Gekommen um DANKE zu sagen

Vorstandsdirektor DI Peter Umundum war heute unter Begleitung von Divisionsleiter Alois Reif und weiteren Kolleg*innen vom Mangement, in der Zustellbasis Hartberg zu Besuch.

Die Personalvertreter der FCG Manfred Wiedner, Andreas Schieder und Christian Höllerbauer waren ebenfalls mit dabei, um den Kolleginnen und Kollegen für die großartige Leistung zu danken.

Da es keine Mitbesorgung gab, konnten auch Anregungen und Verbesserungsvorschläge die direkt von den Kolleg*innen kamen, besprochen werden.

Der Vorsitzende des VPA Dietmar Kundigraber der auch in dieser Zustellbasis arbeitet, stellte konkrete Fragen zum Fuhrpark und den Verzögerungen bei der Auslieferung der Dienstkleidung.

 

Verhandlung Zeitwerte Filialen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 13. Dez. fand eine Verhandlungsrunde betreffend „Zeitwerte- Personalbemessungsmodell SYS-FN“ statt.

Die wesentlichen Ergebnisse dieser Besprechung wurde im Protokoll folgendermaßen dargestellt:

  • Die Ausgangslage zum Kick-Off-Termin wurde vorgestellt sowie die Prozesse und Tätigkeiten für die angedachte Neubewertung der Zeitwerte zur Personalbemessung mit der angeschlossenen Präsentation im Rahmen der Besprechung umfassend dargestellt und erläutert.
  • Basis für die Personalbemessung sind ca. 160 Tätigkeiten. Für diese Tätigkeiten wurden in der Vergangenheit objektivierte Zeitwerten ermittelt (z.B. mit der REFA-Methode). Die jeweiligen Zeitwerte werden mit den in einer Filiale angefallenen Tätigkeitsmengen für den Betrachtungszeitraum multipliziert und ergeben den rechnerischen Bedarf an Jahresarbeitsplätzen (JVAPL) dieser Filiale.
  • Ziel ist es, transparente, den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechende und gerechte Zeitwerte für die Personalbedarfsermittlung festzulegen.
  • Hierzu wurden 3 Stoßrichtungen besprochen:
  • Evaluierung der Zeitwerte für Personalbemessung:
    • Welche Tätigkeiten/Zeitwerte müssen betrachtet werden?
    • Wo gibt es einen Änderungsbedarf?
  • Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die operative Umsetzung
    • Methodik
    • Zeitplan
  • Karrieremodelle/-wege:       Eigenes Thema – wird außerhalb der Zeitwerte-Arbeitsgruppe weiterverfolgt

Es wurde verabschiedet, dass der aus Sicht der Personalvertretung bzw. aus Sicht des Filialnetzes bestehende Änderungsbedarf einzelner Zeitwerte von den Teilnehmern der Arbeitsgruppe erhoben und begründet wird und in beigefügten Excel-Datei bei der jeweiligen Tätigkeit markiert wird (Personalvertretung: Spalte G und I / Filialnetz: Spalte H und I).

In der nächsten Verhandlungsrunde erfolgt der Abgleich dieser Erhebung, um einen Überblick über die Menge der Änderungen bzw. über den Aufwand zu erhalten, so dass dann die nächsten Schritte zum Prozess festgelegt werden können.

Zieltermin für die nächste Gesprächsrunde: Ende Jänner/Anfang Feber 2022

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FCG Anmerkung:

Entscheidend ist jedoch, dass die Arbeitsplätze auch besetzt werden können und die Rahmenbedingungen von der Bezahlung bis zu den Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass die Mitarbeiter*innen auch bei uns arbeiten wollen.

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

 

Postsozial: Mitterndorfer Frost- Skitage

Buchungszeitraum 10. Jänner bis 27. Jänner  http://www.postsozial.at

 

Steuerreform: Die Maßnahmen im Detail

Liebe Kolleg*innen,

als FCG haben wir immer darauf gedrängt, dass den Menschen die bei uns arbeiten, auch mehr zum Leben bleiben muss. Als Post FCG wollten wir auch immer, dass die sogenannte „Ebitprämie“ steuerfrei wird, damit den Kolleg*innen mehr Netto bleibt. Dieser Punkt wird unter anderem im Zuge dieser Steuerreform ab Juli 2022 umgesetzt.

Auch die Erhöhung des Familienbonus Plus von 1500 auf 2000 Euro pro Kind, ist dringend notwendig und wird ebenfalls mit Juli umgesetzt.

Als Christgewerkschafter*innen in der Post haben wir immer wieder Forderungen und Vorschläge zur Verbesserung speziell für unsere Kolleg*innen eingebracht.

Unsere Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg steuerfrei sicherzustellen, ist ein großer Erfolg der jahrelangen Intervention der FCG!

FCG- damit mehr zum Leben bleibt!

 

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Sozialversicherungsbeiträge:

Statt der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge wird nun der Sozialversicherungs-Bonus von bisher 400 auf maximal 650 Euro pro Jahr erhöht. Für Pensionisten wird der Pensionistenabsetzbetrag auf künftig 825 Euro bzw. 1.214 Euro (bisher 600 Euro bzw. 964 Euro) angehoben. Die Entlastung gilt für das ganze Jahr.

Lohn- und Einkommensteuer:

Mit 1. Juli 2022 soll zuerst die zweite Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gesenkt werden. Umgesetzt wird dies – anstelle wie ursprünglich geplant über mehrere Stufen – mit einem Mischsteuersatz von 32,5 Prozent ab Jahresbeginn.

Familien:

Der „Familienbonus Plus“ wird ab 1. Juli 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind erhöht. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag soll er von derzeit 500 auf 650 Euro pro Jahr erhöht werden. Der Kindermehrbetrag wird von 250 auf 450 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Zudem soll er auf alle niedrigverdienenden Erwerbstätigen (bisher nur Alleinerzieher bzw. Alleinverdiener) mit Kindern ausgeweitet und als Negativsteuer ausbezahlt werden. Der Anspruch auf Kindermehrbetrag gilt auch bei ganzjährigem Bezug von Kinderbetreuungsgeld und Pflegekarenzgeld.

CO2-Bepreisung:

Die Einführung der CO2-Bepreisung erfolgt in mehreren Phasen, die Einführungsphase erfolgt mit Juli 2022 bis Dezember 2023. Zuständige Behörde ist das Zollamt. Als Ausgleichsmaßnahme ist ein regionaler Klimabonus vorgesehen: Die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten sollen damit pauschal ausgeglichen werden. Der Bonus hierfür beträgt je nach Region zwischen 100 und 200 Euro pro Kopf. Für familienbeihilfeberechtigte Kinder ist ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent vorgesehen.

Körperschaftsteuer:

Der Körperschaftsteuersatz wird stufenweise von 25 auf 24 Prozent im Jahr 2023 bzw. auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 gesenkt.

Unternehmen:

Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird ab 2023 von derzeit 800 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Als weitere Entlastungsmaßnahme für Unternehmer soll ab 2022 der investitionsunabhängige Grundfreibetrag beim Gewinnfreibetrag von derzeit 13 auf 15 Prozent angehoben werden. Mit dem neuen Investitionsfreibetrag sollen ab 2023 10 Prozent der Anschaffungs-oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Für Investitionen in dem Bereich Ökologisierung erhöht sich der Freibetrag auf 15 Prozent. Gewinnbeteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro werden im Kalenderjahr von der Einkommensteuer befreit.

Thermische Sanierung:

Private Kosten für die „energetische Sanierung“ von Gebäuden und ein Heizkesseltausch werden im Wege eines Sonderausgaben-Pauschalbetrages steuerlich berücksichtigt. Die Eigenstromsteuerbefreiung wird für aus erneuerbaren Energieträgern selbst hergestellte und genutzte elektrische Energie ausgeweitet.

Besuch in der vergrößerten Zustellbasis in Fürstenfeld

Bewaffnet mit FCG-Blöcken, Kalendern, Kaffee sowie Wurst- und Käsesemmeln wagten der Bundesvorsitzende der FCG Manfred Wiedner und der Landesvorsitzende der FCG Steiermark, Christian Höllerbauer einen Dienststellenbesuch in der Zustellbasis Fürstenfeld.

Denn durch das leider nicht funktionierende Variantenmodell und die Übermenge an Arbeit, liegen fast überall die Nerven blank und man muss sehr oft Kritik, die ja noch dazu berechtigt ist über sich ergehen lassen.

Und zur Überraschung der Personalvertreter war die Stimmung überaus gut, die Kollegenschaft gut drauf, so dass den Ausführungen von Manfred Wiedner auch aufmerksam zugehört wurde. Der wie es scheint, diesmal echte Wille des Spitzenmanagements, endlich eine nachhaltige Personalpolitik machen zu wollen, wurde noch mit einem gewissen Argwohn begegnet.

Die von der FCG ja bereits erzielten Verbesserungen wie;

  • die fast Verdoppelung der Essensbons,
  • die Einführung des Paketstückgeldes für KV-Neu oder durch die
  • von der FCG geforderte und durchgeführte Krisensitzung mit dem Management, die neben zahlreichen Zusagen welche noch einzufordern sein werden,
  • auch Gutscheine von Shöpping bzw. Zahlungen auf das bank99 Konto von im Dezember € 100,– und im Jänner € 50,–

wurden von der Belegschaft beklatscht.

Der Grund warum die Stimmung in dieser Basis so gut ist, war schnell gefunden, KEINE MITBESORGUNGEN UND GENÜGEND PERSONAL!!! Das ist der Schlüssel zum Erfolg. Und nun müssen wir noch dafür sorgen, dass endlich eine gerechte Tourenaufteilung und Verschneidung durchgeführt wird. Mehr Qualität, gerechtere und kleine Touren und wir werden auch wieder zufriedene Zusteller und genügend Bewerber haben, die in diesem Unternehmen arbeiten wollen.

GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN.

Weihnachtsdienstregelung Filialen


Freitag, 24.12.2021 und Freitag, 31.12.2021:

Grundsätzlich werden alle Filialen bis 12:00 Uhr offenhalten.
Ausnahmen: Abweichungen, z.B. Einkaufszentren.

In der Diensteinteilung werden die „normalen“ Soll-Arbeitszeiten ungeachtet der Öffnungszeit in zwei Dienstabschnitte verplant.
Für den zweiten Dienstabschnitt ist keine Kommen- / Gehen-Buchung notwendig.
Die fehlende Zeitbuchung wird zentralseitig ausgebucht.
Dadurch entstehen keine Minus-Stunden im Durchrechnungszeitraum.

Samstag, 25.12.2021: Alle Filialen haben geschlossen.
Sonntag, 26.12.2021: Alle Filialen haben geschlossen.
S
amstag, 01.01.2022: Alle Filialen haben geschlossen.

Arbeitszeitregelung am 24.12. Zustellung IST Zeit

Regelung am 24.12.2021 und 31.12.2021 in der Zustellung (IST Zeit- Gleitzeitdurchrechnungsmodell)

Beamte/ Ang. Dienstordnung

  • Mitarbeiter*innen, die ihre Arbeitsleistung in weniger als 8 Stunden erbringen, werden die anfallenden „Minusstunden“ nicht im Zeitkorridor angerechnet. Bei einer Arbeitsleistung unter 5 Stunden werden aber die angefallenen „Minusstunden“ (aber nur die unter 5 Stunden Arbeitsleistung) im Zeitkorridor angerechnet.

Mitarbeiter*in KV Neu

Die Normalarbeitszeit endet am 24.12. und am 31.12. gemäß des Kollektivvertrages um 12 Uhr, darüberhinaus sind Überstunden fällig.

Für Fragen stehen die Personalvertreter*innen der FCG gerne zur Verfügung!

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Anweisung des Betriebes:

Distribution Brief:

Am 24. und 31. 12.2021 gilt folgende Regelung:

u.a. Sendungen sind voll zuzustellen:

  • bescheinigte Sendungen
  • Pakete und Post Express: gemäß Kennzeichnung
  • Geldanweisungen
  • E+ 1 Sendungen ( Briefe, Postkarten , Tages- und Wochenzeitung)

 

Am halben Rayon unter Beachtung P/E sind folgende Sendungen zuzustellen:

  • Maschinenfähige Kleinbrief mit blauem Label, die vom VZ auf Zustellbezirk (oder Gangfolge) sortiert wurden
  • Maschinenfähig Flats mit blauem Label, die vom VZ auf Zustellbezirk sortiert wurden
  • Sendungen, dies sich vom Vortag im Zustelltisch befinden.

Alle übrigen Sendungen nur, wenn dies zur Einhaltung der lt. AGB oder IMIS zugesagten Laufzeiten/ Zustelltermine unbedingt erforderlich ist. Dies gilt im Besonderen für Rückstände aus den Vortag(en).

  • Sowohl der 24. als auch der 31.12 sind ein Freitag, an einem Freitag fallen generell keine Kuverts zur Zustellung an, unadressierte Sendungen werden an diesen Tagen nicht zugestellt
  • Analog zu den Vorjahren sind Nachmittagsdienste am 24. und 31. 12. an die frühere Rückkehrzeit der Zusteller bzw. an vorverlegte operative Abläufe anzupassen. Bei Reduzierung von Dienstzeit ist A 350 „Sonstige bezahlte Abwesenheit“ einzutragen.
  • Die Normalarbeitszeit von KV Neu MitarbeiterInnen Teil 2 endet an diesen beiden Tagen um 12.00 Uhr. Für Dienstzeiten nach 12.00 Uhr fallen Überstunden an.
  • Am Nachmittag gibt es keine Zustellung

 

Distribution Paket:

Für alle MitarbeiterInnen in der Zustellung, die sich von 27. Dezember 2021 bis 7. Jänner 2022 nicht im Urlaub befinden, gilt für den Fall von Mindermengen die Soll-Leistung als erbracht, wenn die Zustellbasen täglich rückstandsfrei sind.

 

 

Risikogruppen: Neues Attest ab 15.12. notwendig

Risikogruppen

Der Anspruch auf Freistellung von Risikopersonen und der damit verbundene Kostenersatz für den Arbeitgeber sind seit 22.11.2021 wieder möglich. Allerdings wurden durch eine Novelle der maßgeblichen Gesetzesbestimmungen die Voraussetzungen für die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests geändert.

Das bedeutet:

  • Alle COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 3.12.2021 ausgestellt wurden, verlieren ab 15.12.2021 ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden.
  • Die Ausstellung eines COVID-19-Risikoattests ist ab 3.12.2021 nur zulässig, wenn:

a)
bei der betroffenen Person trotz dreier Impfungen gemäß Impfschema für immunsupprimierte Personen weiterhin medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen, oder

b)
die betroffene Person aus medizinischen Gründen nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden kann.

  • Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, eine Bestätigung Ihres COVID-19-Risikoattests durch einen Amtsarzt bzw. den chef- oder kontrollärztlichen Dienst der Gesundheitskasse zu verlangen. Ihr Anspruch auf Freistellung besteht zwar weiterhin, endet allerdings automatisch, wenn die vom Arbeitgeber verlangte Bestätigung Ihres Attests nicht binnen 2 Wochen vorgelegt wird.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211212_OTS0015/kochermueckstein-neue-dienstfreistellung-fuer-risikogruppen-bis-maerz-2022?fbclid=IwAR3NzhCRVZvhpYteh5FQHVOCeZQgvfaT1AtDNxGIiUOTZjHxDAzdw1ootng

Hände weg vom freien Sonntag

Liebe Kolleg*innen,

die unten stehende Regelung wird sinngemäß auch für die (Sonntags)- Sonderschichten in den Logistikzentren bzw. der Transportlogistik angewendet.

Im Vorjahr hat der fsg Vorsitzende des Zentralausschusses Sonderschichten auch an Sonntagen auf freiwilliger Basis gefordert. Das kann jedoch nicht zur Normalität werden und muss wieder abgestellt werden!

Siehe Punkt 4

ZA Aktuell November 2020 Wir brauchen eine Vorverlegung des Dienstbeginns

 

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Dienstanweisung des Betriebes:

Betreff: Mitarbeiter*innen die im Rahmen der Paket- und Verbundzustellung Pakete zustellen – Sonderprämien-Regelung für die Sonntagszustellung am 12. und 19. Dezember 2021

Sehr geehrte Kolleg*innen!

Mitarbeiter*innen, die dem Kollektivvertrag-neu unterliegen und an den beiden kommenden Wochenenden am Sonntag – den 12. und 19. Dezember 2021 – im Rahmen der Paket- und Verbundzustellung Pakete zustellen, werden dafür als Dank einen Geschenkgutschein der Firma Sodexo im Wert von

  • 40.00 EUR bei einer Dienstleistung ab 4 Stunden und
  • 20,00 EUR für eine Dienstleistung kleiner 4 Stunden

zuerkannt erhalten.

Sodexo Warengutscheine können bei 26.000 Einlösestellen wie Billa, Spar, Lidl etc. eingelöst werden.

Die Verteilung der Geschenkgutscheine wird durch die Führungskräfte an die betreffenden Mitarbeiter*innen voraussichtlich am Ende der kommenden Woche und damit noch vor Weihnachten erfolgen.

Der Geschenkgutschein stellt eine Sachzuwendung dar und ist gemäß dem EStG 1988 für die Mitarbeiter*innen steuerfrei d.h. es fallen keine Lohnabgaben an.

 

GEMEINSAM. ALTE WEGE GEHEN. ?

Wenn der Slogan der FCG Post auch GEMEINSAM.NEUE WEGE GEHEN. heißt, ist es uns dennoch wichtig, auch alte Traditionen aufrecht zu erhalten. Bereits zum 20. Mal ohne Unterbrechung, ist der Bundesvorsitzende Manfred Wiedner, wenn auch nur mit 2 Mitstreitern, die Winterwallfahrt von Annaberg nach Mariazell gegangen. Es gab ja bereits 30 Anmeldungen, aber leider hat der neuerliche Lockdown eine Nächtigung in Mariazell nicht möglich gemacht und daher musste die offizielle FCG Veranstaltung leider abgesagt werden.

Mariazell war zwar wie ausgestorben, aber der Besuch in der Kerzengrotte und vom Marienaltar in der Basilika war natürlich möglich.

Auch die Rückfahrt mit der „Himmelstiege“ durch den tiefverschneiten Wald hat zur besonderen Stimmung beigetragen.

Und die Spendenbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen der seit über 20 Jahren sehr erfolgreichen FCG Weihnachtsaktion „Postler helfen Postlern“ war noch nie so groß wie heuer. Ein herzliches „Vergelts Gott“ im Namen aller, denen wir damit die Weihnachtzeit etwas verschönern und erleichtern können. (Info folgt)

Alte Werte nicht vergessen, aber dennoch auch 2022,

GEMEINSAM. NEUE WEGE GEHEN.