neun Teilnehmern statt.

Manfred Wiedner kam auf einen Kurzbesuche vorbei, um sich bei den 4 FCG Teilnehmern aus Oberösterreich über die Qualität des Kurses zu informieren.

Der Tenor: Alles bestens. Arbeits- Sozial- und Personalvertretungsrecht in geballter Form kann auch sehr interessant sein.

Wenn auch du Interesse hast einen Gewerkschaftskurs zu besuchen, dann melde dich einfach!

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.